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18. August 2020
Frei nach dem Adenauerschen Motto „Was stört mich mein Geschwätz von gestern…“ stört sich unsere Große Koalition nun endgültig nicht mehr an ihrem vor drei Jahren vereinbarten Koalitionsvertrag, in dem sie mal festlegt hatte, auf ein Rx-Versandverbot hinarbeiten zu wollen. Stattdessen hält sie es wohl nun für richtig, den zweiten Teil des Adenauerschen Bonmots zu befolgen, der einst sagte: „…nichts hindert mich, weiser zu werden“. Ob das allerdings immer zutrifft? Mit ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Apothekenstärkungsgesetz jedenfalls setzt die Bundesregierung voll auf die Linie Spahns und lehnt ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ab. Wörtlich: „Gegen ein generelles Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sprechen rechtliche Bedenken.“ Mein liebes Tagebuch, „rechtliche Bedenken“ – die Bundesregierung als Bedenkenträger! Dabei gibt es wirklich einige gut fundierte juristische Gutachten und Abhandlungen, die einem Rx-Versandverbot größte Chancen geben. Warum also hat man es nicht zumindest versucht? Mein liebes Tagebuch, ist die Bundesregierung vor dem Kommerz und dem Zeitgeist eingeknickt?
Grippeschutzimpfungen in Apotheken – bald werden die Modellprojekte anlaufen. Die ersten Verträge zwischen Krankenkassen und Apothekerverbänden sind schon geschlossen. Die Apotheken können teilnehmen, müssen aber nicht. Und, mein liebes Tagebuch, da taucht die Frage auf: Müssen angestellte Apothekerinnen und Apotheker impfen, wenn die Apotheke an den Modellprojekten teilnehmen will? Oder mal platt formuliert: Kann der Chef, die Chefin die Angestellten dazu verdonnern, zu impfen? Es könnte ja durchaus die eine oder den anderen unter den Approbierten geben, die nicht impfen wollen, sich nicht trauen oder keine anderen Menschen anfassen wollen oder was es sonst noch an Gründen geben mag. Also, eine genuin apothekerliche Tätigkeit ist das Impfen mitnichten, im Studium hat man’s nicht gelernt und im Arbeitsvertrag steht’s nicht drin. Laut Minou Hansen, Juristin und Rechtsexpertin der Apothekengewerkschaft Adexa, dürfte eine Apothekenleitung angestellte Approbierte aber durchaus verpflichten, Impfungen vorzunehmen. Mein liebes Tagebuch, allerdings könnte ein Approbierter durchaus seine Gründe haben, es nicht zu tun, und die müsste er dann darlegen. Mein liebes Tagebuch, ein heikles Thema. Bei dieser Frage wäre es mit Sicherheit sinnvoller, wenn sich Apothekenleitung und Angestelle(r) einigen. Eine Mitarbeiterin, einen Mitarbeiter anzuweisen, gegen seinen Willen zu impfen, obwohl sie oder er es nicht möchten, brächte nichts und wäre doch auf keinen Fall im Sinne des Kunden.
5 Kommentare
"Der Türöffner"
von Thomas Beck am 23.08.2020 um 15:29 Uhr
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Was spricht gegen Antigen-Schnelltests und ein bisschen Schützenhilfe für das RKI ...
von Christian Timme am 23.08.2020 um 14:40 Uhr
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Zuverlässig
von Karl Friedrich Müller am 23.08.2020 um 12:30 Uhr
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Coronainfiziertenzahl
von Peter am 23.08.2020 um 12:13 Uhr
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Spahn als RXVV Verweigerer
von Heiko Barz am 23.08.2020 um 11:35 Uhr
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