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20. August 2020
Endlich, endlich, es geht weiter mit dem Apothekenstärkungsgesetz! Das Kabinett hat die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats zum Kabinettsentwurf des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) verabschiedet – das Startsignal, dass die Apothekenreform nun ins parlamentarische Verfahren gehen kann. Mein liebes Tagebuch, endlich, es wurde auch Zeit. Fast ein halbes Jahr lang dümpelte unser Gesetz dahin. Jetzt geht’s weiter: In ihrer Stellungnahme lehnen die Bundesminister ganz klar das Rx-Versandverbot ab, es sprächen rechtliche Bedenken dagegen. Nun ja, damit ist diese unsere Hoffnung so gut wie gestorben. Am 11. September steht der Kabinettsentwurf auf der Tagesordnung des Bundestags. Dass es nun endlich weitergeht, ist auch für Friedemann Schmidt, dem ABDA-Präsidenten, ein Grund zur Freude: Endlich komme Bewegung in die Sache, das Bundeskabinett habe „einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung getan, um die Apotheken vor Ort und damit die Arzneimittelversorgung im Lande zukunftsfähig zu machen“, sagte Schmidt. Na, na, mein liebes Tagebuch, ob damit wirklich die Arzneimittelversorgung „zukunftsfähig“ gemacht wird, muss sich erst noch zeigen. Immerhin, man wolle sich nun „konstruktiv und kritisch in den Meinungsbildungs- und Gesetzgebungsprozess des Bundestages einbringen“, freut er sich weiter. Und fügt hoffnungsvoll hinzu: „Die Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel muss endlich wiederhergestellt werden, und neue pharmazeutische Dienstleistungen sollten dringend eingeführt und honoriert werden.“ Ja, äh, mein liebes Tagebuch, die Preisbindung des VOASG betrifft doch nur die GKV-Arzneimittel und bringt damit einen Mords-Sprengstoff für unsere System mit. Und was die „neuen pharmazeutischen Dienstleistungen“ betrifft, so mag das ein guter Ansatz sein, allerdings, was wissen wir darüber? Wenig bis nichts! Um welche Dienstleistungen wird es sich im Detail handeln? Können sie alle Apotheken erbringen? Wie werden sie honoriert werden? Werden sie die Krankenkassen bezahlen? Mehr offene Fragen geht nicht – meine Freude darüber hält sich noch in Grenzen.
Hybrid-Antriebe kennen wir von Elektro-Autos, nichts Halbes nichts Ganzes. Die ABDA hat nun das Format der Hybrid-Veranstaltung für sich entdeckt! Und das geht so: Ein Teil der Vorstände ist persönlich im Apothekerhaus anwesend, andere Vorstandsmitglieder nehmen per Video-Schalte daran teil. So geschehen z. B. an diesem Donnerstag, an dem sich auf diese Weise der ABDA-Gesamtvorstand getroffen hat. Und so hat man z. B. über die jüngsten Entwicklungen des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes und des Krankenhaus-Zukunftsgesetzes (KHZG), Stichwort Botendiensthonorar, gesprochen. Und man hat auch einstimmig eine Resolution beschlossen, initiiert vom Bayerischen Apothekerverband und Berliner Apothekerverein. Mit der Resolution spricht man sich dafür aus, die durch die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung erweiterten pharmazeutischen Handlungsspielräume, die nur befristet gelten, „zu verstetigen“, sprich: Man findet diese Handlungsspielräume „im Interesse einer dauerhaften Verbesserung der Patientenversorgung“ so gut, dass sie auch weiterhin gelten sollen. Gemeint sind beispielsweise die erweiterten Möglichkeiten, bei der Arzneimittelabgabe ein anderes wirkstoffgleiches Arzneimittel abgeben zu dürfen, wenn das verordnete Arzneimittel in der Apotheke nicht vorrätig ist. Oder die Entnahme von Teilmengen aus Fertigarzneimittelpackungen (auseinzeln). Oder, ganz klar, die Beibehaltung des Botendiensthonorars – hier ist die Bundesregierung unserem Wunsch bereits zuvor gekommen, indem sie diese Regelung ins KHZG aufgenommen hat, allerdings mit halbierter Honorar. Mein liebes Tagebuch, alles in allem, es wäre wünschenswert, wenn die Politik diese Resolution wohlwollend aufnehmen und umsetzen würde. Da sollte die ABDA dran bleiben. Und weil die Hybrid-Sitzung der ABDA so gut angekommen ist, sollen nun auch weitere Mitgliederversammlungen der Bundesapothekerkammer, des Deutschen Apothekerverbands und der ABDA als Hybrid-Veranstaltungen durchgeführt werden. Und wie wär’s da mit einem Hybrid-Apothekertag?
Es ist viel Bewegung im Markt der Apothekendienstleister, z. B. bei Noventi. Der Apothekendienstleister hat Großes vor, er will seine Palette an Kooperationspartnern ausbauen und gleich zwei weitere Telemedizin-Anbieter (Fernarzt und Wellster Healthtech) in die Apotheken-App callmyApo integrieren. (Mit dem Telemedizinanbieter Zava arbeitet Noventi bereits seit Anfang des Jahres zusammen). Als Gesellschafter der Initiative ProAvO möchte Noventi gemeinsam mit seinen Partnern eine Mega-Gesundheitsplattform schaffen. Als Konkurrenz hat man die ganz großen Plattformen wir Amazon oder Alibaba im Visier. Das Ziel formuliert Noventi-Vorstand Dr. Sven Jansen so: „Durch die Anbindung über callmyApo bringen wir die Telemedizin in die Apotheke vor Ort und weg von Versandhändlern im Ausland.“ Apotheken sollen so ihren Kunden eine „attraktiven digitalen Zusatz-Service“ anbieten können. Nun ja, Wellster Healthtech betreibt eine Website, die sich auf Männergesundheit (!) spezialisiert hat mit verschreibungspflichtigen und rezeptfreien Medikamente zu einem „bezahlbaren Preis“. Der andere Anbieter fernarzt.com ist dagegen etwas breiter aufgestellt und bietet Verordnungen beispielsweise für Verhütung, Akne, Migräne, Reisedurchfall, Bluthochdruck und Genitalherpes. Mein liebes Tagebuch, wie das alles letztendlich aussehen und in der Praxis laufen soll, davon können wir derzeit nur träumen oder fürchten, je nach Gemütslage. Immerhin, bevor DocMorris und Co. alle Telemedizinanbieter aufkaufen, nehmen sie lieber unsere Apothekendienstleister unter die Fittiche. Der Plattform-Markt wird noch für Überraschungen sorgen.
5 Kommentare
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von Thomas Beck am 23.08.2020 um 15:29 Uhr
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von Heiko Barz am 23.08.2020 um 11:35 Uhr
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