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21. August 2020
Interessant, sehr interessant, was Sören Friedrich, bei der ABDA für die Telematik zuständig, in einer Online-Informationsveranstaltung für die Apothekerverbände von Schleswig-Holstein und Hamburg erläuterte. Die Themen: die Telematik-Anbindung der Apotheken und unser liebes E-Rezept. Bis Ende September müssen die Apotheken an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein – der Termin wird nicht zu halten sein, da die ersten Konnektoren erst Mitte Juli zugelassen wurden. Und bis bei allen Apotheken das Konnektor-Kästchen in die Apotheken-IT eingebunden ist, wird es wohl noch ein Jahr dauern. Dazu kommt die Anschaffung der Institutionenkarte und der elektronische Heilberufeausweise. Sören Friedrich legt den Apotheken nahe, dass sie möglichst bis zum 30. Juni 2021 an die TI angeschlossen sind, denn danach muss noch „sehr viel getestet“ werden: Das E-Rezept mit der Gematik-App geht in die Testphase. Zuvor werden noch weitere Dienste wie z.B. der E-Medikationsplan, die E-Patientenakte und die „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) über die Telematikinfrastruktur eingeführt. Und dann, mein liebes Tagebuch, und dann, wenn alle diese Dienste laufen, tut’s den großen Schlag und das E-Rezept wird für die Apotheken in die Praxis umgesetzt. Wobei dies, wie Friedrich meinte, eben kein „big bang“ sei. Was die Zeithorizonte betrifft: Die Testphase läuft ab dem 30. Juni 2021 und ab 1. Januar 2022 soll dann das E-Rezept starten, also dann live und in Farbe – aber nur ein bisschen, denn die Patienten könnten zunächst nach wie vor ein Papierrezept verlangen. Und BtM-, T- und grüne Rezepte werden erst später in elektronischer Form folgen. Also, mein liebes Tagebuch. es wird sich hinziehen, um es mit einem Filmtitel auszudrücken: „Das Leben ist ein langer, ruhiger Fluß.“ (Nur so als Beispiel: In Portugal habe sich das E-Rezept erst nach zehn bis zwölf Jahren durchgesetzt.) Mein liebes Tagebuch, lassen wir uns nicht kirre machen: Auch wir werden die TI-Struktur und das E-Rezept zum Laufen kriegen, es wird noch die eine oder andere Frage geben, und in zehn Jahren, wenn wir in unserer volldigitalisierten Apo sitzen, werden wir vergnügt an 2020 zurückdenken: Weißt du noch damals, als unsere Konnektoren verrückt spielten und die ersten E-Rezepte im Cyber-Orkus verschwanden?
Mein liebes Tagebuch, die Zahlen der Corona-Infizierten steigen wieder! Rasant! Nachlässigkeit der Urlauber, Reiserückkehrer aus Krisengebiete sind zu einem nicht unerheblichen Teil dafür verantwortlich. Reiserückkehrer sollen sich testen lassen, auf Staatskosten. Und es wird getestet, massenweise, aber leider oft unkoordiniert – die Panne in Bayern zeigte, wo das hinführt. Mein liebes Tagebuch, Apotheken könnten hier helfen, könnten testen oder Tests verkaufen – aber sie dürfen nicht, unter Androhung von Bußgeldern. Was spricht eigentlich dagegen? DAZ-Chefredakteurin Doris Uhl setzt sich dafür ein, Schnelltests auch in Apotheken durchführen. Mein liebes Tagebuch, das kann man nur ganz dick unterstreichen. Wir verkaufen Schwangerschaftstests, Blutzuckertests – warum keine Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2-Infektionen? Sie sind günstiger als die PCR-Tests, schneller und unkomplizierter. Ok, diese Tests liefern nicht die 99-prozentige Sicherheit, aber mit einer Sicherheit von 80 Prozent lässt sich doch auch was anfangen. Und wenn so ein Test dann positiv ausfällt kann mit dem PCR-Test nachgetestet werden. Da sollte unser Bundesgesundheitsminister umgehend den Weg frei machen: Corona-Tests in Apotheken, niederschwellig, flächendeckend, schnell. Uhls Fazit: „Wer hier auf die Apotheken vor Ort verzichtet, handelt grob fahrlässig.“ Dem ist nichts hinzuzufügen.
5 Kommentare
"Der Türöffner"
von Thomas Beck am 23.08.2020 um 15:29 Uhr
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Was spricht gegen Antigen-Schnelltests und ein bisschen Schützenhilfe für das RKI ...
von Christian Timme am 23.08.2020 um 14:40 Uhr
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Zuverlässig
von Karl Friedrich Müller am 23.08.2020 um 12:30 Uhr
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Coronainfiziertenzahl
von Peter am 23.08.2020 um 12:13 Uhr
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Spahn als RXVV Verweigerer
von Heiko Barz am 23.08.2020 um 11:35 Uhr
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