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Vielleicht tut sich noch was im Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) – es gibt Änderungsanträge fürs VOASG: EU-Versender sollen sich an die strengen Temperaturanforderungen beim Arzneimitteltransport halten müssen. Hoffentlich werden die Vorschriften ins VOASG aufgenommen. Denn die sogenannten Grenzapotheken, also die Arzneiversandunternehmen an der deutsch-niederländischen Grenze, sollen sich in unsere Telematikinfrastruktur mit Heilberufsausweis und Institutionskarte einloggen können. Das Bundesgesundheitsministerium will das so: Die ausländischen Versender sollen Zugang zu E-Rezept und E-Patientenakte haben. Da rollt unsere Regierung den ausländischen Versendern den roten Teppich aus: Kommt, macht unsere kleinen Apos platt!
19. Oktober 2020
Es gibt sie immer noch, die alten Neid-Vorurteile: Apothekers treiben sich gerne auf Golfplätzen herum und fahren einen Porsche. In welcher Zeit müssen diejenigen, die sich solcher Vorurteile bedienen, stehen geblieben sein? – Ja freilich, es gab schon bessere Zeiten für Apothekers, vielleicht in den 70er oder 80er Jahren des letzten Jahrhunderts, in denen der eine oder die andere gut verdiente. Und ja, es gibt auch heute noch vereinzelt große Apotheken-Unternehmen, aber das sind nur Ausnahmen. Die durchschnittliche Apotheke gehört heute eher zu den kleinen mittelständischen Unternehmen mit Inhabern, die hart für ihr Einkommen arbeiten müssen, für Einkommen, bei denen weiß Gott nicht die Porsche-Leasingverträge üblich sind. Das sollte vielleicht auch mal für den einen oder anderen Ministerialen im Brandenburger Wirtschaftsministerium zum Allgemeinwissen gehören. Dass da noch Nachholbedarf ist, zeigt die Äußerung eines Abteilungsleiters im Brandenburger Wirtschaftsministerium, der im Zusammenhang mit den von der AvP-Insolvenz betroffenen Apotheken gesagt haben soll: „Apotheker könnten ihren Porsche auch ein halbes Jahr später bestellen“ und damit unterstreichen wollte, dass in Not geratene Apotheken wohl keine staatliche Unterstützung bräuchten. Na, mein liebes Tagebuch, wenn das wirklich die Denke dort ist… Immerhin, das Wirtschaftsministerium ruderte ein bisschen zurück: Versatzstücke aus Gesprächen, Missverständnisse, unglücklich gewähltes Beispiel und so weiter, das Übliche eben. Immerhin räumte dieser Abteilungsleiter ein, ihm sei bewusst, dass die Situation für viele Apotheken, die durch die AvP-Insolvenz betroffen seien, kritisch sei. Ja, mein liebes Tagebuch, wie lange dauert es noch, bis solche niederen Vorurteile verschwinden?
Man glaubt es nicht! Jetzt fällt dem einen oder anderen Bundestagsabgeordneten ein, dass es doch besser wäre, wenn es strengere Regeln für Versender im Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) gäbe. Jetzt, wo das VOASG schon auf der Zielgeraden ist und kurz vor seiner endgültigen Verabschiedung am 29. Oktober steht. Zum Beispiel der CSU-Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger, der seine Fraktionskollegen um Unterstützung darum bittet, die Kontrollen von Arzneimittellieferungen der EU-Versender zu verschärfen. Er fordert sogar, dass auch die sogenannten Grenzapotheken (wie z. B. DocMorris) den deutschen Regeln für den Arzneimittelversand unterworfen werden sollen. Ja mei, super, mein liebes Tagebuch, aber kommen diese Forderungen nicht a bisserl spät? Zu spät? Nun ja, vielleicht kommen die Forderungen gerade noch zum richtigen Zeitpunkt. Denn so, wie es aussieht, könnte sich vielleicht doch noch etwas im VOASG tun. Die jüngsten Formulierungshilfen für Änderungsanträge zum Gesetzentwurf sehen entsprechende Nachjustierungen im Apothekengesetz und der Apothekenbetriebsordnung vor. So soll klargestellt werden, dass sich auch die EU-Versender an die Vorschriften der Apothekenbetriebsordnung halten müssen. Konkret: Arzneimittel müssen so verpackt, transportiert und ausgeliefert werden, dass ihre Qualität und Wirksamkeit erhalten bleibt; vor allem die geltenden Temperaturanforderungen müssen während des Transports bis zur Abgabe an den Empfänger eingehalten werden. Mein liebes Tagebuch, da könnte sich also noch in letzter Minute etwas bewegen, wenn der Gesundheitsausschuss des Bundestages die Änderungsanträge beschließt. Und sollte es so kommen, dann bleibt halt immer noch die Frage: Wie werden die Versender überwacht und was, wenn sie sich nicht an die Vorschriften der Apothekenbetriebsordnung halten?
20. Oktober 2020
Sie werden weder von niederländischen noch von deutschen Behörden kontrolliert, sie arbeiten auf niederländischem Gebiet und doch in einem Niemandsland an der deutschen Grenze, ihre Kunden sitzen in Deutschland – die sogenannten Grenzapotheken, defacto merkantile Versandunternehmen, die sich hinter dem Etikett „Apotheke“ einen heilberuflich-ethischen Anstrich geben wollen. Diese Grenzapotheken laufen sich gerade fürs E-Rezept warm, an dem sie natürlich partizipieren wollen (z. B. DocMorris-Werbekampagne „Online zum Arzt und zur Apotheke. Ganz normal“). Und sie sollen nach dem Willen unseres Bundesgesundheitsministeriums (BMG) bitte gerne beim E-Rezept mitmachen dürfen: Die für deutsche Apotheken erforderlichen Heilberufsausweise und Institutionskarten sollen schon bald auch an die niederländischen Versandunternehmen verteilt werden dürfen, ja, auch wenn sie kein Mitglied einer deutschen Apothekerkammer sind. Ein neues Digitalisierungsgesetz ist hierfür bereits in Vorbereitung, es soll dafür sorgen, dass sich die niederländischen Versender mit diesen Ausweisen und Karten unserer Telematikinfrastruktur anschließen dürfen. Mein liebes Tagebuch, wie wir das finden, muss ich hier nicht ausführen, meine Tastatur würde sich krümmen. Mit dem Segen unseres BMG sollen solche Unternehmen über unsere Telematikinfrastruktur Zugang zu unserem Gesundheitssystem, zu E-Rezept und E-Patientenakte haben. Es sind Unternehmen, die sich auf Augenhöhe mit einer deutschen Vor-Ort-Apotheke stellen wollen, um E-Rezepte zu empfangen und Arzneimittel zu verschicken, aber quasi von keiner Behörde kontrolliert werden. Mein liebes Tagebuch, Hilfe, da läuft doch gerade etwas schief!
Passend dazu: Es ist soweit, das Patientendaten-Schutzgesetz tritt in Kraft! Und mit ihm die Regelungen zum E-Rezept und zur E-Patientenakte sowie das erweiterte Makelverbot. Mit diesem Makelverbot ist es Heilberuflern, aber auch Dritten verboten, Rezepte zuzuweisen. Telemedizinisch tätige Ärzte dürfen beispielsweise ihre ausgestellten Rezepte nicht gleich an Versandunternehmen weiterleiten – die freie Apothekenwahl muss gewahrt bleiben. Mein liebes Tagebuch, inwieweit werden sich die niederländischen Grenzversandunternehmen an diese deutschen Gesetze halten, wenn sie sich mit ihrem deutschen Heilberufsausweis und der Institutionskarte an die deutsche Telematikinfrastruktur anschließen? Wer glaubt da noch an den Weihnachtsmann?
21. Oktober 2020
Es kann jeden treffen: Unser Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wurde positiv aufs Corona-Virus getestet. Mein liebes Tagebuch, das zeigt: Vor dem Virus sind wir alle gleich. Hoffen wir, dass bei ihm die Infektion mild verläuft. Wir wünschen ihm rasche und gute Besserung! Und für die zahlreichen Genesungswünsche, die ihn erreichten, bedankt sich Jens Spahn mit einem Youtube-Video aus seiner Quarantäne. Ihm gehe es soweit, "den Umständen entsprechend ganz gut", lässt er uns wissen, seine Erkältungssymptome seien bisher nicht stärker geworden. Und er dankt allen Gesundheitsämtern für deren unermüdliche Arbeit. In seinem kurzen Video weist er zudem auf den besorgniserregenden Anstieg der Infektionen hin ("es ist Ernst") und fordert dazu auf, die AHA-Regeln einzuhalten. Das Video finden Sie hier.
Wie sicher ist unser geplantes E-Rezept? Weniger als wir glauben! Mein liebes Tagebuch, derzeit lassen Äußerungen von Experten großes Unbehagen aufkommen. Wenn ein Arzt ein E-Rezept ausstellt, schickt er es zwar innerhalb der sicheren Telematikinfrastruktur (TI) an den TI-Server, aber dort angekommen, werden die Rezeptinformationen einsehbar sein. Das bedeutet, das Verordnungsverhalten der Ärzte könnte so noch vor der Belieferung ausgewertet und unter Umständen beeinflusst werden. Mein liebes Tagebuch, das hat mit vertraulicher Rezeptübermittlung nichts mehr zu tun! Das untergräbt das Vertrauen der Patienten und Leistungserbringer in den Datenschutz. Das sieht auch der Deutsche Apothekerverband so und fordert eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Rezepte. Aber dem steht das Gematik-Vorhaben im Weg, dass von den E-Rezepten sogenannte E-Tokens, also Zugriffscodes erstellt werden, die weitergegeben werden können und so das Makelverbot unterlaufen, da diese Tokens nicht von den gesetzlichen Sicherheitsregeln erfasst sind und auch außerhalb der TI-Struktur transportiert werden können. Mein liebes Tagebuch, da knirscht es noch gewaltig, das hat nichts mit Rezeptsicherheit zu tun. Peter Froese, Chef des Apothekerverbands Schleswig-Holstein und IT-Kenner, fordert daher, man müsse unbedingt den Export der Daten komplett verbieten oder einen digitalen und analogen Kopierschutz einführen. Hoffen wir, dass sich da noch etwas tut – so wie das E-Rezept samt Token derzeit aufgestellt ist, ist es alles andere als sicher.
22. Oktober 2020
Die Zahl der auf Corona positiv Getesteten steigt. Um die Verbreitung und Ansteckung in Schach zu halten, soll mehr getestet werden, um Infizierte zu identifizieren. Corona-Schnelltests sind eine Möglichkeit. In einer Stellungnahme zum dritten Bevölkerungsschutzgesetz fordert die ABDA nun, dass Apotheken nicht nur Corona-Schnelltests abgeben, sondern sie sogar selbst am Kunden anwenden dürfen sollten. Mein liebes Tagebuch, man staune, da ist ein Umdenken bei der ABDA eingetreten. Der ABDA-Präsident Friedemann Schmidt ist überzeugt, dass die Apotheker eine wichtige Rolle mit Blick auf die Corona-Schnelltests übernehmen könnten. Gemeint sind hier die Antigen-basierten Schnelltests auf das Corona-Virus (Point-of-Care-Tests, POCT), deren Durchführung auch Apothekerinnen und Apothekern erlaubt sein sollte. Mein liebes Tagebuch, es sind Tests, die einen fachgerechten Nasen-Rachen-Abstrich erfordern. Der ABDA-Präsident spricht da von „riesigen Herausforderungen“, wenn der Abstrich in der Apotheke erfolgen sollte. Ja, in der Tat, mein liebes Tagebuch, das würde zunächst Schulungen bedeuten, Vorkehrungen für den Infektionsschutz, Fragen zum Umgang mit dem Testergebnis. Schmidt ist überzeugt: Wenn es möglich sei, Pflegepersonal dafür zu schulen, müsse das auch für die Belegschaft in Apotheken gelten. Nun ja, ich hätte da keine Zweifel, die Frage ist nur, ob Apotheken das wollen. Und so ganz für lau lässt sich das angesichts des Aufwands nicht machen. Ja, ob wir tatsächlich einmal vor diese Frage gestellt werden, hier eine aktive Rolle zu spielen, ist allerdings noch offen. Mein liebes Tagebuch, die Pandemie bleibt uns noch lange erhalten und die Entwicklung von Schnelltests geht weiter – vielleicht gibt’s auch bald neue Technologien, bei denen Apotheken einfacher mitarbeiten können. Zurzeit sieht Schmidt die Tests eindeutig noch in ärztlicher Hand. Mal in die Zukunft gefragt: Wollen Apothekers überhaupt auf Corona testen? Wie ist da die Stimmung im Land? DAZ.online fragte in die Runde, das Ergebnis steht hier.
Es soll was ganz Großes werden: Drei Pharmagroßhändler (Gehe, Sanacorp und Phoenix), ein IT-Haus (Noventi), ein Verlag (Wort& Bild-Verlag) und ein Hersteller von Automatisierungssystemen (BD Rowa) brüten über die größte Gesundheitsplattform, über ein komplettes Gesundheitsökosystem. Auf dieser Plattform sollen sich nicht nur Apotheken tummeln, sondern auch andere Leistungserbringer wie Ärzte, Sanitätshäuser und Pflegedienste. Mein liebes Tagebuch, da haben sich die Sechs im Bunde viel vorgenommen, vielleicht auch zu viel. Ein erster Anlauf (damals noch ohne Phoenix) unter dem Namen Pro AvO und die geplante Plattform „Apora“ wurden erstmal retardiert. Als Mitte des Jahres Phoenix dazu stieß, entschloss man sich, ein neues Joint Venture zu gründen – und das ist seitdem in der Mache unter dem flapsigen Arbeitstitel „Projekt Fritz“. Ob und was dabei herauskommen wird? Alles offen. Mein liebes Tagebuch, angesichts der Teilnehmer und ihrer unterschiedlichen Interessen ist das schon eine echt große Herausforderung. Ob sie zu groß ist, werden die nächsten Monate zeigen. Und letztlich muss das Projekt den Apotheken und den Kunden schmecken.
2900 Apotheken leiden unter der AvP-Insolvenz, ihnen fehlt viel Geld aus der Rezeptabrechnung, sie müssen mit Liquiditätsengpässen kämpfen, manche Apotheken steuern dadurch selbst auf eine Insolvenz zu. Gibt es Hilfen? Ja, vergünstigte KfW-Schnellkredite stehen zur Verfügung. Und weitere finanzielle Direkthilfen vom Staat? Da gibt es ein hartes „Nein“ der Bundesregierung, wie aus einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag hervorgeht. Mein liebes Tagebuch, einen „Rettungsschirm“ wird es demnach nicht geben. Das schmerzt, gewaltig. Lässt da unser Staat Apotheken unverschuldet an die Wand laufen? Hätte da nicht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin genannt, bei der AvP genauer hinsehen müssen, um dieses Desaster zu verhindern? Existierten Schwachstellen im Kontrollsystem der BaFin? Im politischen Berlin spricht man bereits von einem multiplen Behördenversagen im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministers. Denn es ist doch Aufgabe einer BaFin, schnell und direkt einzugreifen und Sonderermittler einzusetzen, wenn bei Unternehmen wie Banken, Versicherungen und Zahlungsdienstleistern ein Verdacht auf Unregelmäßigkeiten besteht. DAZonline fragte bei der BaFin nach und hat bemerkenswerte Antworten zum AvP-Fall erhalten, die in der Antwort gipfeln, dass das Finanzdienstleistungsinstitut AvP Deutschland GmbH nach Ansicht der BaFin keine Systemrelevanz für den deutschen oder gar internationalen Finanzsektor besitzt. Mein liebes Tagebuch, wie oberflächlich ist das denn? Dass von der AvP systemrelevante Unternehmen wie die Apotheken abhängig sind bzw. waren, spielt für die BaFin demnach keine Rolle, das ist „nicht Gegenstand der durch die BaFin ausgeübten Finanzdienstleistungsaufsicht“. Und was nützt uns dann so eine “Aufsicht“?
23. Oktober 2020
Die großen Weltgeschehen wie die Corona-Pandemie und die Wahl in den USA lenken von unseren kleinen Geschehnissen der Apothekerwelt ab. Wie zum Beispiel den bevorstehenden Wahlen für unsere ABDA-Spitze. Nun ja, viel tut sich da in der Tat nicht, bisher ist’s unspektakulär. Fürs ABDA-Präsidium haben wir nach wie vor eine einzige Kandidatin (Gabriele Overwiening), die sich zur Wahl stellt, ebenso für den Chef-Posten der Bundesapothekerkammer (Thomas Benkert) und des Deutschen Apothekerverbands (Thomas Dittrich). Nur auf der Ebene der Vizevorsitzenden für die Bundesapothekerkammer dürfen wir auf einen Wahlkampf, oder sagen wir Wahlkämpfle hoffen. Hier stehen zwei Apothekerinnen bereit: Ursula Funke und Dr. Kerstin Kemmritz. DAZ.online hat mit beiden gesprochen, wie sie sich ihre Amtszeit vorstellen, wenn sie gewählt werden, wo sie Impulse setzen wollen. Den Auftakt macht Ursula Funke. Sie setzt auf die heilberufliche Komponente des Apothekerberufs, auf mehr Digitalisierung, auf eine Novellierung der Approbationsordnung. Um junge Kolleginnen und Kollegen für die Arbeit in der Offizin zu begeistern, möchte sie mehr Pharmazie und weniger Bürokratie. Und die Pharmazeutischen Dienstleistungen. Ach ja, mein liebes Tagebuch, die geheimen Dienstleistungen! Funke versteht es, dass die ABDA den Dienstleistungskatalog noch nicht öffentlich machen will, um dem GKV-Spitzenverband keine Gelegenheit zu geben, „den Katalog zu zerfleddern“. Hmm, mein liebes Tagebuch, wie albern ist das denn? Ist man bei der ABDA wirklich der Ansicht, dass den Krankenkassen keine Argumente gegen Dienstleistungen einfallen, wenn man den Katalog erst später veröffentlicht? Warum steht man bei der ABDA nicht zu den entwickelten Dienstleistungen? Wenn etwas gut ist, dann steht man dazu. Oder hat man doch noch nichts Vernünftiges im Kasten? Was Kerstin Kemmritz dazu sagt, werden wir in Kürze erfahren.
Die SARS-CoV-2-Antikörpertests machen die Runde und sind bereits in der Drogerie angekommen. Die Drogeriemarktkette dm verkauft beispielsweise den Cerascreen-Test für knapp 60 Euro. Der Kunde erwirbt ein Testkit zur Blutentnahme, die entnommene Probe schickt er an ein Labor, das nach spätestens 48 Stunden ein Ergebnis liefert. Allerdings lassen sich mit dieser Probe IgG-Antikörper nachweisen, die in der Regel erst 14 Tage nach Erkrankungsbeginn nachweisbar sind. Man erfährt also, ob man bereits eine Infektion durcherlebt hat. Da zu Hause nur eine Probenahme erfolgt und die Probe in einem Labor ausgewertet wird, ist der Verkauf in Drogerie (und Apotheke) rechtens. Man kann mit dem Test allerdings keine akute Infektion nachweisen. Mein liebes Tagebuch, ob die Erkenntnis einer durchgemachten Infektion nun sinnvoll ist und ob man dafür knapp 60 Euro in die dm-Kasse geben will, muss wohl jeder selbst für sich entscheiden. DocMorris verkauft diesen Test ebenfalls. In Apotheken und einigen Versandapos wird auch der Aproof-Test verkauft für etwas über 40 Euro.
9 Kommentare
Basis
von Reinhard Rodiger am 25.10.2020 um 13:57 Uhr
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AW: Basis bereits vorab von Avp-Langläufer getroffen ...
von Christian Timme am 25.10.2020 um 14:50 Uhr
DJ
von Karl Friedrich Müller am 25.10.2020 um 10:49 Uhr
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AW: DJ
von Karl Friedrich Müller am 25.10.2020 um 14:33 Uhr
AW: DJ
von Felix Maertin am 25.10.2020 um 19:19 Uhr
AW: DJ
von Heiko Barz am 26.10.2020 um 19:57 Uhr
Sprossungen oder Salz ?
von Ulrich Ströh am 25.10.2020 um 8:57 Uhr
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Endlich da ... das VernichtungsOrtsApothekenSicherungsGesetz ...
von Christain Timme am 25.10.2020 um 8:44 Uhr
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Eröffnung
von Dieter Vogel am 25.10.2020 um 8:03 Uhr
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