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20. Oktober 2020
Sie werden weder von niederländischen noch von deutschen Behörden kontrolliert, sie arbeiten auf niederländischem Gebiet und doch in einem Niemandsland an der deutschen Grenze, ihre Kunden sitzen in Deutschland – die sogenannten Grenzapotheken, defacto merkantile Versandunternehmen, die sich hinter dem Etikett „Apotheke“ einen heilberuflich-ethischen Anstrich geben wollen. Diese Grenzapotheken laufen sich gerade fürs E-Rezept warm, an dem sie natürlich partizipieren wollen (z. B. DocMorris-Werbekampagne „Online zum Arzt und zur Apotheke. Ganz normal“). Und sie sollen nach dem Willen unseres Bundesgesundheitsministeriums (BMG) bitte gerne beim E-Rezept mitmachen dürfen: Die für deutsche Apotheken erforderlichen Heilberufsausweise und Institutionskarten sollen schon bald auch an die niederländischen Versandunternehmen verteilt werden dürfen, ja, auch wenn sie kein Mitglied einer deutschen Apothekerkammer sind. Ein neues Digitalisierungsgesetz ist hierfür bereits in Vorbereitung, es soll dafür sorgen, dass sich die niederländischen Versender mit diesen Ausweisen und Karten unserer Telematikinfrastruktur anschließen dürfen. Mein liebes Tagebuch, wie wir das finden, muss ich hier nicht ausführen, meine Tastatur würde sich krümmen. Mit dem Segen unseres BMG sollen solche Unternehmen über unsere Telematikinfrastruktur Zugang zu unserem Gesundheitssystem, zu E-Rezept und E-Patientenakte haben. Es sind Unternehmen, die sich auf Augenhöhe mit einer deutschen Vor-Ort-Apotheke stellen wollen, um E-Rezepte zu empfangen und Arzneimittel zu verschicken, aber quasi von keiner Behörde kontrolliert werden. Mein liebes Tagebuch, Hilfe, da läuft doch gerade etwas schief!
Passend dazu: Es ist soweit, das Patientendaten-Schutzgesetz tritt in Kraft! Und mit ihm die Regelungen zum E-Rezept und zur E-Patientenakte sowie das erweiterte Makelverbot. Mit diesem Makelverbot ist es Heilberuflern, aber auch Dritten verboten, Rezepte zuzuweisen. Telemedizinisch tätige Ärzte dürfen beispielsweise ihre ausgestellten Rezepte nicht gleich an Versandunternehmen weiterleiten – die freie Apothekenwahl muss gewahrt bleiben. Mein liebes Tagebuch, inwieweit werden sich die niederländischen Grenzversandunternehmen an diese deutschen Gesetze halten, wenn sie sich mit ihrem deutschen Heilberufsausweis und der Institutionskarte an die deutsche Telematikinfrastruktur anschließen? Wer glaubt da noch an den Weihnachtsmann?
9 Kommentare
Basis
von Reinhard Rodiger am 25.10.2020 um 13:57 Uhr
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AW: Basis bereits vorab von Avp-Langläufer getroffen ...
von Christian Timme am 25.10.2020 um 14:50 Uhr
DJ
von Karl Friedrich Müller am 25.10.2020 um 10:49 Uhr
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AW: DJ
von Karl Friedrich Müller am 25.10.2020 um 14:33 Uhr
AW: DJ
von Felix Maertin am 25.10.2020 um 19:19 Uhr
AW: DJ
von Heiko Barz am 26.10.2020 um 19:57 Uhr
Sprossungen oder Salz ?
von Ulrich Ströh am 25.10.2020 um 8:57 Uhr
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Endlich da ... das VernichtungsOrtsApothekenSicherungsGesetz ...
von Christain Timme am 25.10.2020 um 8:44 Uhr
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Eröffnung
von Dieter Vogel am 25.10.2020 um 8:03 Uhr
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