- DAZ.online
- News
- Debatte & Meinung
- Mein liebes Tagebuch
23. Oktober 2020
Die großen Weltgeschehen wie die Corona-Pandemie und die Wahl in den USA lenken von unseren kleinen Geschehnissen der Apothekerwelt ab. Wie zum Beispiel den bevorstehenden Wahlen für unsere ABDA-Spitze. Nun ja, viel tut sich da in der Tat nicht, bisher ist’s unspektakulär. Fürs ABDA-Präsidium haben wir nach wie vor eine einzige Kandidatin (Gabriele Overwiening), die sich zur Wahl stellt, ebenso für den Chef-Posten der Bundesapothekerkammer (Thomas Benkert) und des Deutschen Apothekerverbands (Thomas Dittrich). Nur auf der Ebene der Vizevorsitzenden für die Bundesapothekerkammer dürfen wir auf einen Wahlkampf, oder sagen wir Wahlkämpfle hoffen. Hier stehen zwei Apothekerinnen bereit: Ursula Funke und Dr. Kerstin Kemmritz. DAZ.online hat mit beiden gesprochen, wie sie sich ihre Amtszeit vorstellen, wenn sie gewählt werden, wo sie Impulse setzen wollen. Den Auftakt macht Ursula Funke. Sie setzt auf die heilberufliche Komponente des Apothekerberufs, auf mehr Digitalisierung, auf eine Novellierung der Approbationsordnung. Um junge Kolleginnen und Kollegen für die Arbeit in der Offizin zu begeistern, möchte sie mehr Pharmazie und weniger Bürokratie. Und die Pharmazeutischen Dienstleistungen. Ach ja, mein liebes Tagebuch, die geheimen Dienstleistungen! Funke versteht es, dass die ABDA den Dienstleistungskatalog noch nicht öffentlich machen will, um dem GKV-Spitzenverband keine Gelegenheit zu geben, „den Katalog zu zerfleddern“. Hmm, mein liebes Tagebuch, wie albern ist das denn? Ist man bei der ABDA wirklich der Ansicht, dass den Krankenkassen keine Argumente gegen Dienstleistungen einfallen, wenn man den Katalog erst später veröffentlicht? Warum steht man bei der ABDA nicht zu den entwickelten Dienstleistungen? Wenn etwas gut ist, dann steht man dazu. Oder hat man doch noch nichts Vernünftiges im Kasten? Was Kerstin Kemmritz dazu sagt, werden wir in Kürze erfahren.
Die SARS-CoV-2-Antikörpertests machen die Runde und sind bereits in der Drogerie angekommen. Die Drogeriemarktkette dm verkauft beispielsweise den Cerascreen-Test für knapp 60 Euro. Der Kunde erwirbt ein Testkit zur Blutentnahme, die entnommene Probe schickt er an ein Labor, das nach spätestens 48 Stunden ein Ergebnis liefert. Allerdings lassen sich mit dieser Probe IgG-Antikörper nachweisen, die in der Regel erst 14 Tage nach Erkrankungsbeginn nachweisbar sind. Man erfährt also, ob man bereits eine Infektion durcherlebt hat. Da zu Hause nur eine Probenahme erfolgt und die Probe in einem Labor ausgewertet wird, ist der Verkauf in Drogerie (und Apotheke) rechtens. Man kann mit dem Test allerdings keine akute Infektion nachweisen. Mein liebes Tagebuch, ob die Erkenntnis einer durchgemachten Infektion nun sinnvoll ist und ob man dafür knapp 60 Euro in die dm-Kasse geben will, muss wohl jeder selbst für sich entscheiden. DocMorris verkauft diesen Test ebenfalls. In Apotheken und einigen Versandapos wird auch der Aproof-Test verkauft für etwas über 40 Euro.
9 Kommentare
Basis
von Reinhard Rodiger am 25.10.2020 um 13:57 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Basis bereits vorab von Avp-Langläufer getroffen ...
von Christian Timme am 25.10.2020 um 14:50 Uhr
DJ
von Karl Friedrich Müller am 25.10.2020 um 10:49 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten
AW: DJ
von Karl Friedrich Müller am 25.10.2020 um 14:33 Uhr
AW: DJ
von Felix Maertin am 25.10.2020 um 19:19 Uhr
AW: DJ
von Heiko Barz am 26.10.2020 um 19:57 Uhr
Sprossungen oder Salz ?
von Ulrich Ströh am 25.10.2020 um 8:57 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Endlich da ... das VernichtungsOrtsApothekenSicherungsGesetz ...
von Christain Timme am 25.10.2020 um 8:44 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Eröffnung
von Dieter Vogel am 25.10.2020 um 8:03 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.