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22. Oktober 2020
Die Zahl der auf Corona positiv Getesteten steigt. Um die Verbreitung und Ansteckung in Schach zu halten, soll mehr getestet werden, um Infizierte zu identifizieren. Corona-Schnelltests sind eine Möglichkeit. In einer Stellungnahme zum dritten Bevölkerungsschutzgesetz fordert die ABDA nun, dass Apotheken nicht nur Corona-Schnelltests abgeben, sondern sie sogar selbst am Kunden anwenden dürfen sollten. Mein liebes Tagebuch, man staune, da ist ein Umdenken bei der ABDA eingetreten. Der ABDA-Präsident Friedemann Schmidt ist überzeugt, dass die Apotheker eine wichtige Rolle mit Blick auf die Corona-Schnelltests übernehmen könnten. Gemeint sind hier die Antigen-basierten Schnelltests auf das Corona-Virus (Point-of-Care-Tests, POCT), deren Durchführung auch Apothekerinnen und Apothekern erlaubt sein sollte. Mein liebes Tagebuch, es sind Tests, die einen fachgerechten Nasen-Rachen-Abstrich erfordern. Der ABDA-Präsident spricht da von „riesigen Herausforderungen“, wenn der Abstrich in der Apotheke erfolgen sollte. Ja, in der Tat, mein liebes Tagebuch, das würde zunächst Schulungen bedeuten, Vorkehrungen für den Infektionsschutz, Fragen zum Umgang mit dem Testergebnis. Schmidt ist überzeugt: Wenn es möglich sei, Pflegepersonal dafür zu schulen, müsse das auch für die Belegschaft in Apotheken gelten. Nun ja, ich hätte da keine Zweifel, die Frage ist nur, ob Apotheken das wollen. Und so ganz für lau lässt sich das angesichts des Aufwands nicht machen. Ja, ob wir tatsächlich einmal vor diese Frage gestellt werden, hier eine aktive Rolle zu spielen, ist allerdings noch offen. Mein liebes Tagebuch, die Pandemie bleibt uns noch lange erhalten und die Entwicklung von Schnelltests geht weiter – vielleicht gibt’s auch bald neue Technologien, bei denen Apotheken einfacher mitarbeiten können. Zurzeit sieht Schmidt die Tests eindeutig noch in ärztlicher Hand. Mal in die Zukunft gefragt: Wollen Apothekers überhaupt auf Corona testen? Wie ist da die Stimmung im Land? DAZ.online fragte in die Runde, das Ergebnis steht hier.
Es soll was ganz Großes werden: Drei Pharmagroßhändler (Gehe, Sanacorp und Phoenix), ein IT-Haus (Noventi), ein Verlag (Wort& Bild-Verlag) und ein Hersteller von Automatisierungssystemen (BD Rowa) brüten über die größte Gesundheitsplattform, über ein komplettes Gesundheitsökosystem. Auf dieser Plattform sollen sich nicht nur Apotheken tummeln, sondern auch andere Leistungserbringer wie Ärzte, Sanitätshäuser und Pflegedienste. Mein liebes Tagebuch, da haben sich die Sechs im Bunde viel vorgenommen, vielleicht auch zu viel. Ein erster Anlauf (damals noch ohne Phoenix) unter dem Namen Pro AvO und die geplante Plattform „Apora“ wurden erstmal retardiert. Als Mitte des Jahres Phoenix dazu stieß, entschloss man sich, ein neues Joint Venture zu gründen – und das ist seitdem in der Mache unter dem flapsigen Arbeitstitel „Projekt Fritz“. Ob und was dabei herauskommen wird? Alles offen. Mein liebes Tagebuch, angesichts der Teilnehmer und ihrer unterschiedlichen Interessen ist das schon eine echt große Herausforderung. Ob sie zu groß ist, werden die nächsten Monate zeigen. Und letztlich muss das Projekt den Apotheken und den Kunden schmecken.
2900 Apotheken leiden unter der AvP-Insolvenz, ihnen fehlt viel Geld aus der Rezeptabrechnung, sie müssen mit Liquiditätsengpässen kämpfen, manche Apotheken steuern dadurch selbst auf eine Insolvenz zu. Gibt es Hilfen? Ja, vergünstigte KfW-Schnellkredite stehen zur Verfügung. Und weitere finanzielle Direkthilfen vom Staat? Da gibt es ein hartes „Nein“ der Bundesregierung, wie aus einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag hervorgeht. Mein liebes Tagebuch, einen „Rettungsschirm“ wird es demnach nicht geben. Das schmerzt, gewaltig. Lässt da unser Staat Apotheken unverschuldet an die Wand laufen? Hätte da nicht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin genannt, bei der AvP genauer hinsehen müssen, um dieses Desaster zu verhindern? Existierten Schwachstellen im Kontrollsystem der BaFin? Im politischen Berlin spricht man bereits von einem multiplen Behördenversagen im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministers. Denn es ist doch Aufgabe einer BaFin, schnell und direkt einzugreifen und Sonderermittler einzusetzen, wenn bei Unternehmen wie Banken, Versicherungen und Zahlungsdienstleistern ein Verdacht auf Unregelmäßigkeiten besteht. DAZonline fragte bei der BaFin nach und hat bemerkenswerte Antworten zum AvP-Fall erhalten, die in der Antwort gipfeln, dass das Finanzdienstleistungsinstitut AvP Deutschland GmbH nach Ansicht der BaFin keine Systemrelevanz für den deutschen oder gar internationalen Finanzsektor besitzt. Mein liebes Tagebuch, wie oberflächlich ist das denn? Dass von der AvP systemrelevante Unternehmen wie die Apotheken abhängig sind bzw. waren, spielt für die BaFin demnach keine Rolle, das ist „nicht Gegenstand der durch die BaFin ausgeübten Finanzdienstleistungsaufsicht“. Und was nützt uns dann so eine “Aufsicht“?
9 Kommentare
Basis
von Reinhard Rodiger am 25.10.2020 um 13:57 Uhr
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AW: Basis bereits vorab von Avp-Langläufer getroffen ...
von Christian Timme am 25.10.2020 um 14:50 Uhr
DJ
von Karl Friedrich Müller am 25.10.2020 um 10:49 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten
AW: DJ
von Karl Friedrich Müller am 25.10.2020 um 14:33 Uhr
AW: DJ
von Felix Maertin am 25.10.2020 um 19:19 Uhr
AW: DJ
von Heiko Barz am 26.10.2020 um 19:57 Uhr
Sprossungen oder Salz ?
von Ulrich Ströh am 25.10.2020 um 8:57 Uhr
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Endlich da ... das VernichtungsOrtsApothekenSicherungsGesetz ...
von Christain Timme am 25.10.2020 um 8:44 Uhr
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Eröffnung
von Dieter Vogel am 25.10.2020 um 8:03 Uhr
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