- DAZ.online
- News
- Debatte & Meinung
- Mein liebes Tagebuch
Schlimme Woche: Ein Corona-Lockdown steht bevor. Und der Bundestag verabschiedete das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) – nun steht fest: Es wird kein Rx-Versandverbot geben. Stattdessen: eine Gleichpreisigkeit light. Die EU-Versender laufen sich bereits warm, um gegen das Boni-Verbot des VOASG zu klagen. Und während die ABDA noch immer auf ihrem geheimen Dienstleistungskatalog sitzt, macht sich die Politik schon mal Gedanken, welche Dienstleistungen da wohl kommen mögen und was Apothekers da machen sollten. Weiterhin schlimm: Beim AvP-Desaster bewegt sich wenig bis nichts.
26. Oktober 2020
Wahlkampf bei Apothekers. Nein, nicht wirklich. Wer ab kommenden Jahr an der Spitze unserer ABDA steht, ist so gut wie ausgemacht – fehlt nur noch das Abnicken der einzigen Kandidatin als ABDA-Präsidentin (Gabriele Overwiening) und des einzigen Kandidaten für den Chefposten des Deutschen Apothekerverbands (Thomas Dittrich). Das Procedere nennt man in ABDA-Kreisen auch Wahl – es wird Ende November, Anfang Dezember stattfinden. Ein klein bisschen spannend bleibt es bei der Besetzung der insgesamt fünf Ämter des geschäftsführenden Vorstands der Bundesapothekerkammer (Präsident, Vize und drei Beisitzer). Hier treten mittlerweile sieben Bewerber*innen an, zwei werden also nicht zum Zuge kommen. Bisher hat sich Thomas Benkert als Präsident empfohlen und Ursula Funke als seine Vize. Kurz darauf hat auch Dr. Kerstin Kemmritz ihren Hut für den Vize-Posten in den Ring geworfen. Und nun werden dem Vernehmen nach noch Dr. Hanns Müller und Dr. Georg Engel sowie Kai-Peter Siemsen und Dr. Armin Hoffmann antreten – wer für welchen Posten zum Zuge kommt, wird man dann sehen.
In der letzten Woche sprach die DAZ bereits mit Ursula Funke, der hessischen Kammerpräsidentin, in dieser Woche mit Dr. Kerstin Kemmritz, der Berliner Kammerpräsidentin, die sich beide für den Vizeposten bewerben. Und so sieht Kerstin Kemmritz die Stelle als BAK-Vizepräsidentin, wenn Sie gewählt wird. Sie möchte gerne den großen Wandel, eingeleitet durch die Digitalisierung und die kommenden Dienstleistungen, mitgestalten und sich hier einbringen. Auch wenn ihr der Ruf vorauseilt, eine „Protest-Apothekerin“ zu sein: Kemmritz selbst sieht sich da eher als „eine leidenschaftliche Apothekerin mit Herz und Verstand, die gerne Fragen stellt, aber genauso gerne auch nach Antworten und pragmatischen Lösungen sucht“. Ihre Bewerbung zur Vizepräsidentin der BAK möchte sie nicht als „Kampfkandidatur“ verstanden wissen, sie möchte damit eher ein bisschen frischen Wind ins Etablierte bringen. Also, keine Revolution, sie will ihre Leidenschaft für die Pharmazie in die Arbeit der BAK einbringen. Aber dennoch, sie sieht auch Verbesserungsbedarf, z. B. bei der Zusammenarbeit zwischen der BAK mit ihrer pharmazeutisch-fachlichen Expertise und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) mit seiner wirtschaftlichen Kompetenz. Sie kann sich z. B. vorstellen: Die BAK entwickelt einen Dienstleistungskatalog und der DAV klebt seine Preisetiketten drauf. Überhaupt pharmazeutische Dienstleistungen – sie kann nicht verstehen, dass die ABDA mit ihrem Dienstleistungskatalog nicht aus der Deckung kommt. Was Kemmritz auch möchte: die Nachwuchsapotheker stärker in die BAK-Arbeit einbinden. Und was die Grippeschutzimpfung in Berlin betrifft, so hat die Kammer ihre Hausaufgaben gemacht, die Modellprojekte könnten starten, wenn, ja wenn ein Vertrag mit den Kassen ausgehandelt wäre. Das liegt leider nicht in der Zuständigkeit der Kammer. Jetzt hofft Kemmritz, dass „jemand“ die Kammer als Kooperationspartner für die Schulungen wählt. Mein liebes Tagebuch, wie wär’s, wenn sich da der Verband mal stark macht?
27. Oktober 2020
Auch wenn die FDP lange Zeit eher durch ihre Vorstöße zur Deregulierung des Apothekenmarkts aufgefallen ist: Im Zusammenhang mit der AvP-Insolvenz wird den Liberalen die Bedeutung der Apotheken für die Arzneiversorgung wieder bewusst. Und so kann es die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Christine Aschenberg-Dugnus, nicht nachvollziehen, dass die Politik in Sachen AvP-Insolvenz und ihre Auswirkungen auf die Apotheken so träge reagiert. Der FDP-Politikerin liegt es am Herzen, dass Apotheken aufgrund dieser Pleite nicht selbst in die Insolvenz geraten. Sie setzt sich dafür ein, dass es eine Sondersitzung des Gesundheitsausschusses im Bundestag gibt, in der so einige Fragen geklärt werden sollen. Haben die Banken tatsächlich die Krankenkassenzahlungen an AvP abgewartet, um dann just in diesem Moment die Kreditlinie zu kündigen und sich vorzeitig an den Zahlungen zu bedienen, zum Nachteil anderer Gläubiger? Und hätte die Bankenaufsicht BaFin nicht viel aufmerksamer sein müssen? Und so bringt die FDP-Bundestagsfraktion einen Antrag ins Parlament ein, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, sich „umgehend einen Überblick über die Auswirkungen der Insolvenz von AvP auf die finanzielle Situation von Apotheken in Deutschland zu verschaffen und dem Bundestag hierüber zu berichten“. Es sei im Interesse des Staates und seiner Bevölkerung, wenn der Bund den betroffenen Apotheken unterstützend zur Seite stehe, fordert die FDP in ihrem Antrag. Mein liebes Tagebuch, die Initiative der FDP kann man nur begrüßen. Und es macht das schwache Auftreten unserer Regierung deutlich, die das Schicksal von rund 3500 Apotheken, die von der AvP zum Teil existenziell betroffen sind, augenscheinlich nicht sonderlich bewegt.
28. Oktober 2020
Es ist die Woche, in der es richtig ernst wird mit unserem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG): Mit der zweiten und dritten Lesung im Bundestag am 29. Oktober soll es nun endlich zum Abschluss gebracht werden. Am Vortag hat der Gesundheitsausschuss im Bundestag das VOASG passieren lassen, wobei er auch den kurzfristig eingebrachten Änderungsanträgen zustimmte, mit denen die EU-Versender zur Einhaltung der Temperaturanforderungen bei Arzneimittellieferungen verpflichtet werden. Was endgültig unter den Tisch gefallen ist, ist ein Rx-Versandverbot, das es trotz letzter verzweifelter Versuche nicht mehr ins Gesetz schaffte. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Union, Karin Maag (CDU), weinte dem Versandverbot eine kleine Träne nach: „Gerne hätten wir ein komplettes Rx-Versandhandelsverbot gesetzlich geregelt. Das ließ sich aufgrund der europarechtlichen Hürden nicht rechtssicher umsetzen.“ Ja, mein liebes Tagebuch, das hätten wir Apothekers wirklich gerne gehabt – schade, wirklich schade, dass ihr Politiker nicht mit mehr Herzblut dafür gekämpft habt, ein Versuch wär’s wert gewesen. Denn die Gleichpreisigkeit, die jetzt mit dem VOASG kommen wird, wird nicht die Lösung des Problems bringen. Im Gegenteil, jetzt fangen die Probleme erst richtig an. Das sieht z. B. auch der Großhandelsverband so, der darauf hinweist, dass die nun in unserem Sozialrecht verankerte Gleichpreisigkeit nur noch für Großhändler in Deutschland gilt – EU-Konkurrenten müssen sich nicht daran halten. Was sich daraus ergibt, mein liebes Tagebuch, werden wir schon bald sehen.
29. Oktober 2020
Die Plattform-Landschaft schläft nicht, Treiber ist die Digitalisierung und hier vor allem das E-Rezept. Der Zukunftspakt Apotheke, eine Initiative von Noweda, Hubert Burda Media, Pharma Privat und Apostore sowie seit Kurzem auch der Compu Group Medical, meldet, dass nun das Apothekenrechenzentrum ARZ Haan diesem Pakt beigetreten ist. Wie es in der Meldung heißt, „erweitert die Zusammenarbeit die Kompetenzen des Zukunftspakts und wird zur Entwicklung neuer Angebote und Lösungen beitragen, die Apotheken in Zeiten der Digitalisierung des Gesundheitswesens nachhaltig stärken“. Ja, mein liebes Tagebuch, man darf gespannt sein, was sich daraus noch konkret entwickelt und was es der Apotheke bringt. Immerhin, der Zukunftspakt hat bereits mit „IhreApotheken.de“ eine Vorbestell-Plattform für Vor-Ort-Apotheken am Laufen. Und ja, es ist „die erste Vorbestellplattform von Vor-Ort-Apotheken, die bundesweit flächendeckend funktioniert“, heißt es auf der Internetseite. Das ist ein Vorsprung.
Auch wenn unsere ABDA die in ihrem inneren Zirkel ausbaldowerten pharmazeutischen Dienstleistungen geheimzuhalten versucht, angeblich damit sie von der GKV nicht zerfleddert werden – es schützt nicht davor, dass alle Welt schon ihre eigenen Vorstellungen diskutiert, was zum Teufel solche Dienstleistungen denn sein mögen und was man darunter verstehen möchte. Und nicht selten fällt da z. B. unseren Gesundheitspolitikern das Schlagwort des Medikationsmanagements ein. Der CDU-Politiker Michael Hennrich allerdings bringt gerade dieses Medikationsmanagement nicht unbedingt mit einer pharmazeutischen Dienstleistung zusammen – in einer vom Pharmagroßhändler Gehe ausgerichteten Diskussionsrunde fragt er sich, ob das nicht eher eine Künstliche Intelligenz übernehmen könnte. Doch davon hält die pflegepolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Kordula Schulz-Asche, gar nichts. Gerade das Medikationsmanagement sei eine persönliche Beratungsleistung mit hohem Aufwand, sagt sie. Und überhaupt möchte sie mehr die heilberufliche Kompetenz des Apothekers stärken. Sie kann sich z. B. die Follow-up-Beratung der Patienten, also auch Patientenschulungen vorstellen. Auch die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Bundestag, Christine Aschenberg-Dugnus, kann sich vorstellen, dass sich die Apothekers auf diesen Gebieten mehr engagieren, sie möchte auch den Honorartopf dafür aufstocken. Mein liebes Tagebuch, an solchen Aussagen merkt man, dass die Politik durchaus offen ist für mehr honorierte pharmazeutische Kompetenz. Umso unverständlicher, dass sich die ABDA da nicht öffnet, die pharmazeutischen Dienstleistungen darstellt und die Diskussion dazu aufgreift. Es ist und bleibt diese typische ABDA-Bunkermentalität – Transparenz und Offenheit sieht anders aus, ganz anders!
30. Oktober 2020
Der Bundestag hat am Abend des 29. Oktobers 2020 das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) verabschiedet. Über anderthalb Jahre zogen sich die harten, frustrierenden und zum Teil ätzenden Diskussionen zu diesem Gesetz hin. Kristallisationskeim war das EuGH-Urteil vom Oktober 2016, das einen ungleichen Wettbewerb zwischen deutschen Apotheken und Arzneimittelversendern aus dem EU-Ausland etablierte – da musste sich etwas tun. Die beste Lösung, nämlich ein Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel, überzeugte den Bundesgesundheitsminister nicht – obwohl viele Juristen einem Rx-Versandverbot große Chancen eingeräumt hatten. Mein liebes Tagebuch, es war streckenweise zum Heulen, wie dieser Weg im Lauf der Diskussion manchmal schon in greifbare Nähe gerückt war, aber dann doch in der politischen Debatte als Sackgasse bezeichnet wurde. Hinzukamen der Zeitgeist, der die Zukunft im Versand sieht, und eine ABDA, die nach unserem Geschmack zu rasch vor den „Angeboten“ des Gesundheitsministers einknickte, der zwischenzeitlich damit gedroht hatte: Entweder kommt das Gesetz so, wie ich es will oder es kommt gar nicht. Jetzt haben wir also ein VOASG, das eine Gleichpreisigkeit für verschreibungspflichtige Arzneimittel nur im GKV-Bereich bringen will und uns die Möglichkeit für honorierte pharmazeutischen Dienstleistungen in Aussicht stellt. Unsere ABDA begrüßte das verabschiedete VOASG grundsätzlich, wie sie mitteilt. Der ABDA-Präsident meinte, Apotheken könnten nun mit mehr Zuversicht als bisher nach vorne schauen. Ups, mein liebes Tagebuch, Zuversicht? Welche Zuversicht? Wenn wir jetzt nach vorne schauen, dann sehen wir schon die dunklen Wolken am europolitischen Himmel, die sich da zusammenbrauen. Denn bereits in der Schlussdebatte des Bundestags machten Gesundheitspolitiker*innen deutlich, dass das VOASG nur einen „einstweiligen Schlussstrich“ unter die seit vier Jahren geführten Diskussionen rund um das Versandhandelsverbot und die Gleichpreisigkeit setzen wird. Im Klartext: Es wird nicht allzu lange dauern und das VOASG landet wieder vor dem EuGH. Der Verband der Europäischen Versandapotheken hält das im VOASG enthaltene Bonusverbot für „eindeutig europarechtswidrig“, man sei bereit zu klagen. Auch einige Mitgliedsorganisationen der ABDA sehen das VOASG durchaus kritisch. Klaus Michels, Chef des Apothekerverbands Westfalen-Lippe, geht davon aus, dass über kurz oder lang die Preisbindung für Rx-Arzneimittel ganz wegfallen wird. Mein liebes Tagebuch, die juristischen Auseinandersetzungen werden weitergehen. Und was unsere geliebten pharmazeutischen Dienstleistungen betrifft, so fangen die Probleme jetzt erst richtig an: Der GKV-Spitzenverband hält davon nämlich wenig bis nichts. Die ABDA wird mit Engelszungen für ihre noch geheimen Dienstleistungen bei den Krankenkassen werben und – die Honorare dafür aushandeln müssen. Angesichts eines bescheidenen Honorartöpfchens, das viel zu wenig Euro für unsere potenziellen Leistungen enthält – was soll da dabei herumkommen? Fazit: Das VOASG, das noch in diesem Jahr in Kraft treten soll, bringt uns eine nur kurze Verschnaufpause – und schon bald werden wir uns wieder Klagen und Prozesse gegenübersehen, an deren Ende vermutlich das Ende der Gleichpreisigkeit, ein paar kleine unzureichend honorierte Dienstleistungen und immer noch lange keine Erhöhung unseres Apothekerhonorars stehen wird. Denn darum kümmerte sich unsere Berufsvertretung schon lange nicht mehr.
Die Streitereien um eine mögliche Abgabe von Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 in Apotheken ist, gelinde gesagt, ein Tohuwabohu sondergleichen. Es geht dabei nicht um solche Tests, die aufgrund von Bestimmungen der Medizinprodukte-Abgabeverordnung nicht an Laien abgegeben werden dürfen. Solche Tests dürfen auch nicht in Apotheken verkauft werden. Nun gibt es aber Probeentnahmekits für Laien, die nach Entnahme und Auftragung der Probe an Labore eingeschickt werden. Solche Tests werden bereits in Drogerien, im Versandhandel verkauft. Selbst das Bundesgesundheitsministerium sagt, dass solche Testkits „nicht grundsätzlich § 3 Absatz 4 der Medizinprodukte-Abgabeverordnung“ unterliegen und verweist auf die Landesebene, die das überprüft. Und da fängt das Durcheinander an: Das dafür zuständige Hessische Ministerium für Soziales und Integration ist der Meinung, dass sowohl die Schnelltests als auch die Probeentnahmekits nicht an Laien abgegeben werden dürfen. Was wiederum den Hessischen Apothekerverband dazu bewegt, eine Warnung an seine Mitglieder auszusprechen, vom Verkauf der Testkits abzusehen. Mein liebes Tagebuch, in anderen Bundesländern kann das wieder anders sein. Das sind die Momente, wo man sich einen Zentralismus wünscht. Das Internet jedenfalls schert sich um die Ländergrenzen nicht, Bundesbürger aller Bundesländer können sich ihre Testkits im Netz bestellen.
So richtig befriedigende Lösungen für Apotheken, die von der AvP-Insolvenz betroffen sind, gibt es immer noch nicht. Im Gegenteil, viele dieser Apotheker*innen fühlen sich vom Staat im Stich gelassen. Apothekerin Beatrice Guttenberger hat von der Untätigkeit in Politik und ABDA die Nase voll. Selbst ist die Frau: Sie gründete die neue Organisation „Verbund Starke Apotheken“, die den Kolleginnen und Kollegen zur Seite stehen will. Ein Brandbrief an die Bundeskanzlerin, an einige Bundes- und Landesminister ist bereits unterwegs. Darin heißt es u. a.: „Wir sind enttäuscht, empört, fassungslos über Ihre Untätigkeit…“, „wir werden schändlich im Stich gelassen.“ Man wolle nichts geschenkt, schreibt sie weiter, „das mindeste, was wir aktuell erwarten, ist die Ausschüttung der zugesicherten Quote aus der AvP-Insolvenzmasse in Form eines Fonds“. Mein liebes Tagebuch, gut so, das zeigt die Not vieler Apothekerinnen und Apotheker, die zum Teil selbst auf eine Insolvenz zusteuern. Hoffen wir, dass die Politik sich bewegt.
Und während dieser Brief unterwegs ist, kommen Hiobsbotschaften von den Banken: Die von der Politik in Aussicht gestellten KfW-Kredite scheiterten zum Teil an formalen Hürden. Mein liebes Tagebuch, unglaublich, um das zu verstehen, müsste man gelernter Bankkaufmann sein. Andererseits, so hört man, sollen bereits etwas 250 Apotheken solche KfW-Kredite erhalten haben. Auch hier ein unsägliches Durcheinander und das in größter Not.
10 Kommentare
Aufwachen
von Reinhard Rodiger am 01.11.2020 um 20:07 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Wette machen?
von Bernd Jas am 01.11.2020 um 13:55 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Eigentum an den Rezepturkunden
von Josef Giesing am 01.11.2020 um 11:58 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Scham
von Reinhard Rodiger am 01.11.2020 um 11:57 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Tagebuch: Abschnitt RXVV
von Heiko Barz am 01.11.2020 um 11:26 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Tagebuch: Abschnitt RXVV
von Dr.Diefenbach am 01.11.2020 um 12:11 Uhr
Ganz einfach
von Karl Friedrich Müller am 01.11.2020 um 8:14 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten
AW: Ganz einfach ... nicht studieren ... Apo kann doch jeder Politiker.
von Christain Timme am 01.11.2020 um 8:50 Uhr
AW: Ganz einfach
von Karl Friedrich Müller am 01.11.2020 um 10:32 Uhr
AW: Ganz einfach
von Thomas Kerlag am 01.11.2020 um 19:43 Uhr
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.