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Apotheker erwirkt einstweilige Verfügung
TeleClinic: Mit nur einer Partnerapotheke geht es nicht
Keine Strohmänner der Noweda
Letztlich sieht das Gericht die Unterlassungsansprüche auch nicht in rechtsmissbräuchlicher Weise geltend gemacht. Die TeleClinic hatte im Verfahren behauptet, Grittmann und der Patient seien als „Strohmänner der Noweda“ anzusehen. Es habe sich um einen provozierten Testkauf gehandelt, nachdem die Zusammenarbeit mit apotheken.de beendet worden war. Doch dazu erklärt das Gericht nur: Bei diesen Behauptungen handele „es sich um eine Rechtsansicht, die die Kammer so nicht nachvollziehen kann“. Die Ereignisse Ende August in Grittmanns Apotheke sind für die Kammer nur ein „Anlassgeschehen“, dem sie „keine maßgebliche Bedeutung beimisst“.
Thomas Grittmann freut sich über seinen juristischen Erfolg. Gegenüber DAZ.online erklärte er, es sei ein wichtiger Sieg für die Vor-Ort-Apotheke. „Wir müssen jetzt aber auch auf politischer Ebene klarmachen, dass wir unverzichtbar sind.“
TeleClinic-Chefin: Neues Portal ist die Lösung der Probleme
TeleClinic droht nun ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro, wenn sie der einstweiligen Verfügung zuwiderhandelt. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. TeleClinic-Chefin Katharina Jünger kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Auf Nachfrage von DAZ.online erklärte sie, dass ein solcher rechtlicher Schritt aktuell noch geprüft werde. Zudem betonte sie: „Eine gute Partnerschaft von telemedizinischen Anbietern mit Vor-Ort-Apotheken ist wichtig für die lückenlose Gesundheitsversorgung in Deutschland. Das hat das Landgericht Aschaffenburg in dem jüngsten Urteil bestätigt. Für uns hat die enge Zusammenarbeit mit Apothekern schon immer einen sehr hohen Stellenwert und wird es auch in Zukunft haben.“ Jünger ist sich sicher: Mit dem neuen Apothekenportal habe die TeleClinic eine valide Lösung gefunden, die allen 19.000 Apotheken in Deutschland offenstehe. „Darüber sind wir sehr glücklich.“
Endurteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 5. November 2020, Az.: 2 HK O 20/20
1 Kommentar
TeleClinic
von Gregor Nelles am 07.11.2020 um 17:36 Uhr
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