Apotheker erwirkt einstweilige Verfügung

TeleClinic: Mit nur einer Partnerapotheke geht es nicht

Berlin - 06.11.2020, 15:30 Uhr

Apotheker Thomas Grittmann ist mit der Rückendeckung von Noweda gegen die TeleClinic vor Gericht gezogen – mit Erfolg.  (c / Foto: Grittmann / Park Apotheke)

Apotheker Thomas Grittmann ist mit der Rückendeckung von Noweda gegen die TeleClinic vor Gericht gezogen – mit Erfolg.  (c / Foto: Grittmann / Park Apotheke)


Die TeleClinic muss erneut eine Schlappe vor Gericht hinnehmen. Nachdem der Telemedizin-Anbieter im vergangenen Juli apotheken.de als Kooperationspartner verloren hatte, war es Vor-Ort-Apotheken nicht mehr möglich, TeleClinic-Rezepte zu bedienen. Eine missliche Situation für Pharmazeuten, die einen akut zu behandelnden Patienten vor sich hatten. Der Apotheker Thomas Grittmann erlebte eine solche hautnah und entschied sich, gegen die TeleClinic vorzugehen. Mit Unterstützung der Noweda beantragte er wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße eine einstweilige Verfügung gegen das Münchener Unternehmen – das Landgericht Aschaffenburg hat sie jetzt erlassen.

Seit die TeleClinic Anfang 2018 die ersten elektronischen Verschreibungen auf den Weg gebracht hat, gelangten diese mit der Technik von apotheken.de in die Apotheken vor Ort. Doch damit war Schluss nachdem die Schweizer Zur Rose AG, Muttergesellschaft von DocMorris, bekanntgab, die TeleClinic für einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag zu übernehmen.

Mit diesem Schritt hatte es sich der in München ansässige Telemedizin-Anbieter mit dem Service-Portal des Deutschen Apotheker Verlags (DAV) ganz klar verscherzt – und stand überdies vor einem handfesten praktischen Problem: Einziger Apotheken-Vertragspartner der TeleClinic war nun eine Apotheke mit Versandhandelserlaubnis in der Nähe von Stuttgart, die Apotheke Mache. Ihre rechtlichen Bemühungen, apotheken.de zumindest zu einer temporären weiteren Zusammenarbeit zu zwingen, scheiterten: Das Landgericht Stuttgart befand dies für „unzumutbar“ für den DAV. Dabei versprach die TeleClinic doch auf ihrer Webseite, Patienten könnten ihr nach einer Videosprechstunde erhaltenes Rezept in ihrer Wunschapotheke einlösen. Schnell sollte eine neue Möglichkeit der Vernetzung geschaffen werden – doch das schon im Juli versprochene Portal wurde tatsächlich erst Ende Oktober gelauncht.

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Derweil machten Apotheken vor Ort unschöne Erfahrungen mit Rezepten aus dem TeleClinic-Ärztenetzwerk. So auch Thomas Grittmann, Apothekeninhaber aus dem unterfränkischen Miltenberg. Im August erschien in seiner Apotheke ein Vater mit seiner sechsjährigen Tochter, die von einer Wespe gestochen worden war. Sie hatten zuvor die Videosprechstunde der TeleClinic genutzt. Im Beisein des Apothekers versuchte der Vater nur, das ausgestellte Rezept an Grittmanns Apotheke zu leiten. Ohne Erfolg. Nur die Versandapotheke Mache hätte er nutzen können – für ihn in der akuten Situation keine Option.

Grittmann kontaktierte eine Kollegin, die bereits TeleClinic-Erfahrungen gesammelt hatte. Es kam zu einer Korrespondenz mit TeleClinic, in der das Münchener Unternehmen mitteilte, es gebe zurzeit ein Problem mit der Schnittstelle zu lokalen Apotheken – bis dahin sei nur die Einlösung von Rezepten in der Online-Apotheke möglich. TeleClinic erklärte auch, Patienten würden hierauf „mehrmals vor Terminbuchung“ hingewiesen. Davon hatte Grittmanns Kunde allerdings nichts mitbekommen. Zahlreiche Aussagen auf der Webseite ließen vielmehr ganz anderes vermuten. Vergeblich suchte man auch den Hinweis, dass die Arzneimittel vom Versicherten selbst zu zahlen sind. Im Banner der Startseite war vielmehr zu lesen: „Jetzt neu: Kostenübernahme für alle gesetzlich Versicherten“.

Verärgert wandte sich Noweda-Mitglied Grittman mit der Bitte um Unterstützung an die Apothekergenossenschaft. Noweda engagierte daraufhin den Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas für den Fall. Nachdem TeleClinic auf eine Abmahnung nicht reagierte, beantragte Douglas im Namen des Apothekers eine einstweilige Verfügung. Das gesamte Konstrukt, so argumentierte der Anwalt, sei irreführend und unlauter – im Hinblick auf die Zuweisung zur Apotheke Mache liege auch ein Verstoß gegen die freie Apothekenwahl und das Zuweisungsverbot in der Musterberufsordnung der Ärzte vor. 

Gericht sieht Wiederholungsgefahr

Konkret sollte der TeleClinic untersagt werden, Online-Sprechstunden zu vermitteln, bei denen Ärzte elektronische Privatrezepte ausstellen, sofern nicht jede niedergelassene Apotheke in Deutschland die Möglichkeit hat, diese Verschreibung zu beliefern. Außerdem dürfe TeleClinic keine derartigen Videosprechstunden anbieten, ohne unmissverständlich darauf hinzuweisen, dass die hier verschriebenen Arzneimittel vom Patienten selbst zu bezahlen sind. Nicht zuletzt sollten Werbemaßnahmen untersagt werden, die Patienten suggerieren, die Verschreibungen könnten bei einer Apotheke seiner Wahl eingelöst werden.

Nun hat das Landgericht Aschaffenburg sein Urteil verkündet – ganz im Sinne von Grittmann. Auch die Richter sehen die Patienten in wettbewerbsrechtlich relevanter Weise getäuscht, wenn TeleClinic auf ihrer Webseite erklärt, der Online-Arztbesuch sei für gesetzlich Versicherte kostenlos und dabei nicht drauf hinweist, dass die Arzneimittel selbst zu zahlen sind. Im Urteil heißt es:


Hierbei handelt es sich nach Ansicht der Kammer um einen für die Entscheidung, ob ein Online-Arzt gebucht werden soll oder nicht, ganz wesentlichen Umstand. Dem Patienten geht es neben der ärztlichen Beratung doch gerade darum, die ärztlich verschriebenen Medikamente zu erhalten. Für gesetzlich Krankenversicherte wäre es überraschend, zwar den Online-Arzt, nicht jedoch die ärztlich verschriebenen Medikamente ohne Entgelt – bis auf die Rezeptgebühr – zu erhalten. Insoweit ist ein eindeutiger Hinweis erforderlich, damit die gesetzlich Versicherten hierdurch nicht in die Irre geleitet werden.“

Aus dem Urteil des Landgerichts Aschaffenburg


Einen Unterlassungsanspruch bejaht das Gericht auch im Hinblick auf die irreführende Behauptung, das Rezept könne in der Wunsch- oder Partnerapotheke eingelöst werden. Tatsächlich und unstreitig gab es nämlich zu diesem Zeitpunkt lediglich besagte eine Versandapotheke als Partner der TeleClinic. Selbst wenn es nur eine technische Störung gewesen sein sollte, die es unmöglich machte, andere Apotheken in die Versorgung einzubeziehen: Das Gericht nahm den Wettbewerbsverstoß angesichts der möglichen Wiederholungsgefahr an.

Unerlaubte Zuweisung

Das Gleiche gilt mit Blick auf den Vorwurf, dass die Ärzte gegen ihre Musterberufsordnung verstoßen haben: Nach § 31 Abs. 2 MBO-Ärzte dürfen Ärzte ihren Patienten nicht ohne hinreichenden Grund bestimmte Apotheken empfehlen oder an diese verweisen. Dazu stellt das Gericht fest: 


Rein tatsächlich war eine Einlösung der E-Rezepte über das Onlineportal der Verfügungsbeklagten nur in einer einzigen Apotheke (…) möglich. Dies ist zwischen den Parteien unstreitig. Ob die Ärzte diesen Verstoß vorsätzlich begangen haben, also in Kenntnis dieser Tatsache die E-Rezepte ausgestellt haben, hat die Kammer nicht festgestellt. Ein objektiver Verstoß gegen § 31 Abs. 2 MBO-Ärzte lag faktisch jedoch vor.“

Aus dem Urteil des Landgerichts Aschaffenburg


Und diese „faktische“ Unmöglichkeit ist aus Sicht des Gerichts kein „hinreichender Grund“. Auch wenn die TeleClinic nicht Adressat dieser Norm ist – das sind die einzelnen Ärzte –, so sei sie doch als Teilnehmerin haftbar. Sie habe um die Umstände gewusst und letztlich vorsätzlich den Wettbewerbsverstoß durch die Ärzte gefördert. Sie habe sogar die „Infrastruktur“ dafür geliefert, dass es überhaupt zu einem Wettbewerbsverstoß kam. 

Selbst Anfang September war noch keine technische Umstellung erfolgt – und so sieht das Gericht auch hier eine Wiederholungsgefahr.

Keine Strohmänner der Noweda

Letztlich sieht das Gericht die Unterlassungsansprüche auch nicht in rechtsmissbräuchlicher Weise geltend gemacht. Die TeleClinic hatte im Verfahren behauptet, Grittmann und der Patient seien als „Strohmänner der Noweda“ anzusehen. Es habe sich um einen provozierten Testkauf gehandelt, nachdem die Zusammenarbeit mit apotheken.de beendet worden war. Doch dazu erklärt das Gericht nur: Bei diesen Behauptungen handele „es sich um eine Rechtsansicht, die die Kammer so nicht nachvollziehen kann“. Die Ereignisse Ende August in  Grittmanns Apotheke sind für die Kammer nur ein „Anlassgeschehen“, dem sie „keine maßgebliche Bedeutung beimisst“.

privat
Tom Grittmann und Morton Douglas – hier ein Bild aus dem Sommer – freuen sich über ihren Erfolg vor Gericht.

Thomas Grittmann freut sich über seinen juristischen Erfolg. Gegenüber DAZ.online erklärte er, es sei ein wichtiger Sieg für die Vor-Ort-Apotheke. „Wir müssen jetzt aber auch auf politischer Ebene klarmachen, dass wir unverzichtbar sind.“

TeleClinic-Chefin: Neues Portal ist die Lösung der Probleme

TeleClinic droht nun ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro, wenn sie der einstweiligen Verfügung zuwiderhandelt. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. TeleClinic-Chefin Katharina Jünger kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Auf Nachfrage von DAZ.online erklärte sie, dass ein solcher rechtlicher Schritt aktuell noch geprüft werde. Zudem betonte sie: „Eine gute Partnerschaft von telemedizinischen Anbietern mit Vor-Ort-Apotheken ist wichtig für die lückenlose Gesundheitsversorgung in Deutschland. Das hat das Landgericht Aschaffenburg in dem jüngsten Urteil bestätigt. Für uns hat die enge Zusammenarbeit mit Apothekern schon immer einen sehr hohen Stellenwert und wird es auch in Zukunft haben.“ Jünger ist sich sicher: Mit dem neuen Apothekenportal habe die TeleClinic eine valide Lösung gefunden, die allen 19.000 Apotheken in Deutschland offenstehe. „Darüber sind wir sehr glücklich.“

Endurteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 5. November 2020, Az.: 2 HK O 20/20



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

TeleClinic

von Gregor Nelles am 07.11.2020 um 17:36 Uhr

Da Urteil des Landgerichts war wirklich überfällig..., zum Glück habe die Richter erkannt, welches falsch Spiel die früher Inhaberin Rose Jünger hier mit den Patienten und Bürger treibt. Unwahre Angebote und Angaben... Kassenrezepte durch TeleClinic und freie Apotheken Wahl..,, beides Fake News.... Dank der Zusammenarbeit mit Morten Douglas und der Noweda ein voller Erfolg für alle Apotheken in Zukunft dürfen keine Rezepte mehr automatisch zugewiesen werden...., und die Strafe auch saftig 250000€ .... , dass traurig ist aber das es mit dem VOASG weiter Gerichtsverfahren geben wird mit dem Nachteile, dass die Versender wie DocMorris dann im EU Ausland sind und deutsches Recht dort nicht gilt.

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