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12. November 2020
Das Tohuwabohu um die rechtliche Einordnung von SARS-CoV-2-Antigen- oder -Antikörpertests ist (typisch für unsere föderalistische Struktur in Deutschland) groß, es ist ein Flickwerk. Für uns Apothekers steht dabei die Frage im Mittelpunkt, ob die Apotheke z. B. die IgG-Antikörpertests abgeben dürfen. Das Bundesgesundheitsministerin lässt verlauten, dass Testkits, die lediglich zur Probenentnahme und anschließenden Sendung an ein Labor gedacht sind, nicht grundsätzlich § 3 Absatz 4 der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) unterliegen und damit in Apotheken abgegeben werden dürfen – „theoretisch“, wie der BMG-Sprecher sagte. Denn die Einhaltung der MPAV wird auf Landesebene überprüft. Aha, der schwarze Peter liegt dann bei den Ländern. Und was heißt das praktisch? Unsere Apothekerkammern müssen den Angaben ihrer Landesbehörden folgen, und da sagen die einen so und die andern so. Konkret bedeutet dies, dass einige Kammern ihren Apotheken raten, solche Probeentnahmensets nicht an Patienten abzugeben. Mein liebes Tagebuch, währenddessen vertreiben Internet-Apotheken und der dm-Drogeriemarkt munter die Antikörpertestkits. Nun ja, abgesehen davon, dass ein solches Durcheinander für Patienten alles andere als vertrauensbildend ist: Man darf sich auch die Frage stellen, welche Aussagekraft solche Tests, für die der Kunde 40 bis 60 Euro berappen muss, überhaupt haben? Die Sensitivität liegt irgendwo zwischen 90 und 97 Prozent. Man erhält ein entsprechendes Ergebnis für einen Zustand in der Vergangenheit. Und dass die Probenentnahme für so manchen Laien nicht unbedingt problemlos ist (Entnahme einer ausreichend großen Menge an Blut aus der Fingerbeere und Auftragung auf den Teststreifen), lässt sich wunderbar nachlesen im aktuellen Zeitmagazin. Der Kolumnist Harald Martenstein schreibt dort „über einen Antikörpertest für zu Hause und einen blutigen Versuch in der Küche“. Herrlich! Also, mein liebes Tagebuch, vielleicht wäre es sinnvoll, wenn sich Bund und Länder darauf verständigen, dass solche Tests am besten nur über Apotheken vertrieben werden – mit entsprechender Beratungspflicht und einer fachmännischen Blutentnahme in der Apotheke.
26 Kommentare
Absurdistan
von PiPaPo am 17.11.2020 um 9:12 Uhr
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Spahn und die Gematik
von Karl Friedrich Müller am 16.11.2020 um 8:51 Uhr
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Bonus
von Thomas Kerlag am 16.11.2020 um 7:09 Uhr
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Mund-NaseN-Bedeckung
von K. Stülcken am 15.11.2020 um 15:41 Uhr
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AW: Mund-NaseN-Bedeckung
von Dr. House am 15.11.2020 um 16:09 Uhr
Systemrelevante Flüsterer
von Bernd Jas am 15.11.2020 um 13:00 Uhr
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Resultate zählen
von Ulrich Ströh am 15.11.2020 um 9:04 Uhr
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AW: Resultate zählen
von Dr.Diefenbach am 15.11.2020 um 11:05 Uhr
Dissen erwünscht?
von Karl Friedrich Müller am 15.11.2020 um 9:03 Uhr
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AW: Dissen erwünscht
von Michael Reinhold am 15.11.2020 um 16:27 Uhr
AW: Dissen erwünscht
von Anita Peter am 15.11.2020 um 17:30 Uhr
AW: Dissen erwünscht
von Tom Beldowitz am 15.11.2020 um 17:53 Uhr
AW: Dissen erwünscht
von Bernd Jas am 15.11.2020 um 20:05 Uhr
AW: Dissen erwünscht
von Conny am 15.11.2020 um 20:14 Uhr
Sichtweisen
von Karl Friedrich Müller am 15.11.2020 um 8:48 Uhr
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AW: Sichtweisen
von Heiko Barz am 15.11.2020 um 11:32 Uhr
AW: Schichtweise dünn auftragen oder der Bonus aus dem Zauberhut
von Bernd Jas am 15.11.2020 um 13:25 Uhr
AW: Sichtweisen
von Anita Peter am 15.11.2020 um 14:08 Uhr
AW: Licht weisen
von Bernd Jas am 15.11.2020 um 18:10 Uhr
AW: Sichtweisen
von Pimaliks am 17.11.2020 um 11:04 Uhr
.
von Anita Peter am 15.11.2020 um 8:15 Uhr
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AW: .1.Kommentar
von Frank Hartmann am 15.11.2020 um 8:36 Uhr
AW: .
von Anita Peter am 15.11.2020 um 8:45 Uhr
AW: .
von Heiko Barz am 15.11.2020 um 11:07 Uhr
AW: Sichtbar gemachte Intelligenz schon ab 8.36 h?
von Christian Timme am 15.11.2020 um 22:02 Uhr
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