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Jahresrückblick
Das war das Jahr 2020
Stuttgart - 30.12.2020, 07:00 Uhr
![Januar: Benedikt Bühler trifft auf Jens Spahn – der Pharmaziestudent hatte direkt zu Anfang des Jahres seinen großen Auftritt vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags. Der Bundesgesundheitsminister ließ es sich nicht nehmen, persönlich anwesend zu sein. In einem resolut und überzeugend vorgetragenen Statement argumentierte Bühler, weshalb das Rx-Versandverbot notwendig ist. Mehr als 400.000 Mitzeichner hatte er davon zuvor überzeugen können. Insbesondere verwies er auf die Arzneimittelsicherheit und die Tatsache, dass die EU-Versender nur unzureichend kontrolliert werden. Spahn hingegen stellte klar, dass es zum Rx-Versand verbot verschiedene juristische Meinungen gebe und die Bundesregierung das „mildere“ Mittel anstrebt, also das Rx-Boni-Verbot im GKV- Bereich. Im Petitionsausschuss entwickelte sich daraufhin eine hochinteressante Diskussion zwischen Bühler, Spahn und Mitgliedern der Großen Koalition sowie der Oppositionsfraktionen. (Foto: PTAheute)](https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/_Resources/Persistent/b/d/6/7/bd673e0f88a8fb12dd944f9146e00d444be6e600/Spahn_B%C3%BChler_close_ptaheute-2300x1294-637x358-628x358.jpg)
Januar: Benedikt Bühler trifft auf Jens Spahn – der Pharmaziestudent hatte direkt zu Anfang des Jahres seinen großen Auftritt vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags. Der Bundesgesundheitsminister ließ es sich nicht nehmen, persönlich anwesend zu sein. In einem resolut und überzeugend vorgetragenen Statement argumentierte Bühler, weshalb das Rx-Versandverbot notwendig ist. Mehr als 400.000 Mitzeichner hatte er davon zuvor überzeugen können. Insbesondere verwies er auf die Arzneimittelsicherheit und die Tatsache, dass die EU-Versender nur unzureichend kontrolliert werden. Spahn hingegen stellte klar, dass es zum Rx-Versand verbot verschiedene juristische Meinungen gebe und die Bundesregierung das „mildere“ Mittel anstrebt, also das Rx-Boni-Verbot im GKV- Bereich. Im Petitionsausschuss entwickelte sich daraufhin eine hochinteressante Diskussion zwischen Bühler, Spahn und Mitgliedern der Großen Koalition sowie der Oppositionsfraktionen. (Foto: PTAheute)
![Februar: Corona kündigt sich an. Für die meisten Menschen hierzulande – Politiker und Experten – ist es in den ersten Wochen des Jahres „nur“ ein weiteres südostasiatisches Virus und damit ein Problem in weiter Ferne. SARS, Schweine- und Vogelgrippe hätte man in den letzten Jahren ja auch mehr oder weniger gut überstanden. Doch im Hinblick auf die Globalisierung – gerade im produzierenden Gewerbe und vor allem im Arzneimittelsektor – witterten einige erste Probleme. Wie lässt sich die Pharmaproduktion aufrechterhalten, wenn in den chinesischen Krisenregionen Mitarbeiter erkranken und unter Quarantäne gestellt werden? Im Februar machten sich Indien und die USA ernsthaft Sorgen wegen großflächiger Lieferengpässe aufgrund des Coronavirus. Der Erreger schaffte es alsbald auf die Cover führender Nachrichtenmagazine. Gleichzeitig verzeichneten erste europäische Staaten COVID-19-Ausbrüche. In Italien kündigte sich früh ein besonders tragischer Verlauf ab. (Foto: imago images / Xinhua) ](https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/_Resources/Persistent/6/4/e/2/64e2b3e936c8b060a5df542ee32fed9893a0140a/Wuhan_Hubei_Schiff_imago%20images%20%20Xinhua-3500x1968-637x358-628x358.jpg)
Februar: Corona kündigt sich an. Für die meisten Menschen hierzulande – Politiker und Experten – ist es in den ersten Wochen des Jahres „nur“ ein weiteres südostasiatisches Virus und damit ein Problem in weiter Ferne. SARS, Schweine- und Vogelgrippe hätte man in den letzten Jahren ja auch mehr oder weniger gut überstanden. Doch im Hinblick auf die Globalisierung – gerade im produzierenden Gewerbe und vor allem im Arzneimittelsektor – witterten einige erste Probleme. Wie lässt sich die Pharmaproduktion aufrechterhalten, wenn in den chinesischen Krisenregionen Mitarbeiter erkranken und unter Quarantäne gestellt werden? Im Februar machten sich Indien und die USA ernsthaft Sorgen wegen großflächiger Lieferengpässe aufgrund des Coronavirus. Der Erreger schaffte es alsbald auf die Cover führender Nachrichtenmagazine. Gleichzeitig verzeichneten erste europäische Staaten COVID-19-Ausbrüche. In Italien kündigte sich früh ein besonders tragischer Verlauf ab. (Foto: imago images / Xinhua)
![März: Ungeachtet der in Deutschland beginnenden Corona-Pandemie trat Anfang März das Masernschutzgesetz in Kraft. Damit wurde es ernst mit der Impfpflicht. Und so müssen Eltern, die ihre Kinder in einer Kita, bei einer Tagespflege oder Schule anmelden wollen, seitdem nachweisen, dass diese gegen Masern geimpft sind. Auch für Apotheken enthält das Gesetz zwei wichtige Regelungen: Es legte die Grundlage für Modell vorhaben zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken – und für Wiederholungsrezepte. Im Sozialgesetzbuch V ist nun vorgeschrieben, dass Krankenkassen oder ihre Landesverbände mit Apotheken, Gruppen von Apothekern oder Landesapothekerverbänden entsprechende Verträge über Modellvorhaben schließen, soweit sie seitens der Apotheken dazu aufgefordert werden. Im Frühjahr wurde noch spekuliert, dass sich in der Apothekenpraxis die Wiederholungsrezepte vor den Modellvorhaben etablieren – doch das Impfen kam zuerst; die Vereinbarung über Wiederholungsrezepte lässt auf sich warten. (Foto: Stockfotos-MG / stock.adobe.com)](https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/_Resources/Persistent/e/a/e/0/eae088397c8e6c6c5e7c7dca581fc483edb1ee56/Masern_%20Stockfotos-MG_AdobeStock_155826095-4288x2413-637x358-628x358.jpg)
März: Ungeachtet der in Deutschland beginnenden Corona-Pandemie trat Anfang März das Masernschutzgesetz in Kraft. Damit wurde es ernst mit der Impfpflicht. Und so müssen Eltern, die ihre Kinder in einer Kita, bei einer Tagespflege oder Schule anmelden wollen, seitdem nachweisen, dass diese gegen Masern geimpft sind. Auch für Apotheken enthält das Gesetz zwei wichtige Regelungen: Es legte die Grundlage für Modell vorhaben zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken – und für Wiederholungsrezepte. Im Sozialgesetzbuch V ist nun vorgeschrieben, dass Krankenkassen oder ihre Landesverbände mit Apotheken, Gruppen von Apothekern oder Landesapothekerverbänden entsprechende Verträge über Modellvorhaben schließen, soweit sie seitens der Apotheken dazu aufgefordert werden. Im Frühjahr wurde noch spekuliert, dass sich in der Apothekenpraxis die Wiederholungsrezepte vor den Modellvorhaben etablieren – doch das Impfen kam zuerst; die Vereinbarung über Wiederholungsrezepte lässt auf sich warten. (Foto: Stockfotos-MG / stock.adobe.com)
![April: Plenarbetrieb im Pandemiemodus – von eingeschränkter Aktivität kann jedoch keine Rede sein. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn war stets bekannt für seine raschen Aufschläge in der Gesetzgebung – in der Corona-Krise erhöhte er sein Tempo nochmals deutlich. Zu Beginn des Monats April brachte er sein Gesetzespaket zur Corona-Krise durch – das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (Bevölkerungsschutzgesetz Nr. 1) sowie das „COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“. Kurze Zeit später folgte das Bevölkerungsschutzgesetz 2.0. Dem Bund wurden dadurch weitgehende Kompetenzen zugeteilt, um bei einem weltweiten Infektionsgeschehen schnell reagieren zu können. Markant: Spahns Ministerium darf seitdem selbstständig Verordnungen erlassen, die am Parlament vorbeilaufen, sowie keiner Zustimmung des Bundesrats bedürfen und die zum Teil tief in die Grundrechte der Bevölkerung eingreifen. (Foto:imago images / Spicker)](https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/_Resources/Persistent/c/3/7/7/c3771b65fa7548110ab8cff0a525e31fbb3c240b/Bndestag_Corona_Abstimmung-4484x2524-637x359-630x359.jpg)
April: Plenarbetrieb im Pandemiemodus – von eingeschränkter Aktivität kann jedoch keine Rede sein. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn war stets bekannt für seine raschen Aufschläge in der Gesetzgebung – in der Corona-Krise erhöhte er sein Tempo nochmals deutlich. Zu Beginn des Monats April brachte er sein Gesetzespaket zur Corona-Krise durch – das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (Bevölkerungsschutzgesetz Nr. 1) sowie das „COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“. Kurze Zeit später folgte das Bevölkerungsschutzgesetz 2.0. Dem Bund wurden dadurch weitgehende Kompetenzen zugeteilt, um bei einem weltweiten Infektionsgeschehen schnell reagieren zu können. Markant: Spahns Ministerium darf seitdem selbstständig Verordnungen erlassen, die am Parlament vorbeilaufen, sowie keiner Zustimmung des Bundesrats bedürfen und die zum Teil tief in die Grundrechte der Bevölkerung eingreifen. (Foto:imago images / Spicker)
![Mai: Im Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) wurde ein wichtiger Startpunkt festgelegt: GKV-Rezepte sollen ab Januar 2022 grundsätzlich elektronisch ausgestellt werden. Die gematik, an der sich mehrheitlich das Bundesgesundheitsministerium beteiligt, wurde damit beauftragt, sogenannte Spezifikationen für das neue E-Rezept-System zu erstellen und eine Patienten-App zu bauen. Ende Mai veröffentlichte die gematik ein Dokument, das die Grundlage für diese Spezifikationen bildet. Darin spielt die gematik viele Sonderfälle durch, die bei der Rezeptübermittlung auftreten könnten. Eine Beschreibung sorgte nach der Veröffentlichung für Aufruhr: „Eine zusätzliche Funktionalität ist beispielsweise die Verfügbarkeitsabfrage der Verordnung in einem Warenwirtschaftssystem.“ Sollen App-Nutzer vor dem Absenden des Rezepts in die Warenbestände der Apotheken schauen? Ganz so dramatisch wird es nicht sein. Beabsichtigt ist zunächst eine Messenger-Funktion. (Foto: imago images/Future image)](https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/_Resources/Persistent/1/9/f/8/19f82acfcacfc36a263add722de45951bd817885/Handy_Rezept_Apotheke_Imago-4724x2656-637x358-628x358.jpg)
Mai: Im Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) wurde ein wichtiger Startpunkt festgelegt: GKV-Rezepte sollen ab Januar 2022 grundsätzlich elektronisch ausgestellt werden. Die gematik, an der sich mehrheitlich das Bundesgesundheitsministerium beteiligt, wurde damit beauftragt, sogenannte Spezifikationen für das neue E-Rezept-System zu erstellen und eine Patienten-App zu bauen. Ende Mai veröffentlichte die gematik ein Dokument, das die Grundlage für diese Spezifikationen bildet. Darin spielt die gematik viele Sonderfälle durch, die bei der Rezeptübermittlung auftreten könnten. Eine Beschreibung sorgte nach der Veröffentlichung für Aufruhr: „Eine zusätzliche Funktionalität ist beispielsweise die Verfügbarkeitsabfrage der Verordnung in einem Warenwirtschaftssystem.“ Sollen App-Nutzer vor dem Absenden des Rezepts in die Warenbestände der Apotheken schauen? Ganz so dramatisch wird es nicht sein. Beabsichtigt ist zunächst eine Messenger-Funktion. (Foto: imago images/Future image)
![Juni: Mit einem Konjunkturpaket, das am 12. Juni auf einer außerordentlichen Kabinettssitzung beschlossen wurde, will die Bundesregierung die Corona-gebeutelte Wirtschaft entlasten. Darin enthalten und für politische Beobachter besonders überraschend ist die Senkung der Mehrwertsteuersätze im zweiten Halbjahr 2020 von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent. Die Ankündigung sorgte bei Apothekerinnen und Apothekern für Aufruhr. Hätten die neuen Preisdaten zum 1. Juli nicht rechtzeitig vorgelegen, wäre es zu einem Abrechnungschaos gekommen. Darüber hinaus sorgten die Umstellungen für viel Mühe. Ein weiteres Ärgernis: Der als Bruttobetrag festgelegte Kassen abschlag stieg netto um etwa 12 Millionen Euro, weil er im Gesetz nicht angepasst wurde. Für die Apotheken stellte sich außerdem die Frage, wie sie im Bereich der OTC-Arzneimittel und der Freiwahl mit den selbst kalkulierten Preisen umgehen. (Foto: imago images / Mario Hösel)](https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/_Resources/Persistent/7/e/e/1/7ee1aff7b7efc0c2f8b2d7562d8b7c98e3f26d81/Mehrwertsteuer%20imago-5315x2988-637x358-628x358.jpg)
Juni: Mit einem Konjunkturpaket, das am 12. Juni auf einer außerordentlichen Kabinettssitzung beschlossen wurde, will die Bundesregierung die Corona-gebeutelte Wirtschaft entlasten. Darin enthalten und für politische Beobachter besonders überraschend ist die Senkung der Mehrwertsteuersätze im zweiten Halbjahr 2020 von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent. Die Ankündigung sorgte bei Apothekerinnen und Apothekern für Aufruhr. Hätten die neuen Preisdaten zum 1. Juli nicht rechtzeitig vorgelegen, wäre es zu einem Abrechnungschaos gekommen. Darüber hinaus sorgten die Umstellungen für viel Mühe. Ein weiteres Ärgernis: Der als Bruttobetrag festgelegte Kassen abschlag stieg netto um etwa 12 Millionen Euro, weil er im Gesetz nicht angepasst wurde. Für die Apotheken stellte sich außerdem die Frage, wie sie im Bereich der OTC-Arzneimittel und der Freiwahl mit den selbst kalkulierten Preisen umgehen. (Foto: imago images / Mario Hösel)
![Juli: Es war der Paukenschlag im Sommer, als die DocMorris-Mutter Zur Rose bekannt gab, den deutschen Telemedizinanbieter TeleClinic zu kaufen. Damit befinden sich Rezeptbelieferung und Videosprechstunde in einer Hand. Für einen „mittleren zweistelligen Millionen Euro-Bereich“ habe man das Startup TeleClinic aus München übernommen, erklärte die Zur Rose-Gruppe in einer Pressemitteilung. Der Kauf erweitere das „Zur Rose-Gesundheitsökosystem“. Man verfolge „das Ziel, die Konsumenten (…) zu begleiten und zu befähigen, die eigene Gesundheit ‚mit nur einem Klick‘ zu managen“. TeleClinic war der erste deutsche Anbieter von ärztlicher Fernbehandlung und auch beim inzwischen pausierenden baden-württembergischen E-Rezept-Pilotprojekt GERDA beteiligt. Kurz darauf kündigte der technische Partner apotheken.de mit sofortiger Wirkung die Kooperation. Das Landgericht Stuttgart urteilte, dass die Zusammenarbeit für apotheken.de „unzumutbar“ sei. (Foto: TeleClinic)](https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/_Resources/Persistent/f/d/9/b/fd9b26dd278e100bed7b5ef965de0d3e5ffb6260/TeleClinic_App-2951x1661-637x359-630x359.jpg)
Juli: Es war der Paukenschlag im Sommer, als die DocMorris-Mutter Zur Rose bekannt gab, den deutschen Telemedizinanbieter TeleClinic zu kaufen. Damit befinden sich Rezeptbelieferung und Videosprechstunde in einer Hand. Für einen „mittleren zweistelligen Millionen Euro-Bereich“ habe man das Startup TeleClinic aus München übernommen, erklärte die Zur Rose-Gruppe in einer Pressemitteilung. Der Kauf erweitere das „Zur Rose-Gesundheitsökosystem“. Man verfolge „das Ziel, die Konsumenten (…) zu begleiten und zu befähigen, die eigene Gesundheit ‚mit nur einem Klick‘ zu managen“. TeleClinic war der erste deutsche Anbieter von ärztlicher Fernbehandlung und auch beim inzwischen pausierenden baden-württembergischen E-Rezept-Pilotprojekt GERDA beteiligt. Kurz darauf kündigte der technische Partner apotheken.de mit sofortiger Wirkung die Kooperation. Das Landgericht Stuttgart urteilte, dass die Zusammenarbeit für apotheken.de „unzumutbar“ sei. (Foto: TeleClinic)
![August: Seit Ende April galt die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung und mit ihr der vergütete Apothekenbotendienst in Höhe von fünf Euro. In Anbetracht der Tatsache, dass zunächst angedacht war, die Regelung Ende September auslaufen zu lassen, begann man sich in Berlin Gedanken zu machen, ob und wie man die Vergütung verstetigt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kam im August allen zuvor: Am 6. August legte er den Entwurf für das Krankenhaus-Zukunftsgesetz (KHZG) vor. Darin enthalten war die vorgesehene Änderung des Sozialgesetzbuches, sodass Apotheken dauerhaft 2,50 Euro plus Mehrwertsteuer pro Botendienstlieferung erhalten. Die ABDA konstatierte in einer Stellungnahme, dass die Regelung zu einer deutlichen Kostenunterdeckung beim Botendienst führe. Letztendlich wurde die Regel in der ursprünglichen Verordnung verlängert und die Botendienstvergütung in Höhe von 2,50 Euro ins Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz implementiert. (Foto: imago images / JOKER)](https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/_Resources/Persistent/4/e/b/a/4eba501c1c818a2d0e47440c840c57d5a8ec8a2d/Apotheke_imago%20images%20-%20JOKER_imago0064271498h-3920x2204-637x358-628x358.jpg)
August: Seit Ende April galt die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung und mit ihr der vergütete Apothekenbotendienst in Höhe von fünf Euro. In Anbetracht der Tatsache, dass zunächst angedacht war, die Regelung Ende September auslaufen zu lassen, begann man sich in Berlin Gedanken zu machen, ob und wie man die Vergütung verstetigt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kam im August allen zuvor: Am 6. August legte er den Entwurf für das Krankenhaus-Zukunftsgesetz (KHZG) vor. Darin enthalten war die vorgesehene Änderung des Sozialgesetzbuches, sodass Apotheken dauerhaft 2,50 Euro plus Mehrwertsteuer pro Botendienstlieferung erhalten. Die ABDA konstatierte in einer Stellungnahme, dass die Regelung zu einer deutlichen Kostenunterdeckung beim Botendienst führe. Letztendlich wurde die Regel in der ursprünglichen Verordnung verlängert und die Botendienstvergütung in Höhe von 2,50 Euro ins Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz implementiert. (Foto: imago images / JOKER)
![September: „AvP zahlt nicht“ – diese Nachricht verbreitete sich in den ersten Septembertagen in den sozialen Medien. Der Chef des privaten Apothekenrechenzentrums AvP aus Düsseldorf schürte in der Branchenpresse noch Hoffnung: Auszahlungsverzögerung durch Serverumzug, hieß es zunächst. Doch allmählich wurde klar, dass bei AvP etwas grundlegend schiefläuft. Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin wurde aktiv, ein Sonderbeauftragter eingesetzt und schließlich Insolvenz angemeldet. Rund 3000 öffentliche Apotheken, hinzu kommen Krankenhausapotheken und sonstige Leistungserbringer warten seitdem auf Zahlungen. Nicht wenige haben mit ernsthaften existenziellen Sorgen zu kämpfen. Die Insolvenz eines Abrechnungszentrums konnte sich bis dato niemand vorstellen. Der Fall AvP wird zum Politikum. Das Medieninteresse ist gewaltig. Selbst die „heute“-Nachrichten thematisierten in der Anfangszeit die Ereignisse und die weiteren Folgen für die Apotheken. (Foto: picture alliance/dpa)](https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/_Resources/Persistent/e/8/8/4/e88486c62504fcef213d8e1744a11168126bac90/D392020_eda_avp_akt_22146545-3543x1992-637x358-628x358.jpg)
September: „AvP zahlt nicht“ – diese Nachricht verbreitete sich in den ersten Septembertagen in den sozialen Medien. Der Chef des privaten Apothekenrechenzentrums AvP aus Düsseldorf schürte in der Branchenpresse noch Hoffnung: Auszahlungsverzögerung durch Serverumzug, hieß es zunächst. Doch allmählich wurde klar, dass bei AvP etwas grundlegend schiefläuft. Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin wurde aktiv, ein Sonderbeauftragter eingesetzt und schließlich Insolvenz angemeldet. Rund 3000 öffentliche Apotheken, hinzu kommen Krankenhausapotheken und sonstige Leistungserbringer warten seitdem auf Zahlungen. Nicht wenige haben mit ernsthaften existenziellen Sorgen zu kämpfen. Die Insolvenz eines Abrechnungszentrums konnte sich bis dato niemand vorstellen. Der Fall AvP wird zum Politikum. Das Medieninteresse ist gewaltig. Selbst die „heute“-Nachrichten thematisierten in der Anfangszeit die Ereignisse und die weiteren Folgen für die Apotheken. (Foto: picture alliance/dpa)
![Oktober: Zwischen Referentenentwurf und Bundestagsbeschluss lagen eineinhalb Jahre. Im September fand der Entwurf für das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) endlich den Weg in das Parlament. Am 29. Oktober wurde über das VOASG abschließend beraten und schließlich mit den Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossen. Die zentrale Regelung, die für Diskussionen und letztendlich die Verzögerung sorgte, ist das Rx-Boni-Verbot im Sozialrecht und damit die neue Regelung zur Gleichpreisigkeit: Für gesetzlich Versicherte gelten künftig wieder fixe Rx-Preise bei EU-Versandhändlern. Ein weiteres wichtiges Kernelement im VOASG sind die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen, auf die gesetzlich Versicherte künftig einen Anspruch haben. Die Details müssen allerdings noch zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des VOASG vereinbart werden. (Foto: imago images / Eibner)](https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/_Resources/Persistent/b/0/5/8/b05820af4c18ed16b2b1e7fe4985f63b7162e9e3/imago0106970839h-3336x1876-637x358-628x358.jpg)
Oktober: Zwischen Referentenentwurf und Bundestagsbeschluss lagen eineinhalb Jahre. Im September fand der Entwurf für das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) endlich den Weg in das Parlament. Am 29. Oktober wurde über das VOASG abschließend beraten und schließlich mit den Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossen. Die zentrale Regelung, die für Diskussionen und letztendlich die Verzögerung sorgte, ist das Rx-Boni-Verbot im Sozialrecht und damit die neue Regelung zur Gleichpreisigkeit: Für gesetzlich Versicherte gelten künftig wieder fixe Rx-Preise bei EU-Versandhändlern. Ein weiteres wichtiges Kernelement im VOASG sind die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen, auf die gesetzlich Versicherte künftig einen Anspruch haben. Die Details müssen allerdings noch zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des VOASG vereinbart werden. (Foto: imago images / Eibner)
![November: Die ersten deutschen Apothekerinnen und Apotheker impfen – gegen Grippe im Rahmen der Modellvorhaben, die mit dem Masernschutzgesetz im März beschlossen wurden. Der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) preschte im Juli mit dem ersten Konzept für ein entsprechendes Pilotprojekt vor – vertraglich vereinbart wurde es mit der AOK Rheinland/Hamburg. Im Oktober starteten 120 Apothekerinnen und Apotheker aus mehr als 60 Apotheken an Rhein und Ruhr mit den Grippeschutzimpfungen. Im November folgte nochmal ungefähr dieselbe Zahl. Thomas Preis, Vorsitzender des AVNR, freute sich zum Auftakt: „Das war ein hartes Stück Arbeit für alle Beteiligten, in weniger als zwölf Wochen die Voraussetzungen zu schaffen.“ Auch die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und der Saarländische Apothekerverein (SAV) haben ein Modellprojekt ins Leben gerufen. Rund 40 Apotheken sollen über kurz oder lang flächendeckend mitmachen. (Foto: imago images / Laci Perenyi)](https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/_Resources/Persistent/c/d/c/6/cdc6e6153734792b7d48b8f10d0a7293a269901d/imago0105469615h-1000x667-637x359-630x359.jpg)
November: Die ersten deutschen Apothekerinnen und Apotheker impfen – gegen Grippe im Rahmen der Modellvorhaben, die mit dem Masernschutzgesetz im März beschlossen wurden. Der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) preschte im Juli mit dem ersten Konzept für ein entsprechendes Pilotprojekt vor – vertraglich vereinbart wurde es mit der AOK Rheinland/Hamburg. Im Oktober starteten 120 Apothekerinnen und Apotheker aus mehr als 60 Apotheken an Rhein und Ruhr mit den Grippeschutzimpfungen. Im November folgte nochmal ungefähr dieselbe Zahl. Thomas Preis, Vorsitzender des AVNR, freute sich zum Auftakt: „Das war ein hartes Stück Arbeit für alle Beteiligten, in weniger als zwölf Wochen die Voraussetzungen zu schaffen.“ Auch die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und der Saarländische Apothekerverein (SAV) haben ein Modellprojekt ins Leben gerufen. Rund 40 Apotheken sollen über kurz oder lang flächendeckend mitmachen. (Foto: imago images / Laci Perenyi)
![Dezember: Zum Ende des Jahres fand ein weitreichender Personalwechsel an der ABDA-Spitze statt. Nur an wenigen Stellen gab es eine „echte“ Wahl. Erstmals in der 70-jährigen Geschichte der Bundesvereinigung wurde das höchste standespolitische Amt von einer Frau übernommen: Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, beerbte Friedemann Schmidt nach achtjähriger Amtszeit als ABDA-Präsident. Vizepräsident bleibt Mathias Arnold. Bei der Bundesapothekerkammer (BAK) folgte Thomas Benkert, Kammerpräsident aus Bayern, auf den Anfang September verstorbenen Dr. Andreas Kiefer. Zur BAK-Vizepräsidentin wurde Hessens Kammerpräsidentin Ursula Funke gewählt. Neuer Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) ist Thomas Dittrich aus Sachsen, der damit die Nachfolge von Fritz Becker antritt, der seit 2009 das Amt des DAV-Vorsitzenden innehatte. Dr. Hans-Peter Hubmann wurde stellvertretender Vorsitzender. (Foto: AKWL)](https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/_Resources/Persistent/1/4/f/c/14fcbfa189cd8b80e14d600ac98ae389946c3eb2/Overwiening_04_src%3DAKWL-1000x563-637x359-630x359.jpg)
Dezember: Zum Ende des Jahres fand ein weitreichender Personalwechsel an der ABDA-Spitze statt. Nur an wenigen Stellen gab es eine „echte“ Wahl. Erstmals in der 70-jährigen Geschichte der Bundesvereinigung wurde das höchste standespolitische Amt von einer Frau übernommen: Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, beerbte Friedemann Schmidt nach achtjähriger Amtszeit als ABDA-Präsident. Vizepräsident bleibt Mathias Arnold. Bei der Bundesapothekerkammer (BAK) folgte Thomas Benkert, Kammerpräsident aus Bayern, auf den Anfang September verstorbenen Dr. Andreas Kiefer. Zur BAK-Vizepräsidentin wurde Hessens Kammerpräsidentin Ursula Funke gewählt. Neuer Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) ist Thomas Dittrich aus Sachsen, der damit die Nachfolge von Fritz Becker antritt, der seit 2009 das Amt des DAV-Vorsitzenden innehatte. Dr. Hans-Peter Hubmann wurde stellvertretender Vorsitzender. (Foto: AKWL)
2020 steht für einen Systemwechsel im deutschen Apothekenwesen. Die Apotheker sollen zukünftig unter anderem konkrete pharmazeutische Dienstleistungen erbringen und für diese Tätigkeiten vergütet werden. Das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) bildet dafür die Grundlage und ist gleichzeitig die politische Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2016, mit der die Gleichpreisigkeit zumindest für den GKV-Bereich wiederhergestellt werden soll. Ob das VOASG tatsächlich die angemessene und zukunftsweisende Antwort auf den Versandhandelskonflikt darstellt, darüber wurde in diesem Jahr noch intensiv diskutiert – im Banne der Corona-Pandemie.
Dr. Armin Edalat, Apotheker,
Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de
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