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- Verwirrung um KfW-Kredite
Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Lockdown-Maßnahmen für die Wirtschaft abzumildern, besteht für Unternehmen die Möglichkeit, zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten. Auch Apotheken haben seit März 2020 solche Kredite abgerufen. Doch die Gründe, warum die jeweiligen Inhaber:innen auf diese finanziellen Hilfen angewiesen sind, können sehr individuell sein. Die Insolvenz des Rechenzentrums AvP im vergangenen September ist jedenfalls nicht der ausschlaggebende Grund.
Auch wenn die Apotheken seit Beginn der Corona-Pandemie gerne medial als „Sieger“ dargestellt werden und zuletzt bei der Maskenausgabe wegen der staatlich festgelegten Vergütung öffentlich unter Beschuss standen, bleiben auch sie von den Lockdown-Maßnahmen und den weiteren Corona-Auswirkungen keinesfalls verschont. Gerade Apotheken in Centern oder an Bahnhöfen und Flughäfen mussten ihren Betrieb deutlich herunterfahren, Angestellte in Kurzarbeit schicken und finanzielle Einbußen aus eigener Kraft oder mit fremder Hilfe kompensieren. Laut Auskunft der bundeseigenen Förderbank – der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – haben seit dem 23. März 2020 bis zum Stichtag 21. Januar 2021 rund 349 Apotheken Anträge aus dem Corona-Sonderprogramm abrufen müssen. Das Gesamtvolumen der Darlehen beläuft sich auf 65 Millionen Euro. Von diesen Anträgen sind bisher 341 Anträge positiv bescheinigt worden – das Fördervolumen beträgt aktuell 64 Millionen Euro.
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Diese Zahlen (mit demselben Stichtag) wurden vergangene Woche auch in einem Artikel der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ veröffentlicht. In dem Bericht ging es um die Auswirkungen der Insolvenz des Apothekenrechenzentrums AvP im September 2020. Als politische Hilfsmaßnahme wurden den betroffenen Apotheken damals die zinsgünstigen KfW-Kredite aus dem Corona-Sonderprogramm in Aussicht gestellt. Doch dies entpuppte sich schnell zu einem teils unerreichbaren Angebot für die Geschädigten: Recherchen von DAZ.online ergaben im Oktober, dass es bei der Vergabe der Kredite zu teils unüberwindbaren Hürden kommt. So scheitern die Anträge an praktisch unerfüllbaren Bedingungen. Dazu gehört einerseits das Umschuldungsverbot, weitere Gründe können aber auch sein, dass die Bestimmungen des „Temporary Framework“ der Europäischen Kommission – also dem befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft – nicht erfüllt sind, insbesondere die Maßgabe, dass die Apotheken nicht schon zum 31. Dezember 2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren.
Davon abgesehen offenbart sich, dass die FAZ in ihrem Artikel über die AvP-Folgen fälschlicherweise die Gesamtzahl an beantragten und bewilligten KfW-Krediten veröffentlichte – also auch die Darlehen, die zwischen März und September 2020 und somit vor der AvP-Insolvenz bei der KfW aufschlugen. Mitte Dezember berichtet DAZ.online über ein Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesgesundheitsminister, Sabine Weiss, an den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses Erwin Rüddel (beide CDU). Darin wird erklärt, dass seit Aufnahme des vorläufigen Insolvenzverfahrens bei AvP am 16. September lediglich 87 KfW-Kredite aus den Corona-Sonderprogrammen an Apotheken zugesagt wurden. Der FDP-Politiker Wieland Schinnenburg nahm dies zum Anlass, die Bundesregierung für die nur schleppend anlaufenden Hilfsmaßnahmen scharf zu kritisieren.
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