Coronakrise oder AvP-Pleite?

Verwirrung um KfW-Kredite

Stuttgart - 04.02.2021, 12:15 Uhr

Die seit knapp einem Jahr andauernde Coronakrise hat dazu geführt, dass das Geschäftsvolumen der KfW auf einem historischen Höchstwert liegt. (Foto: IMAGO / Jan Huebner | Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main)

Die seit knapp einem Jahr andauernde Coronakrise hat dazu geführt, dass das Geschäftsvolumen der KfW auf einem historischen Höchstwert liegt. (Foto: IMAGO / Jan Huebner | Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main)


KfW-Geschäftsvolumen auf einem historischen Höchstwert

Auf Anfrage von DAZ.online hat die KfW diese Zahlen nun aktualisiert: Bis zum 28. Januar sind seit der AvP-Pleite 144 Kreditanträge von Apotheken mit einem Volumen von rund 29 Millionen Euro zugesagt worden. Doch auch diese Darlehen kommen aus dem Corona-Sonderprogramm und können deshalb nicht in einen kausalen Zusammenhang mit dem AvP-Skandal gebracht werden. Überhaupt wäre es auch möglich, so ein KfW-Sprecher, dass Apothekeninhaber:innen aufgrund ihrer bereits bestehenden wirtschaftlichen Schieflage erst gar nicht bis zur KfW durchdringen: „Mir liegen leider keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele der nicht zugesagten Anträge auf Ablehnungen aufgrund des Umschuldungsverbots zurückzuführen sind. Wir erhalten auch keine Kenntnis darüber, wie viele Kreditanträge bereits auf der Ebene der durchleitenden Banken abgelehnt werden.“

Damit lässt sich das Ausmaß der AvP-Insolvenz aus Sicht der Apotheken allein auf Grundlage der KfW-Sonderkredite nur äußerst unscharf beziffern. Hinzu kommt, dass sich die betroffenen Inhaber:innen auch mit eigenen Rücklagen, Krediten der Hausbank, Stundungen der Großhändler und mit finanzieller Unterstützung der eigenen Familie über Wasser halten. Auch für die Landesapothekerverbände ist es offensichtlich unmöglich, Apothekenschließungen der vergangenen Monate in Zusammenhang mit AvP zu bringen. Einzig aus Sachsen hört man aktuell, dass zwei Mitgliedsapotheken gegenüber dem Verband erklärten, dass sie aufgrund der AvP-Insolvenz und den damit verbundenen fehlenden Abrechnungsgeldern ihre Türen für immer schließen mussten. Die Apothekerverbände selbst können solche Angaben jedoch nicht nachprüfen.

Die seit knapp einem Jahr andauernde Coronakrise hat dazu geführt, dass die bundeseigene KfW ihr Geschäftsvolumen auf einem historischen Höchstwert sieht. Das Fördergeschäft betrug allein 2020 rund 135 Milliarden Euro – das entspricht einem Plus von 75 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Wesentliche Treiber dieses starken Wachstums waren nach Angaben der KfW die Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sowohl im In- als auch im Ausland, die ein Volumen von rund 51 Milliarden Euro (nach Abzug von Storni und Verzichten auf Zusagen) erreichten, was einem Anteil am gesamten Geschäftsvolumen von 38 Prozent entspricht. In Deutschland wurden 2020 rund eine Million an Krediten, Zuschüssen und anderen Finanzierungen in Höhe von 106 Milliarden Euro zugesagt.

Abrechnungsdienstleister

AvP-Insolvenz

Vergangenen November teilte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) mit, das Corona-Sonderprogramm verlängern zu wollen. Seit dem 9. November stehen nun auch Soloselbstständigen und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten die Gelder zur Verfügung. Über die Hausbanken können die Unternehmen diese KfW-Kredite beantragen. Die Höhe hängt vom Umsatz im Jahr 2019 ab. Voraussetzung ist allerdings, dass die jeweiligen Unternehmen zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sind und zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen müssen. Ist das erfüllt, übernimmt der Bund für die Darlehen das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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