18 Dosen Comirnaty® von Biontech für Erstimpfungen
40 Dosen Vaxzevria® von AstraZeneca für Erstimpfungen
Jeweils mit Zubehör
Der Privatarzt nutzt für die COVID-19-Impfstoffbestellung in der Apotheke das blaue Rezept, und zwar DIN A6 quer. Die Bestellung ist arztgebunden, als Kennzeichnung dient die PVS-ID (Privatärztliche Verrechnungsstelle). Dies ist laut ABDA die Registrierungsnummer im Impfportal des Verbandes der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e. V.. In die entsprechenden Felder des blauen Rezeptformulars, die auf dem rosa Muster-16-Formular für die Betriebsstätten- und Lebenslange Arztnummer (LANR) gedacht sind, kommen Dummy-Nummern: 222222200 (7x2 und 2x0). Die Rechenzentren könnten diese Rezepte sodann als Privatrezepte erkennen.
Wie sollen die Bestellungen für Erst- und Zweitimpfungen erfolgen?
In der ersten Bestellung und den Start der Impfungen am 8. Juni 2021 können Privatärzte ausschließlich Erstimpfungen ordern. Diese sollen dosisbezogen und produktspezifisch erfolgen. Dabei sollten der Name des Impfstoffs oder des Herstellers auf das Rezept, die gewünschten Dosen, das Impfzubehör und der Hinweis „Für Erstimpfungen“.
18 Dosen Comirnaty® von Biontech für Erstimpfungen
40 Dosen Vaxzevria® von AstraZeneca für Erstimpfungen
Jeweils mit Zubehör
Die bestellten Dosen muss die Apotheke für die Bestellung beim Großhandel sodann in Vials umrechnen: Biontech/Pfizer (6 Dosen pro Vial), AstraZeneca (10 Dosen pro Vial), Janssen (5 Dosen pro Vial).
Wie auch bei Vertragsärzten sollten künftig Erst- und Zweitimpfungen auf separaten Verordnungsblättern rezeptiert werden. Zweitimpfungen ist Priorität einzuräumen.
Welche Impfstoffe können Privatärzte bestellen?
Wie für Vertragsärzte stehen auch für Privatärzte der mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer und die beiden Vektorimpfstoffe von AstraZeneca und Janssen bestellbar. Laut ABDA wird der COVID-19-Impfstoff von Moderna möglicherweise im dritten Quartal zur Verfügung stehen.
Wie bestellt die Apotheke beim Großhändler?
Die Bestllung für Privatärzte handhaben die Apotheken analog deren von Vertragsärzten: Sie übermitteln sie bis spätestens Dienstag, 1. Juni, 15 Uhr elektronisch über MSV3.
Wie wird das blaue Rezept bedruckt und abgerechnet?
An dieser Stelle verweist die ABDA auf einen gesonderten „Leitfaden für die Apotheke: Handlungsempfehlung für die Abrechnung von COVID-19-Impfstoffen“ (Mitgliederbereich).
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