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Unbemerkt infiziert ohne PCR-Nachweis
Warum ein Antikörpertest als Genesenennachweis nicht genügt
Bessert das BMG bald nach?
Plant das Bundesgesundheitsministerium denn diese Verordnung in Kürze anzupassen und vielleicht auch die Antikörpernachweise als Nachweis gelten zu lassen – nachdem das RKI diese als „prinzipiell geeignet“ einstuft, um eine SARS-CoV-2-Infektion nachzuweisen? Auf eine Anfrage der Deutschen Apotheker Zeitung antwortete das BMG: „Wenn kein PCR-Test durchgeführt wurde, gelten die gleichen Impf-Empfehlungen wie bei Personen, die nie an COVID-19 erkrankt waren“. Die Erklärung: „Ein Antikörpernachweis wird nicht als ausreichender Nachweis für eine überstandene COVID-19-Erkrankung erachtet, weil:
- die nachgewiesenen Antikörper nicht immer wirksam sind,
- die Menge der Antikörper keinen sicheren Rückschluss auf den Schutz vor einer Infektion zulässt,
- der Antikörpernachweis auch durch andere Coronaviren verursacht sein kann,
- der Antikörpernachweis keinen Rückschluss auf den Zeitpunkt der Infektion zulässt",
begründet das BMG – und ist hier wohl teilweise anderer Meinung als die Wissenschaftler des RKI.
Die Frage, ob das BMG plant, die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in diesem Punkt anzupassen und auch Antikörpertests gelten zu lassen, ließ das Ministerium bislang unbeantwortet.
Ausweg Corona-Impfung?
Was allerdings infrage kommt, für vormals Infizierte ohne PCR-Nachweis, ist eine Impfung. Die STIKO rät für Genesene bislang zu einer einzigen Impfdosis. Da kein Antikörper-Schwellenwert definiert ist, der einen sicheren Schutz gewährt, sei ein Antikörpernachweis oder die Bestimmung des Antikörpertiters vor Corona-Impfungen nicht nötig. Auch sind nach Informationen des RKI die Impfungen für ehemals Infizierte sicher und wirksam: „Die bisher vorliegenden Studienergebnisse geben insgesamt keine Hinweise darauf, dass die Impfung nach einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion problematisch bzw. mit Gefahren verbunden wäre, das gilt für Sicherheit, Wirksamkeit und Verträglichkeit der Impfung“, erklärt das RKI. In den Zulassungsstudien der beiden mRNA-Impfstoffe sind auch Teilnehmer:innen eingeschlossen gewesen, die bereits im Vorfeld eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht hatten. Auch die Effektivität der Impfung ist nicht unterschiedlich, wenn bereits eine SARS-CoV-2-Infektion vorangegangen ist.
3 Kommentare
Absurdistan lässt grüßen!
von Julia am 10.08.2021 um 21:24 Uhr
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Unfassbar
von Markus am 04.08.2021 um 17:52 Uhr
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Zitat RKI
von Ludwig am 01.08.2021 um 22:32 Uhr
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