Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

28.11.2021, 07:30 Uhr

I had a dream: Apotheken, die gegen Covid-19 impfen und helfen, die Welle zu brechen. (Foto: Alex Schelbert)

I had a dream: Apotheken, die gegen Covid-19 impfen und helfen, die Welle zu brechen. (Foto: Alex Schelbert)


25. November 2021

Top, die Regel gilt: 3G am Arbeitsplatz! Statt sich impfen zu lassen, dürfen die Impfunwilligen ihrem  Arbeitgeber immer noch einen negativen Antigentest vorlegen, um nachzuweisen, dass sie nicht infiziert sind. Aber welche Tests können vorgelegt werden? Zunächst, die Arbeitnehmer müssen sich selbst um die Tests bemühen. Selbsttests sind politisch nicht vorgesehen, um Tricks auszuschließen, auch wenn es bereits einige Anbieter von Selbsttests und Onlinetests gibt. Und so bedeutet 3G für Ungeimpfte, dass sie einen maximal 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest vorweisen müssen, der von einem der Coronavirus-Testverordnung entsprechenden Leistungserbringer durchgeführt wurde. PCR-Tests dürfen maximal 48 Stunden zurückliegen. Ein Selbsttest wäre nur dann gültig, wenn er unter der Aufsicht und unter physischer Anwesenheit einer Aufsichtsperson durchgeführt würde. Mein liebes Tagebuch, dabei könnte man sich das alles ersparen – einfach impfen lassen!

 

Trotz zahlreicher prominenter Befürworter des Impfens in Apotheken, unter ihnen die Ex-Bundeskanzlerin Merkel und der RKI-Chef Lothar Wieler, gibt es eine Front in Deutschland, die das noch zu verhindern versucht. Wenn es sein muss, auch mit bürokratischen Mitteln, wie ein Fall schildert, den DAZ-Volontär Marius Penzel beschreibt: Weil ein Testzentrum zu den Apothekenbetriebsräumen gehört, sei die Coronaimpfung hier nicht durchführbar, poltert die Stadt Aachen, wo ein Arzt anbot, in diesem Zentrum zu impfen. Mein liebes Tagebuch, geht noch mehr Schizophrenie?

 

Die E-Rezept-Tests in der Fokusregion Berlin/Brandenburg, die seit 1. Juli laufen, sind sichtlich nicht der Bringer. Auch wenn die Gematik voller Optimismus jubelt, dass die bisherige Testphase „erfolgreich“ verlaufen sei, räumt sie ein, dass dort nur wenige Apotheken und Arztpraxen Erfahrungen hätten sammeln können. Deshalb sollen jetzt E-Rezept-Tests auf weitere ausgewählte Pilot-Praxen und -Apotheken ausgeweitet werden: Tests sollen ab 1. Dezember wirklich bundesweit möglich sein. Also wirklich, mein liebes Tagebuch, und nicht nur einfach so. Klingt irgendwie hilflos, oder? Vor allem wenn die Gematik dann noch darauf hinweist, dass an der bundesweit verpflichtenden Einführung zum 1. Januar 2022 „für diejenigen, die dazu technisch in der Lage sind, E-Rezepte zu erstellen bzw. einzulösen“, sich nichts ändere. Bingo, genau das ist es doch: wenn’s technisch geht – aber in welchen Arztpraxen geht’s denn technisch schon so richtig? 



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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4 Kommentare

Helfen?

von Ulrich Ströh am 28.11.2021 um 9:03 Uhr

-Fast 3000 Apotheker*Innen haben die Impfschulung erfolgreich und stehen bereit .…
-In Schleswig-Holstein bringt derzeit ein pharmazeutischer Großhändler zusammen mit 20 Apotheken ein Modellprojekt
zur Grippeimpfung auf die Straße …

Und in Deutschland steigen täglich ungebremst die Inzidenzzahlen.

Zeit zum schnellen Umdenken beim Impfen in der Apotheke?

Wie würden wir als Apotheken öffentlich wahrgenommen,
wenn wir beim Impfen jetzt tatkräftig helfen würden?

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Helfen

von Hermann Eiken am 28.11.2021 um 12:57 Uhr

Sie haben recht, Herr Ströh! Sind Apotheker und Apothekerinnen Heilberufler? Dann müssen sie gerade jetzt ihre Aufgabe in der Prävention erfüllen und mit impfen! Die Politik muss umgehend den Weg frei machen, auch gegen den Widerstand der Ärztevertreter. Deren Alleinvertretungsanspruch ist anmaßend und nur von eigenem unangebrachten Geltungsbedürfnis geprägt. Es ist offensichtlich, es geht nur um Macht und Geld.

AW: Helfen

von Reinhard Rodiger am 28.11.2021 um 20:19 Uhr

Wir haben in der Tat die Chance,als Nothelfer einen öffentlichkeitswirksamen Job zu machen.
Es ist offensichtlich unklug,das nicht zu nutzen.
Nur ist es gleichzeitig evident,dass über solche wirtschaftlich unübersichtlichen Projekte gerne die
Grundlage aus dem Fokus gerät.Die „neuen Chancen“ gründen auf Abbau der Basis.
Jedenfalls in der Fläche.Geht es nicht eigentlich um eine angemessene Balance zwischen Alltag und Zusatzaufgaben? Fokussierung auf exklusive Nothilfeoptionen darf nicht zur politisch gewünschten
Vernachlässigung der Grundlage führen.Und genau das deute sich an.

.

von Anita Peter am 28.11.2021 um 8:21 Uhr

Also wir fassen zusammen: Das erezept verschlingt Unmengen an Geld, stiftet nichts als Chaos und am Ende erhält der Patient statt eines rosa Zettels einen weissen Zettel mit QR Code.

Wenn es denn wenigstens in ein neues Euphemismus Gesetz gegossen worden wäre: Das "Gute Versender Gesetz". Denn nur deswegen kommt das erezept. Spahn kann jetzt in Ruhe sein gewünschtes Kind adpotieren, denn politisch kann man nur sagen : Mission completed!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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