Änderungsverordnung

Weg frei für neue Quarantäne-Regeln

Berlin - 14.01.2022, 16:15 Uhr

Bundessgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte heute seinen ersten Auftritt im Bundesrat. (Foto: IMAGO / Political-Moments)

Bundessgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte heute seinen ersten Auftritt im Bundesrat. (Foto: IMAGO / Political-Moments)


Bundestag und Bundesrat haben den Weg für neue Vorgaben für Impf- und Genesenennachweise sowie geänderte Quarantäneregeln geebnet. Die entsprechende Verordnung wurde bereits heute im Bundesanzeiger veröffentlicht und steht damit ab dem morgigen Samstag als Grundlage für Maßnahmen der Länder bereit. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nutzte seinen heutigen ersten Auftritt vor der Länderkammer zudem, um erneut für die Impfung zu werben. 

Eine Änderungsverordnung der Bundesregierung passt die Vorgaben für Impf- und Genesenennachweise an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse an und flexibilisiert die Regeln für die Quarantäne. Am gestrigen Donnerstagabend hatte zunächst der Bundestag der Verordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium zugestimmt – heute kam zu diesem Zweck der Bundesrat zu einer Sondersitzung zusammen. Sämtliche Länder stimmten den Änderungen in der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung zu.

Die Verordnung soll zum einen sicherstellen, dass die bundeseinheitlich geltenden Anforderungen an einen Impfnachweis dem neuesten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse – genaugenommen: den jeweils vom Paul-Ehrlich-Institut veröffentlichten Maßgaben – entsprechen. Neben den bisher erforderlichen Angaben zu den anerkannten Impfstoffen und der für eine vollständige Schutzimpfung erforderlichen Anzahl an Impfungen können auch Angaben zur Anzahl der für eine vollständige Schutzimpfung erforderlichen Boosterimpfungen bekannt gemacht werden; ebenso zu Zeiten, die nach einer Impfung für eine vollständige Schutzimpfung abgewartet werden müssen und die höchstens zwischen einzelnen Impfungen liegen dürfen. Die Verordnung soll somit auch gewährleisten, dass nur Personen, die tatsächlich wirksam geimpft sind, auch einen gültigen Impfnachweis erhalten.

Hintergrund: Die Bundesregierung kann nach dem Infektionsschutzgesetz für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus auszugehen ist oder die negativ getestet sind, Erleichterungen oder Ausnahmen von bestimmten Infektionsschutzmaßnahmen vorsehen. Von dieser Möglichkeit hat sie mit der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung Gebrauch gemacht. Die Verordnungen ermöglichen den Ländern wiederum, selbst Ausnahmen vorzusehen. Aus ihnen geht auch hervor, wer als geimpft beziehungsweise genesen gilt.

Änderungen gibt es auch beim Genesenennachweis: Hier verweist die geänderte Verordnung nun auf die Vorgaben des RKI

Geboosterte und frisch geimpfte Kontaktpersonen müssen nicht mehr in Quarantäne

Weiterhin sollen die Länder bei Vorschriften zur Quarantäne Genesener, Geimpfter und Getesteter schneller auf neue Umstände reagieren können. Die Regierungschefs und -chefinnen der Länder sowie Bundeskanzler Olaf Scholz hatten sich vor einer Woche darauf verständigt, hier Anpassungen vorzunehmen – die bislang strengen Regelungen mit Blick auf die Virusvariante Omikron (14 
Tage Quarantäne für alle Kontaktpersonen von Infizierten) bergen das Risiko, dass wichtige Versorgungsbereiche – auch Apotheken – lahmgelegt werden, wenn Personal großflächig in Quarantäne muss. Bisher hatten die Länder nur eingeschränkte Möglichkeiten, auch für bestimmte Geimpfte und Genesene (beispielsweise für Geimpfte ohne Auffrischungsimpfung) eine Quarantänepflicht festzulegen. Nun sollen sie dies können, wenn das Robert-Koch-Institut eine solche allgemein empfohlen hat.

Künftig sollen Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung haben, von der Quarantäne ausgenommen werden. Das gilt auch für frisch doppelt Geimpfte oder frisch Genesene. Infizierte oder Kontaktpersonen, die die Vorgaben für eine Quarantäne-Befreiung nicht erfüllen, können sich nach sieben Tagen durch einen PCR-Test oder einen zertifizierten Antigen-Schnelltest freitesten lassen – ohne Test dauert die Quarantäne zehn Tage. Für Schülerinnen und Schüler sowie Kitakinder kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden, da sie in serielle Teststrategien eingebunden sind.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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