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Deutscher Ärztetag
BÄK-Präsident Reinhardt: Dispensierrecht wichtiger als impfende Apotheker
Umstrittene Entscheidung: Homöpathie wird aus der Musterweiterbildungsordnung gestrichen
Im Verlauf der mehrtägigen Beratungen hat der DÄT seine Forderung bekräftigt, in die aktuellen Beratungen über ein sogenanntes Triagegesetz im Gesundheitswesen eingebunden zu werden. In der Debatte über eine gesetzliche Regelung müsse berücksichtigt werden, dass sich die behandelnden Ärztinnen und Ärzte im Fall einer pandemiebedingten Triage in einer extremen Entscheidungssituation befinden, hieß es im Beschluss der Delegierten.
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Die Forderungen der Ärzteschaft
Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2021 ein entsprechendes Gesetz verlangt hatte. Demnach muss der Bundestag „unverzüglich“ Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer Triage treffen. Daneben begrüßt der DÄT die von der Bundesregierung angestrebte Streichung des § 219a StGB. Dieser regelt bislang das Verbot, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben.
Der Ärztetag teilt die Auffassung von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), wonach der momentane Rechtszustand für Ärztinnen und Ärzte unhaltbar sei. Der Paragraf 219a StGB habe in der Vergangenheit dazu beigetragen, dass betroffenen Frauen der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch trotz bescheinigter Indikation nach § 218 StGB erschwert wurde.
Mehr Studienplätze
Zudem hat der DÄT mehr Studienplätze in der Humanmedizin an staatlichen Universitäten gefordert. Bund und Länder müssten künftig eine ärztliche Ausbildung sicherstellen, die wissenschaftlich und didaktisch hochwertig ist. „Wissenschaftlichkeit muss Prämisse jeglicher medizinischen Ausbildung in Deutschland sein“, betonten die Abgeordneten, die auch Druck bei der Novellierung der Approbationsordnung machen wollen.
Die Delegierten forderten das Bundesministerium für Gesundheit zur Wiederaufnahme des entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens auf. „Das Medizinstudium muss endlich an die aktuellen Herausforderungen der medizinischen Versorgung angepasst werden“, heißt es in dem Beschluss des Ärzteparlaments. Nur so könnten Ärztinnen und Ärzte nach dem aktuellen Kenntnisstand ausgebildet und die Qualität des Studiums gewährleistet werden. Die Abgeordneten kritisierten, dass auch fünf Jahre nach der Verabschiedung des Masterplans Medizinstudium 2020 noch kein entsprechender Gesetzesentwurf vorliege. Da auch der Bundesrat über die neue Approbationsordnung entscheide und die Universitäten die neuen Strukturen einführen müssten, sei ihr geplantes Inkrafttreten im Jahr 2025 in Gefahr.
Auch in Sachen Weiterbildung gibt es eine Änderung: Die Zusatzbezeichnung Homöopathie wird aus der Musterweiterbildungsordnung gestrichen. Zur Begründung im entsprechenden Antrag hieß es, es fehlten wissenschaftliche Studien, die einen evidenzbasierten Einsatz der Homöopathie belegen. Damit fehlten auch die Grundsätze, nach denen in einem kollegialen Gespräch der Wissenserwerb in der Weiterbildung überprüft werden kann. Die Entscheidung des DÄT ist allerdings nicht unumstritten. Denn der Bedarf an homöopathischen Angeboten sei bei den Patienten vorhanden. Es bestehe nun die Gefahr, dass diese Patienten vermehrt zu Heilpraktikern gingen.
3 Kommentare
Dispensierrecht / Homöopathie
von C.Barth am 31.05.2022 um 20:27 Uhr
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Nix gelernt
von Stefan Haydn am 31.05.2022 um 19:07 Uhr
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Dispensierrecht
von Dr. Radman am 31.05.2022 um 11:10 Uhr
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