Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

17.07.2022, 07:30 Uhr

Lasst sie poltern – wir machen unser Ding. (Foto: Alex Schelbert)

Lasst sie poltern – wir machen unser Ding. (Foto: Alex Schelbert)


Neu und noch ungewohnt: honorierte pharmazeutische Dienstleistungen. Wirklich ein echtes Novum in unserem Apothekerberuf. Viele Apotheken freuen sich darauf, solche Leistungen anzubieten – sie müssen allerdings noch besser kommuniziert werden. Die hessischen Ärztefunktionäre laufen noch immer unflätig Sturm dagegen und fordern sogar Lauterbach auf, sie zu stoppen. Und der GKV-Spitzenverband klagt sogar dagegen, weil ihm irgendwas daran nicht passt. Jetzt heißt es für uns Apothekers: sich nicht kirre machen lassen, sondern einfach machen. Wir wissen: Es ist gut so, was wir machen – für unsere Patientinnen und Patienten. 

11. Juli 2022

Honorierte pharmazeutische Dienstleistungen – mein liebes Tagebuch, das ist etwas ganz Neues für uns Apothekers, so was gab’s noch nie in der Geschichte unseres Apothekerberufs: Wir dürfen unseren Patientinnen und Patienten eine Dienstleistung verordnen und die Krankenkassen bezahlen sie. Nun gut, es sind nur fünf genau umrissene Leistungen und der Honorartopf hat einen Deckel: Etwa bei 150 Mio. Euro ist Schluss, mehr gibt’s nicht. Ja, aber woher wissen wir denn, wann der Topf zur Neige geht und was schützt uns davor, dass wir dann Dienste leisten ohne dafür honoriert zu werden? Mein liebes Tagebuch, dafür gibt es ein ziemlich intelligentes System – „erfunden“ hat’s Dr. Thomas Müller-Bohn, DAZ-Redakteur und Apothekenwirtschaftsexperte. Vor rund einem Jahr hat er sich dazu viele Gedanken gemacht und ein zweistufiges Abrechnungskonzept für die Dienstleistungshonorare vorgeschlagen. Und siehe da, der Deutsche Apothekerverband und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung haben sein Konzept nahezu 1:1 übernommen. Im DAZ.online-Podcast unterhält sich DAZ-Chefredakteur Dr. Armin Edalat mit Dr. Thomas Müller-Bohn, wie er auf dieses Abrechnungssystem gekommen ist und wie es funktioniert. Ist echt spannend, hören Sie mal rein.

 

Die Kritik am GKV-Finanzstabilisierungsgesetz hält unvermindert an. Keiner, wirklich keiner der in diesem Gesetz adressierten Leistungserbringer, Organisationen, Verbände und Hersteller kann etwas Gutes an diesem Gesetz finden, von Begeisterung ist da erst recht keine Spur. Statt einer dringend nötigen und geforderten Honorarerhöhung soll quasi das Apothekenhonorar gekürzt werden. Die Apotheken sollen durch eine zweijährige Erhöhung des Kassenabschlags von 1,77 Euro auf 2,00 Euro ihren Beitrag zur Stabilisierung der Kassenfinanzen leisten. Nicht nur die ABDA, sondern auch zahlreiche Landesorganisationen lassen ihrer Kritik an diesem Gesetzesvorhaben freien Lauf. Zum einen gehe das wirklich an die Substanz vieler Apotheken, zum andern bringe diese Einsparung kaum eine nennenswerte Entlastung für das Gesamtsystem, ist Martin Braun, Präsident der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, überzeugt. Für Berend Groeneveld, Vorsitzender des Landesapothekerverbands Niedersachsen, ist dieses Vorhaben des Bundesgesundheitsministers sogar ein „absoluter Vertrauensbruch“. Auch er sieht mittelfristig weitere Schließungen von Vor-Ort-Apotheken, der Nachwuchs werde in der Übernahme einer öffentlichen Apotheke keine Zukunft mehr sehen. Mein liebes Tagebuch, vollkommen richtig, mit diesem Gesetz wird Lauterbach zum Totengräber vieler Apotheken. 

12. Juli 2022

Der Tenor unserer Berufsvertretung ABDA zum Entwurf eines GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes ist klar: So ein massiver Eingriff in die Honorierung der Leistungen der öffentlichen Apotheken ist … in keinster Weise nachvollziehbar und schwächt das Arzneimittelversorgungssystem“, heißt es in der offiziellen Stellungnahme aus dem Berliner Apothekerhaus. Herausgestellt wird auch: Apotheken seien in den vergangenen Jahren keinesfalls als Kostentreiber aufgefallen. Ihr Anteil an den GKV-Gesamtausgaben sei sogar in den vergangenen 20 Jahren von 3,0 auf 1,9 Prozent gesunken. Ja, mein liebes Tagebuch, und nun die eiskalte Honorarkürzung. Für eine durchschnittliche Apotheke bedeutet das Spargesetz rund 6500 Euro Einbußen. Und das in Zeiten, in denen eine Apotheke jeden, aber auch jeden Cent, den sie ausgibt, zweimal umdrehen muss: Denn zur Honorarkürzung kommen noch die Inflation, steigende Ausgaben für Energie und Digitalisierung, auch die Personalkosten werden nicht weniger, im Gegenteil. Mindestlohn und der Mangel nach gutem qualifiziertem Personal lassen die Lohnkosten steigen, wie die ABDA in der Stellungnahme schreibt, denn schließlich muss man etwas bieten, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen. Mein liebes Tagebuch, alles richtig, aber wie können wir uns dagegen wehren? Wie können wir die Politik davon überzeugen, dass unsere Sorgen und Bedenken nicht nur Jammern sind, sondern echt an die Substanz gehen und wirklich die flächendeckende Versorgung gefährden?   

 

Auch die Krankenkassen, deren Finanzen das Spargesetz stabilisieren soll, lassen am Gesetzentwurf kein gutes Haar. Sie fordern gleich eine Strukturreform und wollen Pharmaindustrie und Leistungserbringer noch viel stärker zur Kasse bringen. Außerdem versprechen sie sich viel von einer Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 7 Prozent. Kann man sich vorstellen, aber, mein liebes Tagebuch, das würde die Apotheken zusätzlich mit 16 Cent pro Rx-Packung belasten. Mit dem erhöhten Kassenabschlag würden die Apotheken insgesamt 38 Cent pro Rx-Packung verlieren. Das darf nicht sein. Mein liebes Tagebuch, immerhin kommt dieser fromme Kassenwunsch bisher nicht bei der Ampel an. Und dem Herrn Lindner werden Mehrwertsteuersenkungen auch nicht gefallen

 

Also doch: Jetzt klagt der GKV-Spitzenverband gegen den Schiedsspruch, der uns die honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen brachte. Schon kurz nachdem die Schiedsstelle ihre Entscheidung kundgetan hatte, rumorte es bei den Krankenkassen, ihnen passte der Schiedsspruch nicht. Und mit Ablauf der Klagefrist zieht nun der GKV-Spitzenverband vor das Landgericht Berlin-Brandenburg. Mein liebes Tagebuch, was genau diesem Verband nicht passt, ließ er noch nicht raus. Vermutlich sind es die Leistungsbeschreibung für das Blutdruckmessen und die Preise für alle Leistungen – das alles wurde nämlich nicht im Konsens beschlossen. Ja, und jetzt? Finger weg von den Dienstleistungen? Keineswegs, bis das Gericht entscheidet, dauert es. Und falls doch noch ein Eilantrag vom Spitzenverband gestellt wird, könnte schlimmstenfalls der Schiedsspruch ausgesetzt werden. Was man auch wissen sollte: Das Gericht kann nur sehr eingeschränkt prüfen, es trifft keine inhaltlichen Entscheidungen. Denkbar wäre dass die Schiedsstelle den Preis von Dienstleistungen anpassen müsste, evtl. auch rückwirkend. Aber auch ein Vergleich ist möglich, bei dem Apotheken nicht rückwirkend belastet werden. Also, lasst den Spitzenverband klagen, es ist sein gutes Recht… Und wir Apothekers machen unser Ding.

13. Juli 2022

Unsere pharmazeutischen Dienstleistungen – ja laufen die denn schon? Nun ja, ein bisschen. Oder sagen wir so, sie gehen an den Start. Die eine oder andere Apotheke hat wohl schon eine  Inhalatorberatung oder sogar eine Medikationsanalyse durchgeführt. Der Wille, diese Leistungen anzubieten, ist jedenfalls gewaltig, allein die Umstände sind noch suboptimal. Sommerzeit, Urlaubszeit, da fehlt schon mal die eine oder andere Kraft. Was auf jeden Fall noch fehlt: Die Aufklärung, Information der Öffentlichkeit und die Werbung, dass es solche pharmazeutischen Dienstleistungen in der Apotheke gibt! Mein liebes Tagebuch, wie schön wäre es, wenn es gut gemachte, gut verständliche und informative Flyer für die Apothekenkundschaft gäbe. Flyer, die erklären, welche Leistungen die Apotheke anbietet, für wen sie sind und was sie bringen – und dass sie für GKV-Versicherte kostenlos sind, wenn sie die Apotheke verordnet. Mein liebes Tagebuch, und von der GKV-Klage gegen diese Leistungen und vom unsäglichen Gepoltere einiger hessischer Kassenfunktionäre lassen wir uns mal nicht kirre machen. Die Dienstleistungen werden Bestand haben, weil sie gut sind, weil sie den Patientinnen und Patienten einen echten Mehrwert bringen.

 

Das hätten sie wohl gerne, die „lieben“ hessischen Kassenfunktionäre, die gerade wie wild Sturm gegen die pharmazeutischen Dienstleistungen laufen und unsere apothekerlichen Leistungen verunglimpfen: Sie fordern den Bundesgesundheitsminister dazu auf, schnellstmöglich zu handeln  und die pharmazeutischen Dienstleistungen zu stoppen. Mit allerlei Geschwurbel konstruieren sie eine „tiefe Besorgnis“, dass von den Beratungsleistungen der Apotheke eine „evidente Patientengefährdung“ ausginge. Die pharmazeutische Expertise beruhe auf „rudimentäre im Studium vermittelte Krankheitslehre, gepaart mit einer Online-Fortbildung“, heißt es im Brandbrief an Lauterbach. Mein liebes Tagebuch, es ist immer wieder erstaunlich, mit welchen Winkelzügen und Pseudoargumenten versucht wird, zu verhindern, dass Apotheken am Honorartopf partizipieren – den hessischen Ärztefunktionären geht es schlicht nur ums Geld. Tja, und falls Lauterbach doch nicht unverzüglich dem Dienstleistungstreiben ein Ende bereite, dann hat die KV Hessen einen Forderungskatalog aufgestellt, der erfüllt werden müsste, z. B. die Erstellung von Qualitätssicherungsrichtlinien zwischen Apotheker- und Kassenarztverbänden sowie dem GKV-Spitzenverband und vieles mehr. Mein liebes Tagebuch, das Sommertheater, das die hessischen Ärztefunktionäre da lostreten, ist und bleibt unsäglich. Es reicht!

14. Juli 2022

Die pharmazeutischen Dienstleistungen kommen ans Laufen, der Abrechnungsweg steht – ist aber derzeit noch papiergebunden, per Sonderbeleg nach dem Vorbild des rosa Rezepts. Wie bitte? Sollte in Deutschland im Herbst nicht das elektronische Rezept eingeführt werden? Hat man etwa den Sonderbeleg für pharmazeutische Dienstleistungen vergessen. Nein, nicht vergessen, sondern erstmal bewusst als Papierbeleg etabliert, weil für so etwas noch nicht alle technischen Voraussetzungen gegeben sind. Michael Dörr vom Bundesverband der Abrechnungszentren geht sogar davon aus, dass der Papierbeleg zwischen Deutschem Apothekerverband und GKV-Spitzenverband vereinbart wurde, als man noch davon ausging, dass der Patient den Erhalt der Dienstleistung schriftlich gegenüber der Kasse quittieren muss. Doch das ist vom Tisch, mein liebes Tagebuch, und nun sollte man doch schleunigst den Abrechnungsweg digitalisieren. Denn alles, was bei diesen Abrechnungsprozessen nicht digital läuft, jeder Bescheid, der an Apotheken per Post verschickt wird, kostet Geld, viel Geld. Die papierlose Abrechnung für Dienstleistungen – das sollte doch nun wirklich nicht so schwer sein.

 

Die Sektkorken knallen zwar noch nicht bei der Gematik, aber es herrscht schon Jubelstimmung: Mittlerweile haben schon über 33.000 elektronische Rezepte das gesamte Procedere, also von der Ausstellung in der Arztpraxis über die Einlösung in der Apotheke bis hin zur Abrechnung bei Rechenzentren durchlaufen. Und es hat funktioniert. Und das Allerschönste: Keine Retaxationen aufgrund von technischen Mängeln. Na, mein liebes Tagebuch, wenn das mal kein Grund zum Jubeln ist. Dazu muss man natürlich wissen, dass diese Rezepte im Prinzip bisher nur von relativ wenigen Arztpraxen ausgestellt und von den Apotheken beliefert wurden, die sich in der Nähe dieser Praxen befinden. Aber immerhin. Die Gematik freut sich und sieht dem offiziellen Start des E-Rezepts am 1. September in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe gelassen entgegen. Mein liebes Tagebuch, dann hoffen wir mal, dass dann nicht irgendwelche Server in die Knie gehen, wie es beim Server und der Software Elster der Finanzämter unlängst der Fall war, als einige Bürgerinnen und Bürger ihre Erklärungen zur neuen Grundsteuer elektronisch abgeben wollten: Da lief zeitweise gar nichts. 

15. Juli 2022

Mein liebes Tagebuch, nur an diesem 15. Juli habe ich mir mal kurz eine kleine Auszeit genommen – Du weißt schon warum ( ganz herzlichen Dank an Christian Rotta, der hier die spitze Feder geschwungen hat, siehe „diz: 70/42“,). Der Übergang in meine neue Dekade fühlt sich noch ein wenig ungewohnt an, aber man soll sich, wie ich von Experten hörte, daran gewöhnen. Also, ein herzliches Dankeschön an alle, die mir gratuliert haben, ich war überwältigt. Ebenso ein Dankeschön an alle, die mein liebes Tagebuch nicht missen möchten. Genauso auch an alle, deren Meinung ich nicht immer treffe – für die einen mag es zu spitz sein, für die anderen vielleicht zu weich. Gut ist’s, wenn’s zum Nachdenken anregt und zur Meinungsbildung dient. Das Allerschönste ist doch: Es darf diskutiert werden. In diesem Sinne: Danke und weiter geht’s – für die inhabergeführte Apotheke, für eine gute patientenorientierte Pharmazie, für uns Apothekers.

Lieber Peter, ich seh's dir nach;-) Ja, da schaust du, heute meldet sich nach all der langen Zeit auch mal das Tagesbuch. Aber nachdem wir in den letzten Jahren so viele Hochs und Tiefs des Apothekerdaseins miteinander durchlebt und durchlitten haben, darf natürlich auch meine Gratulation nicht fehlen. Ich wünsche dir nur das Beste für die neue Dekade und uns weiter viele gemeinsame Sonntage! Schon Udo Jürgens wusste schließlich– zumindest wenn man aufrundet –, dass mit 70 Jahren das Leben eigentlich erst anfängt. In diesem Sinne „many happy returns“. Und: Ab kommenden Sonntag gehört die Seite Dir wieder alleine. Großes Tagebuch-Ehrenwort!



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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2 Kommentare

KV Hessen

von Dr.Diefenbach am 18.07.2022 um 10:21 Uhr

Die Bösartigkeit unserer HessenKV ist kaum zu toppen.Hier werden-ausschliesslich aus Funktionärsköpfen!!-alte Ressentiments ausgegraben,die eigentlich an Schlichtheit, man kann aber auch sagen-UNVERSCHÄMTHEIT!!!-ihresgleichen suchen.Mich wunderte zB.,dass einer der Unterzeichner des ersten Pamphlets in meiner Heimatstadt ein ruhiger, stets zugänglicher Mediziner war.Dann zog es ihn wohl in eine sicher nicht schlecht dotierte Politposition, und somit ist dann wohl die Souveränität ad acta gelegt!!.Die grösste Dreistigkeit ist wohl, dass man Pharmazeuten "prüfen" will,Womit?Mit welchem Hintergrundwissen?In Chemie.Pharmakokinetik,klinischer Pharmazie,Galenik,vielleicht noch mit Strukturformeln aus der Reihe der Sartane oder der Synthese eines Betablockers?Was ist mit Biologicals,-Bioidenticals.,Biosimilars???Da sieht man ja eigentlich dass die Führungsriege einiger KVen NICHTS von uns zu halten scheint.Hier lebt wohl noch der alte Zopf von Brutto ist Netto und somit das alte System Missgunst,Neid und Eifersucht!!!!Ich hoffe das Frau Overwiening OHNE grosse Zurückhaltung hier eine Aussage platziert, die sich gewaschen hat.
Ich bin auch mal gespannt wie die hessischen Organisationen letztendlich mit der Sache umgehen.Letztendlich hat die Apothekergruppe aber genug mit sachlichen Dingen zu tun, dieses dümmliche Sperrfeuer seitens der hessischen KV sollte -durchaus sachlich unterlegt-PR mässig widerlegt werden.Das ist ja einfach, denn wie erwähnt Schlichtheit von Pamphleten,DIE ist auch wegwaschbar!!!

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70/42

von Ulrich Ströh am 17.07.2022 um 8:59 Uhr

An 70/42 kann man erkennen,dass sich gute Formate am Markt halten, wenn sie sich laufend neu erfinden und eingängig formuliert sind.

Bei der Einführung der pharmazeutischen Dienstleistungen in unseren Apotheken fehlt mir derzeit die kommunikative Begleitmusik aus der Öffentlichkeitsarbeit der ABDA..

Auf Landesebene herrscht ebenfalls weitgehend sommerliche Stille.

Die Witwe Bolte als Zielgruppe kennt aktuell das neue apothekerliche Angebot nicht….


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