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14. Juli 2022
Die pharmazeutischen Dienstleistungen kommen ans Laufen, der Abrechnungsweg steht – ist aber derzeit noch papiergebunden, per Sonderbeleg nach dem Vorbild des rosa Rezepts. Wie bitte? Sollte in Deutschland im Herbst nicht das elektronische Rezept eingeführt werden? Hat man etwa den Sonderbeleg für pharmazeutische Dienstleistungen vergessen. Nein, nicht vergessen, sondern erstmal bewusst als Papierbeleg etabliert, weil für so etwas noch nicht alle technischen Voraussetzungen gegeben sind. Michael Dörr vom Bundesverband der Abrechnungszentren geht sogar davon aus, dass der Papierbeleg zwischen Deutschem Apothekerverband und GKV-Spitzenverband vereinbart wurde, als man noch davon ausging, dass der Patient den Erhalt der Dienstleistung schriftlich gegenüber der Kasse quittieren muss. Doch das ist vom Tisch, mein liebes Tagebuch, und nun sollte man doch schleunigst den Abrechnungsweg digitalisieren. Denn alles, was bei diesen Abrechnungsprozessen nicht digital läuft, jeder Bescheid, der an Apotheken per Post verschickt wird, kostet Geld, viel Geld. Die papierlose Abrechnung für Dienstleistungen – das sollte doch nun wirklich nicht so schwer sein.
Die Sektkorken knallen zwar noch nicht bei der Gematik, aber es herrscht schon Jubelstimmung: Mittlerweile haben schon über 33.000 elektronische Rezepte das gesamte Procedere, also von der Ausstellung in der Arztpraxis über die Einlösung in der Apotheke bis hin zur Abrechnung bei Rechenzentren durchlaufen. Und es hat funktioniert. Und das Allerschönste: Keine Retaxationen aufgrund von technischen Mängeln. Na, mein liebes Tagebuch, wenn das mal kein Grund zum Jubeln ist. Dazu muss man natürlich wissen, dass diese Rezepte im Prinzip bisher nur von relativ wenigen Arztpraxen ausgestellt und von den Apotheken beliefert wurden, die sich in der Nähe dieser Praxen befinden. Aber immerhin. Die Gematik freut sich und sieht dem offiziellen Start des E-Rezepts am 1. September in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe gelassen entgegen. Mein liebes Tagebuch, dann hoffen wir mal, dass dann nicht irgendwelche Server in die Knie gehen, wie es beim Server und der Software Elster der Finanzämter unlängst der Fall war, als einige Bürgerinnen und Bürger ihre Erklärungen zur neuen Grundsteuer elektronisch abgeben wollten: Da lief zeitweise gar nichts.
2 Kommentare
KV Hessen
von Dr.Diefenbach am 18.07.2022 um 10:21 Uhr
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70/42
von Ulrich Ströh am 17.07.2022 um 8:59 Uhr
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