- DAZ.online
- News
- Debatte & Meinung
- Mein liebes Tagebuch
17. August 2022
Paxlovid muss raus! Dringend. Tausende Paxlovid-Packungen drohen zu verfallen. Das antiviral wirkende Covid-19-Präparat, von dem das Bundesgesundheitsministerium in bester Absicht eine Million Therapieeinheiten beschafft hat, verordnen die Ärztinnen und Ärzte bisher nur sehr zurückhaltend. Aber warum? Eigentlich wirkt es doch recht ordentlich, vor allem bei Risikopatienten. Aber es muss nach einer Infektion sehr frühzeitig eingesetzt werden und es gibt da einige erhebliche Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln – also für den Hausarzt im Praxisalltag ist es nicht einfach, sich für Paxlovid zu entscheiden. Abhilfe tut Not. Da ist unserem Bundesgesundheitsminister etwas dazu eingefallen: Um die vielen schönen teuren Paxlovid-Packungen vor dem Verfall zu retten und als ärztliche Entscheidungsverstärker gibt’s nun Geld für die Hausärzte: das Paxlovid-Dispensierrecht für Ärzte kommt. Sie dürfen bis zu fünf Therapieeinheiten Paxlovid vorrätig halten und direkt an geeignete Covid-19-Patienten abgeben. Die entsprechende Verordnung ist veröffentlicht und in Kraft – der kleine Protest der ABDA hat da nichts genutzt. Ab sofort erhalten die Hausärzte 15 Euro, wenn sie in ihre Schublade greifen und dem Covid-Patienten die Paxlovid-Tabletten mit besten Genesungswünschen in die Hand drücken. Und wo ist der Unterschied zu einer Verordnung per Rezept, die der Patient umgehend in der Apotheke einlöst? Tja, das muss der Arzt patientenindividuell abwägen – vielleicht liegt der Vorteil darin, dass die Therapie sofort in der Praxis begonnen werden kann und nicht erst 2 Minuten später in der Apotheke? Immerhin, trotz Dispensierrecht: Die Apotheke erhält weiterhin 15 Euro je Packung, wenn sie diese Arzneimittel an Ärzte abgibt und zusätzlich 8 Euro für die Lieferung in die Praxis. Verordnet der Arzt allerdings das Arzneimittel auf Rezept, das der Patient direkt in der Apotheke einlöst, gibt es für die Apotheke das Doppelte, also 30 Euro pro Packung plus 8 Euro, falls das Präparat per Botendienst gebracht wird. Mein liebes Tagebuch, da schauen wir mal, wie schnell und auf welchen Wegen sich der Paxlovid-Berg nun abbaut. Etwa 280.000 Packungen erreichen ihr Verfalldatum bereits im Februar 2023, war vom Bundesgesundheitsministerium zu erfahren. Außerdem soll eine Verlängerung des Verfalldatums, das derzeit bei einem Jahr liegt, geprüft werden.
Für ABDA-Präsident Gabriele Regina Overwiening ist die Lauterbachsche Neuregelung, dass Ärzte das Paxlovid abgeben dürfen, ein „verantwortungsloser Aktionismus“. Auch sie geht davon aus, dass das Ministerium Angst habe, auf den großen Mengen Paxlovid sitzen zu bleiben. Und sie stellt auch heraus, dass der nur sehr begrenzte Einsatz von Paxlovid nichts mit seiner Verfügbarkeit oder der Abgabe durch Apotheken zu tun habe. Das ändere sich nicht, wenn der Arzt das Medikament selbst dispensieren darf, meint Overwiening. Mein liebes Tagebuch, in diesem Punkt sind wir uns da allerdings nicht so sicher. Man kann nicht überschätzen, was ein kleines Honorar bewirken kann.
5 Kommentare
Analogisierung des Digitalen?
von Michael Mischer am 22.08.2022 um 9:03 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Paxlovid
von Dr. Radman am 21.08.2022 um 10:55 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Mediales Vakuum in Berlin
von Ulrich Ströh am 21.08.2022 um 9:33 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Antwortschreiben an Prof. Dr. E. Franke
von Daniela Hänel am 21.08.2022 um 8:42 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Antwortschreiben an Prof. Dr. E. Franke
von Karl Friedrich Müller am 21.08.2022 um 10:59 Uhr
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.