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18. August 2022
Die nächste Covid-Welle kommt. Und das Bundesgesundheitsministerium denkt voraus. Um für die nächste Welle gerüstet zu sein, sollen einige Ausnahmeregelungen, die derzeit noch gelten, verlängert werden. Bis zum 7. April 2023 soll beispielsweise die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung verlängert werden. Sie enthält die erleichterten Abgaberegeln für Apotheken bei der Rezeptbelieferung, aber auch die Vergütungsvorschriften für Leistungen, die Ärzte, Apotheken und der Großhandel im Zusammenhang mit der Beschaffung und Abgabe von antiviralen Arzneimitteln zur Behandlung von Covid-19-Patienten erbringen. Auch die Coronavirus-Impfverordnung und -Testverordnung sollen bis in den April nächsten Jahres weiterhin gelten ebenso wie die Rechtsgrundlage für Covid-19-Impfungen in Apotheken. Mein liebes Tagebuch, was sich bewährt hat, soll auch weiterhin gelten. Wir werden sehen, ob das Paket an Verlängerungsanträgen von der Politik goutiert wird.
Sommerfeste von Heilberufskammern dürfen zwar Spaß machen, sind aber nie nur ein Vergnügungstreffen. Vielmehr werden dort auch harte gesundheitspolitische Themen diskutiert. So auch auf dem ersten gemeinsamen politischen Sommerabend der fünf Hamburger Heilberufekammern (Ärzte, Apotheker, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Tierärzte). Im Mittelpunkt hier: der zunehmende Einfluss von Finanzinvestoren auf die Gesundheitsversorgung. Mein liebes Tagebuch, gut zu wissen, dass dieses dringende Thema in der Politik angekommen ist. Immerhin hatte Hamburg zuletzt auf der Gesundheitsministerkonferenz im Juni das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, Regelungen zu treffen, um die Aktivitäten von Fremdinvestoren mit ausschließlichen Kapitalinteressen im Gesundheitswesen zu begrenzen.
Der Präsident der Ärztekammer, Pedram Emami, sagte: Wir nehmen in den vergangenen zwei bis drei Jahren wahr, dass Arztpraxen vermehrt von Investoren aufgekauft werden. Bei den Zahnarztpraxen ist inzwischen schon über ein Viertel aller Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in der Hand solcher Gesellschaften. In den anderen Heilberufen ist die Entwicklung nach unserem Eindruck vergleichbar.“ Die Kammern sind sich da einig: Sie begrüßen die Forderung an den Bund, wegen der möglichen Gefährdung des Patientenwohls umgehend gesetzgeberische Schritte zu unternehmen, um eine Gründungsbefugnis für solche Konstrukte einzuschränken. Außerdem sollten die Besitzverhältnisse deutlich gemacht werden. Mein liebes Tagebuch, hoffen wir, dass die Politik aktiv wird. Zumindest sollte Transparenz herrschen, so Emami, beispielsweise durch zwingende Angaben auf dem Praxisschild. Mein liebes Tagebuch, das wäre auch das Mindeste.
5 Kommentare
Analogisierung des Digitalen?
von Michael Mischer am 22.08.2022 um 9:03 Uhr
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Paxlovid
von Dr. Radman am 21.08.2022 um 10:55 Uhr
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Mediales Vakuum in Berlin
von Ulrich Ströh am 21.08.2022 um 9:33 Uhr
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Antwortschreiben an Prof. Dr. E. Franke
von Daniela Hänel am 21.08.2022 um 8:42 Uhr
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AW: Antwortschreiben an Prof. Dr. E. Franke
von Karl Friedrich Müller am 21.08.2022 um 10:59 Uhr
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