Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

21.08.2022, 07:30 Uhr

Wir brauchen mehr Kühlung – die gesundheitspolitischen Hitzeschäden sind unerträglich! (Foto: Alex Schelbert)

Wir brauchen mehr Kühlung – die gesundheitspolitischen Hitzeschäden sind unerträglich! (Foto: Alex Schelbert)


19. August 2022

„Nicht kundenzentriert“ lautet das Fazit von Handelsblatt-Autor Florian Kolf über die Express-Lieferdienste, die sich in den vergangenen Jahren vor allem in Großstädten stark vermehrt haben, Lieferdienste, die in nur wenigen Minuten Lebensmittel, Drogerieartikel und Arzneimittel zum Kunden bringen wollen. Laut Autor Kolf ist die Logistik, die dahinter steckt, sicher beeindruckend, aber trotzdem treffen diese Dienste meist nicht die Kundenwünsche. Außerdem ergeben sich oft Probleme durch die Infrastruktur: Die Lieferdienste benötigen ein enges Lagernetz und viele Fahrer. Und die Dienste funktionieren nur bei hoher Kundendichte wie in Großstädten. Die Folge: Die Start-ups werden nicht profitabel und scheitern. Mein liebes Tagebuch, der Handelsblatt-Beitrag bringt es auf den Punkt. Und die Ausführungen lassen sich wunderbar auf die Arzneimittel-Lieferdienste übertragen, die im Prinzip ein Problem lösen wollen, das es meist nicht gibt: Wer braucht schon OTC-Arzneimittel innerhalb von 30 Minuten per Fahrradkurier – wo doch auch die nächste Apotheke in Großstädten oft sogar zu Fuß schneller erreichbar ist. Und Rx-Artikel bringen auch die meisten Apotheken per Botendienst noch am gleichen Tag. Mein liebes Tagebuch, unsere Prognose: Alles nur ein kurzfristiger Hype – nur ganz wenige dieser Dienste werden überleben und nur, wenn sie Kundenbedürfnisse  besser in ihren Fokus nehmen.

 

Ein Gesetz, das derzeit als Referentenentwurf die Runde macht, nennt sich kurz „Krankenhauspflegeentlastungsgesetz“, aber wir Apothekers sollten da genau drauf schauen. Denn es geht darin auch um weitere Digitalisierungspläne des Bundesgesundheitsministeriums, vor allem um Schnittstellen fürs E-Rezept, z. B. wer solche Schnittstellen nutzen darf, nämlich nur an die Telematikinfrastruktur angeschlossene Krankenkassen, private Krankenversicherer, DiGA-Anbieter, Apotheken, Vertragsärzte und Krankenhäuser – und keine Drittanbieter (demnach also auch keine  Anbieter von Apothekenplattformen). Und das ist gut so, freut sich auch die ABDA in ihrer Stellungnahme. Außerdem soll mit dem Gesetz geregelt werden, dass E-Rezept-Token nicht über diese Schnittstellen übermittelt werden dürfen. Man will damit „etwaigen Versuchen zur Umgehung des Zuweisungs- und Makelverbots vorbeugen“. Doch in diesem Punkt kann sich die ABDA noch etwas mehr Schutz vor Fehlentwicklungen vorstellen – was sie durchaus richtig sieht. So sollte der Gesetzgeber deutlich klarstellen, dass der für Leistungserbringer einzig zulässige Weg für die Bereitstellung der Token die Nutzung der sicheren Telematikinfrastruktur ist. Jede andere elektronische Übermittlung, vor allem per SMS oder E-Mail, müsse schon aus Gründen der IT-Sicherheit und des Datenschutzes ausgeschlossen werden. Um es noch deutlicher zu machen: Es sollte ausdrücklich verboten werden, dass Dritte diese Token außerhalb der Telematikinfrastruktur verarbeiten und an Apotheken weiterleiten. Vollkommen richtig, mein liebes Tagebuch, dass Jedermann und Jedefrau Tokens abfotografiert und durch die Welt schickt – das kann's nicht sein. Das Abfotografieren und Kopieren wird man nicht verhindern können, aber eine Einlösung per kopierten Token schon. Die ABDA soll hierfür bereits die passenden Formulierung parat haben. Hoffen wir, dass sie sich im Gesetzestext wiederfindet.

Auch der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) unterstützt das  Anliegen des BMG, die Möglichkeiten der Schnittstellen eindeutiger zu formulieren und es nur noch Berechtigten zu ermöglichen, elektronische Verordnungen anzusteuern. Kritisch sieht der BAH, dass Krankenkassen auf die Daten der elektronischen Verordnungen zugreifen können sollen. Die  Krankenkassen könnten versucht sein, Versicherte zielgerichtet zu beeinflussen auf Grundlage der elektronischen Verordnungen. Man müsse vor allem alle Bestrebungen verhindern, so der BAH, dass Patienten in ihrer Entscheidung bei der Rezepteinlösung manipuliert werden könnten oder nicht neutral informiert werden. Mein liebes Tagebuch, angesichts der Möglichkeiten, die mit der elektronischen Verordnungen denkbar sind, müssen wir peinlichst genau auf die Gesetze schauen, die Missbrauch verhindern wollen. Hoffen wir, dass alle möglichen Umgehungen und Schlupflöcher geschlossen werden.



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


Diesen Artikel teilen:


5 Kommentare

Analogisierung des Digitalen?

von Michael Mischer am 22.08.2022 um 9:03 Uhr

Es seien mir dennoch Zweifel an den Versuchen erlaubt, den Versand des Tokens zu beschränken.

Das eRezept und der Token sind zwei paar Schuhe. Das elektronische Dokument, das schutzbedürftige ist, ist das eRezept und es liegt auf dem Server der Telematik. Der Token ist nur der "Link" darauf, für dessen Nutzung man einen Apothekenzugang zur Telematik benötigt. Die Handhabung des Tokens komplizierter zu machen, macht ihn nicht sicherer, sondern nur, naja, komplizierter.

Sicherlich, auch der Weg des Tokens zur Versandapotheke wird damit umständlicher - aber sehen wir doch den Tatsachen ins Gesicht: Deren Investoren werden technische Mittel und Wege finden, die Komplexität einzuhegen. Damit gewinnt die öffentliche Apotheke allenfalls Zeit, und davon nicht viel.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Paxlovid

von Dr. Radman am 21.08.2022 um 10:55 Uhr

Wenn jetzt tatsächlich mehr Paxlovid Packungen durch die Ärzte verteilt werden, werden sich die Praxen endgültig als monetär beeinflussbare Einrichtungen entlarven.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Mediales Vakuum in Berlin

von Ulrich Ströh am 21.08.2022 um 9:33 Uhr

Die aktuellen medialen Aktivitäten von Daniela Hänel für die Freie Apothekerschaft e. V. füllen das Vakuum,das durch die weitgehende mediale Abstinenz der ABDA aufgetreten ist .

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Antwortschreiben an Prof. Dr. E. Franke

von Daniela Hänel am 21.08.2022 um 8:42 Uhr

Ein Antwort der Freien Apothekerschaft e. V. an Herrn Prof. Dr. E. Franke bezüglich seines Schreibens vom 02.08.2022 ist erfolgt.

Der persönliche Hinweis seinerseits, dass wir bei Hochpreisern insbesondere durch den ungedeckelten prozentualen Vergütungszuschlag so profitieren, bereitet mir Sorgen. Was, wenn hier noch der Deckel drauf gemacht wird? Und wir bei einer prozentualen Vergütung von nur 3 % nun noch einen Maximalbetrag bekommen?
Er schreibt das nicht ohne Hintergründe.

Wir haben uns die Mühe gemacht und ihm eine Berechnung zum einem Hochpreiser mit VK 5000 Euro inklusive MWSt beigefügt. Wir Apotheken bekommen 130,47 €. Davon müssen ALLE Kosten noch abgezogen werden einschließlich Kassenrabatt.

Ab einem Einkaufspreis (RX) von 32,14 € verdient der Statt über die Mehrwertsteuer mehr als die Apotheken. Der Kassenrabatt 1,77 € (brutto) ist dabei schon berücksichtigt und raus gerechnet.
Steigt der Kassenrabatt auf 2,00 € (brutto) sinkt der EK auf 30,75 € . Ab diesem verdient der Staat mehr als wir.

In den Gesprächen mit Abgeordneten wurde mir bestätigt, dass jeder denkt, wir verdienen am meisten bei den HP und dann Entsetzen, wie die Realität ausschaut. Man darf das zusätzliche Retaxrisiko auf „Null“ dabei nicht vergessen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Antwortschreiben an Prof. Dr. E. Franke

von Karl Friedrich Müller am 21.08.2022 um 10:59 Uhr

Man kann es ruhig auch hier erwähnen:
Bei 5000€ Verkaufspreis erhält der Staat 798,32€.
Wir also 130,47€, davon noch 1,77€ Kassenrabatt weg. Bleiben 128,70€. Der Staat bekommt also das 6,2 fache.
Aber unser Betrag soll also gedeckelt werden, während der Staat sich mit Händen und Füßen gegen eine ermäßigte MwSt wehrt. Das wäre St. schon eine sehr spezielle Sicht, die eigentlich nur verfangen kann, wenn man, wie offensichtlich Franke, so gar keine Ahnung hat und sich auch keine Mühe gibt, Informationen zu erhalten. Hier wird die Propaganda der GKV übernommen, die absichtlich wenig konkret ist. Genauso verhält es sich mit dem Gutachten. Die Sicht, dass Franke keine Ahnung hat, ist noch die nette. Andernfalls müsste man ihm die Ansicht unterstellen, das Volk zu belügen und das Gesundheitssystem weiter schwächen zu wollen.
Im Übrigen ist es nicht einzusehen, dass ausgerechnet Apotheken und weitere Leistungserbringer gekürzt werden sollen, während alles teurer wird

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.