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Pharmazeutische Dienstleistungen
Klagen gegen pDL: Gericht verhandelt im Oktober
Seit gut zwei Jahren gibt es die pharmazeutischen Dienstleistungen – fast ebenso lang sind sie ein Fall für das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Sowohl der GKV-Spitzenverband als auch die KV Hessen erhoben seinerzeit Klage gegen den Schiedsspruch. Könnten in diesem Jahr endlich die Urteile fallen?
Seit Juni 2022 können Apotheken honorierte pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) erbringen. Doch wie geht es mit diesen weiter? Diese Frage stellt sich derzeit unter verschiedenen Gesichtspunkten: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will einerseits weniger Geld für sie zur Verfügung stellen, sie andererseits aber auch ausbauen. Und dann stehen auch noch Gerichtsentscheidungen ins Haus, die unter anderem klären sollen, ob die bisherige Honorierung in Ordnung ist. Diese Klagen schienen zuletzt fast in Vergessenheit geraten – doch jetzt kommt wieder Bewegung ins Spiel.
Ein Blick zurück: Die gesetzliche Grundlage der pDL wurde bereits im Dezember 2020 mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz gelegt. Nachdem sich GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband (DAV) nicht auf die Details ihrer Ausgestaltung und Vergütung einigen konnten, musste einmal mehr die Schiedsstelle ran. Fast eineinhalb Jahre – bis zum 10. Juni 2022 – dauerte es, bis feststand, auf welche konkreten Leistungen die Versicherten Anspruch haben und wie die Apotheken hierfür von den Krankenkassen vergütet werden.
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Doch die Kassen wollten den Schiedsspruch nicht akzeptieren: Im Juli 2022 legte der GKV-Spitzenverband beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Klage gegen den Schiedsspruch ein – womit er das Anlaufen der pDL aber nicht hindern konnte.
Wenig später zog auch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen gegen die pDL vor das Landessozialgericht. Die KV klagte nicht nur in der Hauptsache gegen den Schiedsspruch, sondern ging auch im Eilverfahren gegen ihn vor. Während dem GKV-Spitzenverband vor allem die Preise ein Dorn im Auge sind, sehen die Ärzte in den pDL insbesondere einen Eingriff in ihre Therapieentscheidung.
Im Januar wurde schon einmal verhandelt
Der Eilantrag der KV scheiterte Anfang 2023. Es blieben die beiden Klagen – und mit denen geht es seitdem kaum merklich voran. Anfang 2024 gab es einen Termin zur mündlichen Verhandlung am Landessozialgericht. Der Vorsitzende Richter hielt die Sache danach aber noch nicht für entscheidungsreif und führte ergänzende Ermittlungen durch. Die Beteiligten konnten erneut Stellungnahmen abgeben – und weitere Monate zogen ins Land.
Die pDL haben sich zwischenzeitlich ohnehin nicht so entwickelt, wie es sich die Klägerinnen (und auch der DAV) gedacht haben. Der Finanztopf wächst Quartal um Quartal stetig an, für Ärztinnen und Ärzte ist das überschaubare Angebot der Apotheken sicherlich nicht bedrohlich.
Nunmehr steht aber ein neuer Termin: Wie vom Gericht zu erfahren war, soll am 23. Oktober 2024 erneut verhandelt werden – in beiden Verfahren gemeinsam. Ob dann auch gleich eine Entscheidung fällt, ist nicht gesagt. Aber zumindest gibt es Bewegung. Auch im Zug der Pläne um das Apotheken-Reformgesetz und das Gesundes-Herz-Gesetz dürfte spannend werden, wie das Gericht über die Klagen befindet.
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