Verschärfte Kontrolle „nachvollziehbar“
Am späten Donnerstagabend
wurde dann bekannt, dass Gröhe – nicht nur die KBV – grundsätzlich strenger überwachen
will. Der gleichfalls betroffene Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen bezeichnete den Schritt am Freitag als „nachvollziehbar“.
In diesen Tagen wird wohl so mancher Apothekerfunktionär
erleichtert sein, dass es im ABDA-Haus – derzeit zumindest – vergleichsweise
ruhig zugeht und die Apothekerverbände nicht wie der GKV-Spitzenverband oder
die KBV unter der Rechtsaufsicht
des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) stehen. Zwar sind sie gleichfalls
Partner in der Selbstverwaltung, doch sind sie weder Körperschaft öffentlichen
Rechts noch stehen sie unter der Kontrolle des BMG. Auf der einen Seite dürfen
die Pharmazeuten daher nicht im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mitentscheiden.
Auf der anderen Seite drohen in Krisenzeiten weder Bußgeldkatalog noch Wirtschaftsprüfer.
Doch auch wenn die Apotheker sich jetzt zurücklehnen können
und dabei zuschauen können, wie das BMG die Axt kreisen lässt, haben auch sie in
Sachen Selbstverwaltung in den vergangenen Jahren nicht immer den ersten
Schritt hin zu einer Lösung gemacht. Schiedsgerichte, strikte Fristen, Ersatzvornahmen und eigene
Gesetzes-Paragrafen sind bei Themen wie Nullretaxationen oder dem Kassenabschlag
regelmäßig nötig gewesen, um bei der gegenseitigen Blockadehaltung die nötigen
Veränderungen durchzusetzen.
Bleibt Stillstand weiterhin Standard?
ABDA-Präsident Friedemann Schmidt ist an Reformen der
Selbstverwaltung durchaus interessiert – insbesondere wenn es um den Interessensausgleich
zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern geht. Dieser sei angesichts all
der Schiedsstellenlösungen praktisch unmöglich, wie er auf dem letzten
Apothekertag feststellte. „Wenn diese Entwicklung sich so fortsetzt, verliert
die Selbstverwaltung der Heilberufe ihren Sinn“, sagte Schmidt im Oktober. Die
Gesundheitspolitiker sollten diese Entwicklungen schleunigst korrigieren, erklärte er damals.
Auch wenn diese Fragen wohl höchstens mittelfristig angegangen werden, stehen bei den Kassenärzten schon am nächsten Montag
weitreichende Entscheidungen an: Entweder die Vertreterversammlung regelt den
Umgang mit den überhöhten Ruhegehältern, umstrittenen Immobiliengeschäften und
Vorstandsquerelen – oder Gröhe übernimmt das Ruder.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.