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Europa, Deine Apotheken – Großbritannien
Zwischen Staatsversorgung und einem Markt ohne Regeln
Bedarfsplanung für Apotheker
Überraschenderweise schritt die Regierung 2012 dann aber erneut regulierend ein und reformierte das Bedarfsplanungs-System. Apotheken müssen nun zwar nicht mehr nachweisen, dass sie für die Versorgung „notwendig oder zweckmäßig“ sind. Auch die vier Ausnahmen von der Bedarfsplanung gibt es nun nicht mehr. Allerdings müssen die Bewerber neue Bedingungen erfüllen, die der NHS vorgibt. Der NHS analysiert dazu die Arzneimittelversorgung regelmäßig und gibt bekannt, an welchen Orten welche Dienstleistungen gebraucht werden können. Die bewerbenden Apothekengründer müssen nachweisen, dass sie entweder eine akute oder drohende Versorgungslücke schließen können, die in den NHS-Analysen aufgeführten Mängel in der Versorgungslage verbessern können oder andere Verbesserungen herbeiführen können, die der NHS noch nicht benannt hatte.
Die Niederlassungsbeschränkungen für Apotheken sind also ein weiteres Beispiel dafür, wie im englischen Apothekensystem Regulierung und Deregulierung aufeinanderprallen. Hierzulande gibt es bekanntlich keine örtlichen Niederlassungsbeschränkungen für neue Apotheken. Wovon Deutschlands Pharmazeuten bislang nur träumen können, ist das britische Vergütungssystem, die Verankerung pharmazeutischer Dienstleistungen in der Versorgung und im Apothekenhonorar sowie der interprofessionellen Zusammenarbeit mit Ärzten.
ABDA-Präsident Friedemann Schmidt sagte vor einigen Jahren - kurz vor seinem Amtsantritt - er wünsche sich auf lange Sicht eine Art Gebührenordnung für Apotheker, in der alle Dienstleistungen der Apotheker mit einem dazugehörigen Honorar aufgeführt sind. DAV-Chef Fritz Becker fordert zudem seit Jahren eine regelmäßige Überprüfung des Apothekenhonorars. Das britische Vergütungssystem bietet beides: Eine Verhandlungskommission der Apotheker handelt für jedes Jahr im Voraus den sogenannten „Drug Tariff“ mit dem Gesundheitsministerium aus. Die Verhandlungsergebnisse gelten kollektiv für alle Dienstleistungen, die Apotheker NHS-versicherten Patienten anbieten.
Der Drug Tariff enthält also alle Dienstleistungen, die Apotheker zulasten des NHS abrechnen können. Im Gegensatz zum deutschen Vergütungssystem steht in England nicht das reine Packungsabgabehonorar im Vordergrund. Der Drug Tariff enthält mehrere Seiten an verschiedenen Vergütungskomponenten. Für die reine Packungsabgabe erhalten die Apotheker als Fixhonorar lediglich 113 Penny (umgerechnet 1,34 Euro). Hinzu kommt allerdings eine prozentuale Marge, mehrere Pauschalzahlungen, die sich an der Gesamtzahl der im Jahr abgegeben Packungen orientieren sowie Sonderzahlungen für die Abgabe von Betäubungsmitteln, Hilfs- oder Heilmitteln.
1 Kommentar
Wirklichkeit
von Reinhard Rodiger am 28.12.2016 um 15:56 Uhr
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