Interpharm 2017

Von Autoimmunerkrankungen und Hühnern

Bonn - 31.03.2017, 18:00 Uhr


Warum spielen Patienten mit Autoimmunerkrankungen nicht gern „Wer wird Millionär?“?

Biologicals sind teuer – das stört die Krankenkassen. Patienten hingegen „wollen damit nichts zu tun haben“, sagt Verena Stahl. Ganz vermeiden lässt sich das allerdings nicht immer. Mittlerweile gibt es die ersten Biosimilars – Infliximab ist Remicade, Inflectra und Remsima und Flixabi enthalten. Und Biosimilars bergen ein enormes Einsparpotenzial bei den Arzneimittelkosten.

„Sind Biosimilars weniger wirksam oder schlechter wirksam als die Referenz-Arzneimittel?“

Diese Fragen beschäftigen Patienten und treffen somit auch Apothker in der Offizin. „Benutzen Sie ruhig das Wort ‚perfekte Kopie`, die EMA prüft ganz hart: Ist die Sicherheit gleich, ist die Wirksamkeit gleich? Es würde keine Zulassung geben, wäre dies nicht gegeben“, sagt Verena Stahl.

Was dürfen Apotheker austauschen?

Bioidentische Wirkstoffe dürfen gegeneinander ausgetauscht werden. Das sind im Falle von Infliximab Inflectra und Remsima. Diese werden in der gleichen Produktionsstätte hergestellt und einfach unterschiedlich verpackt. Hier sind Apotheker gar zum Austausch verpflichtet, wenn entsprechende Verträge bestehen. Biosimilars dürfen hingegen nicht ausgetauscht werden – folglich kein Flixabi oder Remsima oder infelctra bei einer Remicade-Verordnung.

Wirkstoffverordnung bei Biologicals – was tun?

Verordnet ein Arzt ein Biological lediglich unter dem Wirkstoffnamen, verordnet er ungenau. „Der Arzt muss genau spezifizieren, welches Arzneimittel der Patient bekommen soll“. Apotheker sollten ein solches Rezept nicht beliefern, „sonst haben Sie direkt die Retaxation im Haus“, warnt die Stahl.

Warum können Biosimilars günstiger sein?

Auch das eine Frage, die Patienten bewegt. Da das Biosimilar lediglich eine perfekte Kopie des Referenzarzneimittels ist, müssen die Unternehmer „nur" versuchen, das Produkt nachzubauen, ein Teil der Forschungskosten entfällt. Manche Patienten fürchten auch, mehr Antikörper gegen das Biosimilar zu produzieren. „Bleiben Sie gelassen und verweisen auf die harten Kriterien der Zulassung“, rät Stahl. Auch die Antikörperbildung werde im Rahmen der Zulassung überprüft.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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