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Valsartan, Lunapharm, Bottrop
Das sind Spahns Pläne für den Arzneimittelmarkt
Pharmadialog startet gleichzeitig
Das Gesetz enthält aber noch einige weitere wichtige Regelungen
für den Arzneimittelmarkt. Dazu gehören unter anderem:
- Als Reaktion auf den Fall „Brüggen Bracht“, der seinen Patienten 3-Brompyruvat verabreichte – womöglich mit tödlichen Folgen – will das BMG die Herstellung von Rx-Arzneimitteln durch Angehörige nicht-ärztlicher Heilberufe (insbesondere Heilpraktiker) erlaubnispflichtig machen.
- Wie schon zuvor beschrieben, soll es für Biosimilars in der Apotheke eine Austauschbarkeit geben. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll eine Richtlinie erarbeiten, in der festgelegt wird, wann welche Originale gegen welches Biosimilar ausgetauscht werden können. Der CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich hatte diese Regelung bereits kritisiert und gesagt, dass die Austauschbarkeit in der Apotheke aus seiner Sicht erst in ein paar Jahren ausprobiert werden solle.
- Die Herstellung von Frischzellen zur Anwendung am Menschen soll verboten werden. In einem zweiten Schritt soll es noch eine Verordnung dazu geben.
- Sieben Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll die Selbstverwaltung einen Plan dafür vorlegen, wie das E-Rezept in den Markt gebracht werden kann. Dann sollen auch die Regelungen fallen, die es bislang verhindern, dass eine Verordnung zwingend auf einem Papierrezept erfolgen muss. DAZ.online hatte über diese Pläne des BMG bereits berichtet.
- Das Fernverordnungsverbot soll ebenfalls fallen. 2016 hatte der Gesetzgeber es verboten, dass Apotheker Rezepte beliefern, die aus einem nicht-direkten Arzt-Patienten-Kontakt resultieren. Dieses Verbot soll nun wieder aufgehoben werden, damit Ärzte in Online-Sprechstunden Arzneimittel verordnen können.
- Nach einmal erfolgter Genehmigung einer Versorgung mit Medizinalhanf sollen Patienten bei weiteren Verordnungen keine neue Genehmigung beantragen müssen, wenn die Dosierung oder die Blütensorte nicht gewechselt werden. Im ambulanten Bereich müssen Patienten auch keine Anträge mehr stellen, wenn sie zuvor mit Medizinalhanf bereits stationär versorgt wurden.
- Die Hersteller können auf ihren Packungen die Angabe „verwendbar bis“ künftig mit „verw. bis“ abkürzen.
- Bei der Abgabe von Cannabis oder Cannabiszubereitungen in der Apotheke will das BMG eine Verhandlungslösung einführen. Wie bereits berichtet, sollen die bisherigen Preisbildungsmechanismen in der Arzneimittelpreisverordnung gestrichen werden. Dafür sollen Kassen und Apotheker neue Arbeitspreise aushandeln. Damit sollen pro Jahr 25 Millionen Euro eingespart werden, so die Hoffnung des Ministeriums.
- Bei Arzneimitteln für Patienten mit Hämophilie galt bislang eine Ausnahme vom Apothekenvertriebsweg – die Hersteller verkauften direkt an Ärzte und Krankenhäuser. Diese Ausnahme soll zurückgenommen werden: Nicht aus Blut gewonnene Faktor-Präparate sollen mit anderen Biologika-Arzneimitteln gleichgesetzt werden. Das BMG will somit die flächendeckende Versorgung über den regulären Apothekenvertriebsweg (über Großhandel und Apotheke) stärken.
- Bei Importarzneimitteln soll die in der Importförderklausel festgehaltene Preisabstandsgrenze von 15 Euro, damit ein Arzneimittel auf die Importquote anrechenbar ist, fallen. Der 15-Prozent-Abstand zum inländischen Original zur Anrechnung auf die Quote soll aber bleiben.
Dass Spahn sein Vorhaben unverändert durch den Bundestag und Bundesrat bekommt, ist unwahrscheinlich. Denn am heutigen Freitag ist der neue Pharmadialog gestartet, bei dem sich die Bundesregierung mit Vertretern der Pharmaindustrie austauscht. Sehr viele Punkte, die das BMG mit dem GSAV regeln will, dürften auch dort angesprochen werden.
4 Kommentare
Hoffentlich falsch abgetippt?
von David Becker am 19.11.2018 um 8:10 Uhr
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AW: Re: Hoffentlich falsch abgetippt
von Benjamin Rohrer am 19.11.2018 um 8:50 Uhr
Valsartan
von Schall am 16.11.2018 um 19:42 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Valsartan
von Dr. Arnulf Diesel am 17.11.2018 um 12:19 Uhr
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