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USA: Neuer Impfstoff benötigt?
Mumps trotz Impfung – was steckt dahinter?
Wer nur einmal geimpft wurde, muss aufpassen
Nach 1970 Geborenen „mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit“ sollen sich einmalig mit einem MMR-Impfstoff impfen lassen (Kategorie B), wenn diese in Gesundheitsdienstberufen in der unmittelbaren Patientenversorgung, in Gemeinschaftseinrichtungen oder Ausbildungseinrichtungen für junge Erwachsene tätig sind.
Zudem sollten „Ungeimpfte bzw. in der Kindheit nur einmal geimpfte Personen oder Personen mit unklarem Impfstatus mit Kontakt zu Mumpskranken; möglichst innerhalb von 3 Tagen nach Exposition“ einmalig mit einem MMR-Impfstoff geimpft werden. Diese Impfung versteht sich als postexpositionelle Prophylaxe, auch wenn es keine Daten darüber geben soll, ob eine postexpositionelle Impfung nach Mumps-Exposition einen Schutz bietet. Man nimmt aber an, dass die rechtzeitige postexpositionelle Impfung Sekundärfälle verhindern kann und dazu beiträgt, einen Ausbruch zu beenden.
Die Entwicklung der Mumpsfälle wird also auch in Deutschland beobachtet. Seit dem 29. März 2013 besteht in Deutschland eine Meldepflicht für Mumps-Erkrankungen.
Auch in Europa: Hinweise auf nachlassende Wirkung
Nicht nur in den USA, auch in Europa gibt es Hinweise auf eine nachlassende Wirkung der Mumps-Impfung beziehungsweise Fallberichte über Mumpsausbrüche (beispielsweise in der Tschechischen Republik, Polen, Spanien und Großbritannien). Etwa die Hälfte der Erkrankten soll mit zwei oder mehr Impfdosen gegen Mumps geimpft worden sein. Das European Centre for Disease Prevention and Control (ecdc) betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung einer hohen Impfrate, um Mumps-Ausbrüche zu verhindern. Die Epidemiologie könne in Europa aber auch weitgehend durch das Phänomen der „waning immunity“ erklärt werden.
Auch das RKI äußert sich auf seinem Internetauftritt zu der Frage „Wie ist es zu erklären, dass ein Patient an Mumps erkrankt, obwohl er eine 2-malige Mumps-Impfung erhalten hat?“ und geht dort auf die „waning immunity“ ein (Stand: 15.12.2016).
Die „waning immunity“: Keine natürliche Boosterung
Zunächst stellt das RKI klar, dass die Mumps-Impfung, wie jede andere Impfung auch, nicht zu 100 Prozent vor einer Erkrankung schützt. Es kann also durchaus vorkommen, dass Personen trotz zweimaliger Impfung erkranken – meist mit einem leichteren Krankheitsverlauf. Mumps wird mit dem Kombinationsimpfstoff MMR geimpft, welcher eine Mumps-Erkrankung nach zweimaliger Impfung bei 83-88 Prozent der Geimpften verhindern soll. Man spricht von einem „primären Impfversagen“, wenn eine Immunantwort auf eine Impfung ausbleibt oder mangelhaft ist.
Es gibt aber auch ein sogenanntes sekundäres Impfversagen – und dieses bezieht sich unter anderem auf die „waning immunity“: Diese tritt auf, „wenn der Immunschutz über die Zeit abnimmt und keine natürliche Boosterung stattfindet, weil die Zirkulation von Wildviren bei steigenden Impfquoten in der Bevölkerung verringert ist“.
Ebenfalls als sekundäres Impfversagen wird der „Mismatch“ erwähnt: Besteht zwischen den antigenen Strukturen des Impfstammvirus und denen des zirkulierenden Wildvirus eine große Differenz, könne dies ebenfalls ein Grund für mangelhaften Impfschutz sein.
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