DAZ.online: Eine solche Lösung könnte Millionen von Patienten in den Versandhandel treiben, der übrigens keine Not- und Nachtdienste leistet. Apotheken würden wegbrechen. Nochmals die Frage: Kann das im Sinne der Krankenkassen sein?
Stoff-Ahnis: XXX
DAZ.online: Laut der sogenannten „Länderliste“ müssen Versandapotheken aus dem EU-Ausland eine Präsenzapotheke haben, wenn Sie hierzulande an der Versorgung teilnehmen wollen. Haben DocMorris und Shop Apotheke Ihres Wissens nach eine solche Präsenzapotheke? Wenn nein, warum sind beide weiterhin zur Versorgung zugelassen? Und wie beurteilen Sie den Fakt, dass deutsche Behörden die großen EU-Versender gar nicht kontrolliert und niederländische Behörden nur sehr sporadisch?
Stoff-Ahnis: Die Länderliste unterliegt nicht der Verantwortlichkeit des GKV-Spitzenverbandes, sondern des Bundesgesundheitsministeriums. Auch wir müssen uns darauf verlassen können, dass die Aufsicht der Behörden im Interesse unserer Versicherten gut funktioniert.
DAZ.online: Kommen wir nochmals zum E-Rezept. Sollte bei der Einführung des E-Rezeptes aus Ihrer Sicht darauf geachtet werden, dass die freie Apothekenwahl erhalten bleibt?
Stoff-Ahnis: Ich sehe keinen Grund von der freien Apothekenwahl abzuweichen, nur weil wir vom Papier-Rezept zum E-Rezept wechseln. Die Erfahrungen zeigen, dass in Bereichen, in denen Rezepte zugewiesen werden dürfen, also bei parenteralen Zubereitungen wie Zytostatika, Fehlanreize entstehen. Es gibt immer wieder Hinweise, die nahelegen, dass Ärztinnen und Ärzte finanzielle Anreize für die Zuweisung von Rezepten erhalten. Ein Umstand, der nicht akzeptabel wäre. Und es drängen sich weitere Fragen auf: Wird verordnet, weil die Apotheke bezahlt? Bestimmen finanzielle Interessen die Arzneimittelauswahl oder doch die Suche nach der optimalen Behandlungsoption? Solche Entwicklungen in der Versorgung wollen wir nicht.
DAZ.online: Wie stehen Sie zu alternativen Arzneimittel-Versorgungsformen? Sollte es Abgabeautomaten, Apothekenbusse oder Ähnliches geben, um die Versorgung zu sichern?
Stoff-Ahnis: Wenn die GKV für flexible Versorgungsformen plädiert, wollen wir die Patientenversorgung absichern und zugleich verbessern. Wie bereits vorhin ausgeführt, brauchen unsere Versicherten Versorgungswege, die zu ihrer jeweiligen Lebenswirklichkeit passen. Ideal sind also Lösungen, die gleich verschiedene Patientenbedürfnisse befriedigen. Die von Ihnen genannten Formen sind gute Beispiele hierfür. Und deshalb sollte es auch Apotheken ermöglicht werden, diese Versorgungsformen anzubieten.
DAZ.online: Forschung und die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass Apotheker mit patientenbezogenen pharmazeutischen Beratungsleistungen die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessern und dadurch auch die Gesamtkosten der Versorgung senken können. Welche solcher Leistungen wünscht sich der GKV-Spitzenverband von Apothekern, wenn das geplante Apothekenstärkungsgesetz dafür künftig eine Rechts- und Finanzierungsgrundlage schafft?
Stoff-Ahnis: Die pharmazeutische Patientenberatung bei der Abgabe eines Arzneimittels wird ja bereits heute durch den Festzuschlag in der Arzneimittelpreisverordnung vergütet. Es ist deshalb zunächst wichtig, weitere Beratungs- und Betreuungsleistungen hiervon trennscharf abzugrenzen. Eine Doppelfinanzierung von Leistungen zulasten der Beitragszahlenden in der GKV muss ausgeschlossen werden. Zusätzliche Beratungs- und Betreuungsangebote müssen zeigen, dass sie die Versorgung tatsächlich verbessern. Um die heterogenen Bedarfe bei der Arzneimittelversorgung zu berücksichtigen, scheint mir ein einheitlicher Katalog auf Bundesebene wenig sinnvoll. Besser wäre es sicherlich, zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen über Selektivverträge oder regionale Vereinbarungen zu organisieren. Vor Ort wissen die Krankenkassen sehr gut, was die Menschen in ihrer Region brauchen.
DAZ.online: Welche Voraussetzungen müssen für Sie denn erfüllt sein, damit die Krankenkassen pharmazeutische Dienstleistungen honorieren? Muss es einen Nutzennachweis geben?
Stoff-Ahnis: Natürlich müssen pharmazeutische Dienstleistungen ihren Nutzen für Patientinnen und Patienten nachweisen. Es kann ja nicht wirtschaftlich sein, finanzielle Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung für Leistungen ohne Nutzen auszugeben. Wie dies im Detail funktioniert, müssen dann – je nach Bedarf – die entsprechenden Vertragspartner vor Ort festlegen.
13 Kommentare
Kehren neue Besen wirklich besser?
von Heiko Barz am 06.05.2020 um 20:41 Uhr
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AW: Kehren neue Besen wirklich besser ...
von Christian Timme am 07.05.2020 um 10:09 Uhr
Miteinander reden
von Hubert Kaps am 06.05.2020 um 12:44 Uhr
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Nach 300 Tagen nur 75% ... sieht nach Lieferengpass aus ...
von Christian Timme am 06.05.2020 um 11:22 Uhr
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Beitragstransfer ins Ausland
von RB am 06.05.2020 um 11:03 Uhr
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Löschung durch die Daz
von Conny am 06.05.2020 um 10:35 Uhr
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AW: Löschung durch die Daz
von G. Schultheiss am 06.05.2020 um 15:33 Uhr
Neue Konzepte
von Anita Peter am 06.05.2020 um 9:07 Uhr
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AW: Neue Konzepte
von Wolf am 06.05.2020 um 11:11 Uhr
AW: Einsparungen
von Mathias Mallach am 06.05.2020 um 11:36 Uhr
AW: Es ist Falsch und Lüge!
von Thomas Brongkoll am 06.05.2020 um 12:21 Uhr
AW: Neue Konzepte
von pille62 am 06.05.2020 um 13:59 Uhr
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