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28. Juli 2020
Versandhandel ist auch mit Boten zulässig – auf diese Kurzformel lässt sich ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom April zusammenfassen. Und das steckt dahinter: Eine Apothekerin aus Herne unterhält eine Sammelbox für Rezepte und OTC-Bestellungen (also keine offizielle Rezeptsammelstelle) in einem Supermarkt. Apothekenmitarbeiter leeren diese Box regelmäßig. Die Kunden können sich ihre verordneten oder bestellten Arzneimittel in der Apotheke abholen oder sich per Boten kostenfrei liefern lassen. Doch darf die Apothekerin das? Sie darf, entschied letztinstanzlich das Bundesverwaltungsgericht. Denn die Apothekerin verfügt über eine Versandhandelserlaubnis! Für das Gericht macht es dann keinen Unterschied, ob die Auslieferung der Arzneimittel durch externe Dienstleister auf dem Versandweg erfolgt oder per Apothekenbote. Der Begriff des Versands (laut AMG, Apothekengesetz und Apothekenbetriebsordnung) umfasse auch einen Vertrieb, der auf einen Versandhandel im örtlichen Einzugsbereich der Präsenzapotheke ausgerichtet sei und für die Zustellung der Arzneimittel eigene Boten der Apotheke einsetze. Also, es steht einer Apotheke mit einer Versandhandelserlaubnis frei, einen externen Logistiker oder eben einen Boten einzusetzen. Übrigens, das Gericht bekräftigte in seinem Urteil, dass im Versandhandel auch eine Sammelbox (wie hier in einem Supermarkt) in Ordnung ist und nicht mit den Vorschriften zur Rezeptsammelstelle kollidiert, denn die Arzneimittelabgabe über eine Rezeptsammelstelle werde dem Inverkehrbringen „in den Apothekenbetriebsräumen“ zugeordnet. Mein liebes Tagebuch, tja, was sich für unsere lieben Kunden so super einfach und bequem darstellt, wenn ihnen die Apotheke die bestellten Arzneimittel nach Hause liefert, ist logistisch, juristisch apothekenrechtlich ein hochkomplexes und spitzfindiges Paragraphengeflecht. Es kommt drauf an, wo und wie der Kunde seine Bestellung, sein Rezept abgegeben hat. Es sind die kleinen, feinen Unterschiede zwischen Versandhandel und Botendienst, zwischen Sammelbox und Rezeptsammelstelle – ein juristischer Gaumenschmaus.
4 Kommentare
Schockierend
von Andreas Kolb am 03.08.2020 um 18:20 Uhr
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Botendienst
von Stephan Garrecht am 03.08.2020 um 17:17 Uhr
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Kommentare
von Conny am 02.08.2020 um 19:52 Uhr
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Teelicht oder Fackel
von Ulrich Ströh am 02.08.2020 um 8:43 Uhr
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