Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

02.08.2020, 07:18 Uhr

In dieser Woche: Hype um den Botendienst, Krieg der Konnektoren und Anti-Corona-Demos – Maske auf! (Foto: Alex Schelbert)

In dieser Woche: Hype um den Botendienst, Krieg der Konnektoren und Anti-Corona-Demos – Maske auf! (Foto: Alex Schelbert)


28. Juli 2020

Versandhandel ist auch mit Boten zulässig – auf diese Kurzformel lässt sich ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom April zusammenfassen. Und das steckt dahinter: Eine Apothekerin aus Herne unterhält eine Sammelbox für Rezepte und OTC-Bestellungen (also keine offizielle Rezeptsammelstelle) in einem Supermarkt. Apothekenmitarbeiter leeren diese Box regelmäßig. Die Kunden können sich ihre verordneten oder bestellten Arzneimittel in der Apotheke abholen oder sich per Boten kostenfrei liefern lassen. Doch darf die Apothekerin das? Sie darf, entschied letztinstanzlich das Bundesverwaltungsgericht. Denn die Apothekerin verfügt über eine Versandhandelserlaubnis! Für das Gericht macht es dann keinen Unterschied, ob die Auslieferung der Arzneimittel durch externe Dienstleister auf dem Versandweg erfolgt oder per Apothekenbote. Der Begriff des Versands (laut AMG, Apothekengesetz und Apothekenbetriebsordnung) umfasse auch einen Vertrieb, der auf einen Versandhandel im örtlichen Einzugsbereich der Präsenzapotheke ausgerichtet sei und für die Zustellung der Arzneimittel eigene Boten der Apotheke einsetze. Also, es steht einer Apotheke mit einer Versandhandelserlaubnis frei, einen externen Logistiker oder eben einen Boten einzusetzen. Übrigens, das Gericht bekräftigte in seinem Urteil, dass im Versandhandel auch eine Sammelbox (wie hier in einem Supermarkt) in Ordnung ist und nicht mit den Vorschriften zur Rezeptsammelstelle kollidiert, denn die Arzneimittelabgabe über eine Rezeptsammelstelle werde dem Inverkehrbringen „in den Apothekenbetriebsräumen“ zugeordnet. Mein liebes Tagebuch, tja, was sich für unsere lieben Kunden so super einfach und bequem darstellt, wenn ihnen die Apotheke die bestellten Arzneimittel nach Hause liefert, ist logistisch, juristisch apothekenrechtlich ein hochkomplexes und spitzfindiges Paragraphengeflecht. Es kommt drauf an, wo und wie der Kunde seine Bestellung, sein Rezept abgegeben hat. Es sind die kleinen, feinen Unterschiede zwischen Versandhandel und Botendienst, zwischen Sammelbox und Rezeptsammelstelle – ein juristischer Gaumenschmaus.



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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4 Kommentare

Schockierend

von Andreas Kolb am 03.08.2020 um 18:20 Uhr

Sehr geehrter Herr Ditzel,

ich bin schockiert wie Sie in Ihrer Abhandlung andersdenkende Menschen angreifen und diffamieren. Was haben Sie gegen Menschen, die sich für das Grundgesetz und ihre Menschenrechte einsetzen? Warum ist Ihnen das suspekt? Ist Ihnen bewusst, dass das letzte Mal, als die Grundrechte stark für die große Mehrheit beschnitten wurden, Regime wie die DDR und das 3. Reich an der Macht waren? So lange ist das alles noch gar nicht her. Warum sind Menschen, die vor so etwas Angst haben, Ihrer Meinung nach ignorant? Trifft nicht eher das Gegenteil zu, dass die Menschen sich bewusst sind, dass die Grundrechte existentiell für unsere Demokratie sind?

Nicht nur von menschlicher, nein auch von wissenschaftlicher Seite her sind Ihre Ausführungen nicht haltbar. Sie sprechen von steigenden Infektionszahlen, ohne zu erwähnen, dass der Corona-Test, auch die PCR-Labor-Variante, außerhalb der Forschung kaum sinnvoll ist - Stichwort hohe Falsch-Positive Rate (Quelle:Arzneitelegramm Juni 2020:WAS BRINGEN TESTS AUF ANTIKÖRPER GEGEN SARS-COV-2?).
Ihr Hinweis auf eine 2. Welle ist mathematisch nicht möglich. Dazu müsste es eine 1. Welle gegeben haben. Außer Panik und Grundrechtseinschränkungen ist nichts gewesen. Oder haben Sie andere Daten vorliegen? Sollte das der Fall sein, teilen Sie mir diese doch gerne inklusive Quellenangabe mit. Die durchschnittliche Mortalität im Jahr 2020 ist bisher absolut im normalen Bereich - und zwar sowohl vor den Grundrechteinschränkungen als auch danach (Quelle:https://swprs.org/covid-19-hinweis-ii/). Dass mit den Zwangsmaßnahmen Menschen geschützt werden, ist im besten Fall eine unwissentliche-undifferenzierte und unwissenschaftliche Aussage, im schlimmsten Fall eine antidemokratische und zynische Behauptung. Die Millionen Existenzen, die durch den Shutdown vernichtet werden, erwähnen Sie mit keinem Wort. Insbesondere in 3. Welt-Ländern droht Armut und Hungertod. Ganz zu schweigen von den fehlenden wissenschaftlichen Belegen zum medizinischen Nutzen der Zwangsmaßnahmen.

Sie merken, mit Ihrem Artikel konnten Sie mich nicht begeistern - er lässt für mich jede journalistische Sorgfaltspflicht vermissen. Ich bitte Sie, dass Sie sich einer demokratischen und wissenschaftlichen Diskussion anschließen und Ihre Meinung nicht mit Beleidigungen begründen.
Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren (Thomas Edison).
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen trotz allem eine schöne Woche.




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Botendienst

von Stephan Garrecht am 03.08.2020 um 17:17 Uhr


Hab ich was verpasst?
Ich dacht Botendienst nur durch pharmazeutisches
Personal??!
Kann mir das mal jemand erklären?

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Kommentare

von Conny am 02.08.2020 um 19:52 Uhr

Ein einziger Kommentar. Glückwunsch Herr Ströh.

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Teelicht oder Fackel

von Ulrich Ströh am 02.08.2020 um 8:43 Uhr

Zukunft kommt immer so plötzlich,
lieber Kollege Stefan Fink!

Und wenn man ein Zukunftsprojekt wie den E-Impfpass
als Apothekerverbandsvorsitzender für sein Land ablehnt...
dann pustet man ein Teelicht aus, statt eine Fackel mit zu entzünden .

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