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30. Juli 2020
Pilotprojekte, mit denen die ärztliche Videosprechstunde und E-Rezepte erprobt werden, gibt es bereits einige. In Hessen läuft z. B. ein solches Pilotprojekt, initiiert von der Kassenärztlichen Vereinigung: Innerhalb des Ärztlichen Bereitschaftsdiensts (ÄBD) werden Videosprechstunden angeboten unter dem Slogan „Wohnzimmer statt Wartezimmer“. Und wenn im Rahmen dieser Videosprechstunde ein Rezept fällig wird, dann kann der Arzt auch ein E-Rezept ausstellen, das der Patient an eine der derzeit rund 600 teilnehmenden hessischen Apotheken vor Ort zuweisen und dort abholen kann. Fein, mein liebes Tagebuch, dass auch Apotheken eingebunden werden – hätte ja auch wenig Sinn, wenn der digitale Weg bei der Videosprechstunde endete und kein Rezept möglich wäre. Laut Hessischem Apothekerverband freut man sich, in dieses Projekt eingebunden zu sein, auch wenn es in erster Linie ein Ärzte-Telemedizinprojekt mit einem E-Rezeptanhängsel ist und für teilnehmende Apotheken mit ein paar Hürden verbunden ist. Dennoch, mein liebes Tagebuch, es ist gut, wenn wir Gelegenheit haben, Erfahrungen zu sammeln und den Ärzten vermitteln: „Wir können E-Rezept.“
Krieg der Konnektoren! Sie sind der Schlüssel zum Eintritt auf die Datenautobahn, ohne Konnektor kein Zugang zur Telematikinfrastruktur. Damit schon bald nicht nur einige wenige Apotheken die Datenautobahn nutzen können, sondern alle Apotheken ihre Erfahrungen mit den digitalen Strukturen sammeln können, muss die Anbindung unserer Apotheken an die Telematikinfrastruktur so reibungslos und glatt wie möglich laufen und die Technik, vor allem der Konnektor mit aktueller Software, mitspielen. Dieses Elektronik-Kästchen ist das zentrale Portal schlechthin, damit die Apotheke beispielsweise Zugang zum E-Rezept, zum E-Medikationsplan hat. Der Konnektor steht normalerweise in der Apotheke, muss gewartet werden, muss Updates erhalten und darf nicht ausfallen. Und schon gibt’s Wirbel um diese Konnektoren – zumindest von Seiten der Konnektoren-Anbieter. Ein Anbieter, Red Medical, wirbt nämlich damit, dass sein Konnektor selbst gar nicht physisch in der Apotheke stehen muss, sondern die Apotheke an eine „Konnektorenfarm“ angeschlossen werden kann, die sich im Rechenzentrum von Red Medical befindet. Dies soll technische Erleichterungen für die Apotheke bedeuten, eine einfachere Wartung und geringere Kosten. Klar, dass dies den Mitbewerbern auf dem Markt der Konnektoren (z. B. Awinta oder CGM), bei denen dieses Gerät in der Apotheke selbst installiert wird, nicht gefällt. Und so versuchte man die Apotheken zu verunsichern: So ein Cloud-basierter Ansatz eines Konnektors sei fragwürdig, auch hinsichtlich der Gematik-Zulassung. Und überhaupt würden nur Konnektoren, die in der Apotheke stehen, über die GKV refinanziert werden. Mein liebes Tagebuch, alles falsch – der Deutsche Apothekerverband teilt über den Telematik-Experten der ABDA, Sören Friedrich mit, „dass eine Refinanzierung von Komponenten (insbesondere des Konnektors) auch möglich ist, wenn die Endgeräte nur mittelbar in der Apotheke angeschlossen werden. Entsprechend sind die Angebote unter Nutzung von Rechenzentrums-Konnektoren (u. a. auch das Angebot von der Firma Red Medical) refinanzierungsfähig.“ Also, mein liebes Tagebuch, alles im grünen Bereich. Und ein Blick auf die Kosten zeigt, dass man mit dem Konnektor außerhalb der Apotheke möglicherweise günstiger fährt. Also, ob man sich für einen Konnektor in der „Farm“ oder für ein Gerät in der Apotheke entscheidet, bleibt jeder Apotheke selbst überlassen – und es ist sicher auch ein Stück weit eine Mentalitätsfrage. Schade nur, dass Awinta und CGM für Verunsicherung sorgten, wo doch alles eh schon so kompliziert ist.
4 Kommentare
Schockierend
von Andreas Kolb am 03.08.2020 um 18:20 Uhr
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Botendienst
von Stephan Garrecht am 03.08.2020 um 17:17 Uhr
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Kommentare
von Conny am 02.08.2020 um 19:52 Uhr
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Teelicht oder Fackel
von Ulrich Ströh am 02.08.2020 um 8:43 Uhr
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