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Zyto-Skandal
Trotz Berufsverbot klagt Bottroper Apotheker gegen Approbations-Entzug
Der zu zwölf Jahren Haft verurteilte frühere Apotheker Peter Stadtmann klagt gegen die Bezirksregierung Münster, die den Entzug seiner Approbation angeordnet hatte. Dabei hat der Bundesgerichtshof ein lebenslanges Berufsverbot gegen ihn bestätigt. Zuvor war Stadtmann schon dagegen vorgegangen, dass das Ruhen seiner Approbation angeordnet worden war.
Der wegen Unterdosierungen tausender Krebsmittel sowie wegen Abrechnungsbetrugs rechtskräftig verurteilte Apotheker Peter Stadtmann klagt nach Information von DAZ.online dagegen, dass er seine Approbationsurkunde verliert. Die Bezirksregierung Münster hatte seine Approbation widerrufen, nachdem der Bundesgerichtshof im Juni das erstinstanzliche Urteil gegen Stadtmann bestätigt hatte.
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Nun muss das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in dieser Sache entscheiden (Az. 18 K 3908/20). Dortige Richter hatten Ende 2019 schon die Entscheidung der Bezirksregierung Münster bestätigt, die Approbation ruhen zu lassen (Az. 18 K 4999/17). Die Bezirksregierung hatte vier Monate nach dessen Verhaftung im November 2019 erklärt, die vorliegenden Informationen ließen auf die Unwürdigkeit und Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Apothekerberufs schließen. Mit Blick auf den Zeitraum der in Verdacht stehenden Straftaten, der hohen kriminellen Energie und der Skrupellosigkeit gegenüber den Auswirkungen für die Patienten seien die Vorwürfe geeignet, das Vertrauensverhältnis zu seinen Patienten nachhaltig zu untergraben. Das Fehlverhalten stehe nicht im Einklang mit den Erwartungen an einen Apotheker – und schädige das Ansehen der Apothekerschaft insgesamt.
Anwälte bestritten in früherem Verfahren Gefahr für Patienten
Insgesamt sah die Behörde damals eine große Sorg- und Bedenkenlosigkeit gegenüber den einzuhaltenden Berufspflichten sowie ein Gewinnstreben, das annehmen lasse, dass Stadtmann sich auch in Zukunft nicht an die Vorschriften halten sowie weitere Straftaten begehen werde. Deshalb könne nicht die Prognose getroffen werden, dass er künftig seine Berufspflichten erfüllen werde, weshalb er als unzuverlässig erscheine.
Die Anwälte von Stadtmann hatten dies in dem damaligen Verfahren bestritten: Es bestehen keine überzeugenden Ermittlungsergebnisse, erklärten sie laut dem Urteil des Verwaltungsgerichts. Der Haftbefehl widerspreche den Vorschriften, da er auf zehntausende Taten abziele, nicht aber eine Tat konkretisiere. Der Nachweis und die Quantifizierung eines Schadens, der durch die angeblichen Unterdosierungen entstanden sein solle, sei schwierig, erklärten die Anwälte: Nach Auskünften von Sachverständigen bleibe es spekulativ, ob bei korrekter Dosierung der Medikamente diese gleichwohl Erfolg gehabt hätten. Es fehlten wissenschaftliche Daten, die eine Wirkungsminderung durch Unterdosierungen abschätzen ließen. Auch sei aufgrund der Inhaftierung die Zytostatikaherstellung geschlossen, sodass keine Gefahr für wichtige Gemeinschaftsgüter bestehe.
2 Kommentare
Strafe zu mild
von Torben Licht am 21.10.2020 um 2:29 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Rechtsschutzversicherung??
von Holger am 22.10.2020 um 12:43 Uhr
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