- DAZ.online
- News
- Spektrum
- Kennzeichnungspflicht fü...
Neue Verordnung über Aromen
Kennzeichnungspflicht für Ammoniumchlorid in Lakritze, Säuglingsnahrung ohne Aromastoffe
Salmiak: Vorsicht bei Nierenerkrankungen
Die neue Verordnung hat nun also für Salmiak als Aromastoff eine Höchstmenge festgelegt: Ab einem Gehalt von mehr als 20 Gramm pro Kilogramm sollen folgende Hinweise aufgebracht werden: „Erwachsenenlakritz – kein Kinderlakritz“ und bei noch höheren Gehalten zunächst „Extra stark, Erwachsenenlakritz – kein Kinderlakritz“ sowie „Übermäßiger Verzehr kann insbesondere bei Personen mit Nierenerkrankungen die Gesundheit beeinträchtigen“. Für den Abbau von Vorräten darf jedoch nicht gekennzeichnete Ware noch weiter verkauft werden.
Mehr zum Thema
Pädiater befürchten leichtfertige Diagnosen von Kuhmilchallergien
Formuladiäten für Säuglinge in der Kritik
Wie Muttermilch vor Allergien schützt
„Breast is best“
Allergieprävention
Zweifel am Nutzen von hypoallergener Babynahrung
Wie Lakritze gehört auch Babynahrung zum Randsortiment von Apotheken. Deshalb ist ein weiterer Aspekt der neuen Aromen-Verordnung interessant: Sie verbietet künftig Aromastoffe in Anfangsnahrung für Säuglinge und Lebensmitteln für Babys unter 16 Wochen. Hintergrund ist ebenfalls eine Einschätzung des BfR zu solchen Geschmack gebenden Stoffen. Säuglinge in den ersten Lebensmonaten seien besonders empfindlich, während Aromastoffe weder für eine bessere Akzeptanz dieser Produkte noch zur Förderung der Geschmacksentwicklung notwendig seien.
Das BfR erklärte im November 2020: „Da Säuglingsnahrung ein standardisiertes Produkt ist, lässt sich auch durch den Zusatz von Aromen nicht die Geschmacksvielfalt erreichen, die Muttermilch gestillten Säuglingen bietet. Aromatisierte Säuglingsnahrung kann daher nach derzeitigem Kenntnisstand den Geschmacks- und Geruchssinn von Säuglingen nicht in ähnlicher Weise wie Muttermilch fördern.“
Weil bei Säuglingen Entgiftungsmechanismen des Körpers wie die Leber- und Nierenfunktion sowie weitere Schutzmechanismen wie die Blut-Hirn-Schranke noch nicht voll ausgeprägt sind, erklärt das BfR, betonen internationale Expertengremien zudem, dass die als sicher geltenden Tagesgrenzwerte (ADI), die für Lebensmittelzusatzstoffe abgeleitet wurden, für Säuglinge bis zu einem Alter von zwölf beziehungsweise 16 Wochen nicht ohne weitere Prüfung anwendbar sind.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.