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Neue Verordnung über Aromen
Kennzeichnungspflicht für Ammoniumchlorid in Lakritze, Säuglingsnahrung ohne Aromastoffe
Dass Süßigkeiten für die Gesundheit – vor allem wegen ihres Zuckergehalts – gefährlich werden können, ist kein Geheimnis. „Überdosieren“ wie ein Arzneimittel kann man sie in der Regel jedoch nicht. Dass das bei Lakritze aufgrund des Inhaltsstoffes Glycyrrhizin anders ist, wissen Apotheker:innen. Immerhin gehört Lakritze auch zum Sortiment mancher Apotheke. Neu ist allerdings, dass künftig wieder zwischen Kinder- und Erwachsenenlakritz unterschieden werden muss – je nach Ammoniumchloridgehalt. Das regelt eine neue Verordnung über Aromen, die außerdem künftig Aromastoffe in Anfangsnahrung für Säuglinge verbietet.
Im November 2017 berichtete die DAZ über eine Warnung der amerikanischen Arzneimittelbehörde vor Lakritze. Konkret wurde vor Herzrhythmusstörungen gewarnt. Schuld an diesen unerwünschten Wirkungen ist das enthaltene Glycyrrhizin. Die DAZ schrieb damals: „Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der Europäischen Kommission empfiehlt, täglich nicht mehr als 100 mg Glycyrrhizinsäure aufzunehmen. Da keine konkreten Gehaltsangaben für Glycyrrhizinsäure deklariert werden müssen, ist das allerdings kaum zu überprüfen.“ Verbraucher:innen, die an Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes leiden, sowie Schwangere sollten sich beim Verzehr von Lakritze also ein wenig zurückhalten.
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Jetzt soll unabhängig von Glycyrrhizin bald ein neuer Warnhinweis Lakritze in Erwachsenenlakritz und Kinderlakritz einteilen: Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet, muss Lakritze mit hohem Salmiak-Gehalt künftig mit Hinweisen zum Schutz vor Gesundheitsrisiken gekennzeichnet werden. Das legt eine Verordnung der Bundesregierung fest, die der Bundesrat am vergangenen Freitag billigte.
Hinter dem Begriff Salmiak verbirgt sich Ammoniumchlorid – es soll für einen scharf-salzigen Geschmack verantwortlich sein. Und wie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erklärt, ist neben Glycyrrhizin Ammoniumchlorid (Salmiak) in Salzlakritze ein weiterer problematischer Inhaltstoff: „Ammoniumchlorid führt in höheren Dosen zu metabolischer Azidose sowie zu Beeinträchtigungen des normalen Ionenhaushalts mit Übelkeit, Erbrechen und neurologischen Störungen.“ In einer Stellungnahme aus dem Jahr 2002 äußerte sich zudem bereits das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin zu „Ammoniumchlorid in Lakritzwaren“ im Detail.
Daraus geht hervor, dass der Hinweis auf Erwachsenenlakritz gar nicht so neu ist, denn dort steht, dass schon damals bei einem Ammoniumchloridgehalt von mehr als 2 Prozent bis 4,49 Prozent der Hinweis „Erwachsenenlakritz – kein Kinderlakritz“ an gut sichtbarer Stelle, deutlich lesbar und unverwischbar anzubringen war. Für Salzlakritz mit einem Ammoniumchloridgehalt von mehr als 4,5 Prozent bis 7,99 Prozent wäre der Hinweis „Extra stark, Erwachsenenlakritz – kein Kinderlakritz“ erforderlich gewesen. Warum also eine neue Verordnung? Auf der Website „Lebensmittelklarheit“ der Verbraucherzentrale kann man nachlesen, dass die Angabe in Deutschland tatsächlich schon früher rechtlich vorgeschrieben war. Doch: „Durch Angleichung an EU-Recht wurde Ammoniumchlorid als Aromastoff ohne festgelegte Höchstmenge für Süßwaren zugelassen.“
Salmiak: Vorsicht bei Nierenerkrankungen
Die neue Verordnung hat nun also für Salmiak als Aromastoff eine Höchstmenge festgelegt: Ab einem Gehalt von mehr als 20 Gramm pro Kilogramm sollen folgende Hinweise aufgebracht werden: „Erwachsenenlakritz – kein Kinderlakritz“ und bei noch höheren Gehalten zunächst „Extra stark, Erwachsenenlakritz – kein Kinderlakritz“ sowie „Übermäßiger Verzehr kann insbesondere bei Personen mit Nierenerkrankungen die Gesundheit beeinträchtigen“. Für den Abbau von Vorräten darf jedoch nicht gekennzeichnete Ware noch weiter verkauft werden.
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Wie Lakritze gehört auch Babynahrung zum Randsortiment von Apotheken. Deshalb ist ein weiterer Aspekt der neuen Aromen-Verordnung interessant: Sie verbietet künftig Aromastoffe in Anfangsnahrung für Säuglinge und Lebensmitteln für Babys unter 16 Wochen. Hintergrund ist ebenfalls eine Einschätzung des BfR zu solchen Geschmack gebenden Stoffen. Säuglinge in den ersten Lebensmonaten seien besonders empfindlich, während Aromastoffe weder für eine bessere Akzeptanz dieser Produkte noch zur Förderung der Geschmacksentwicklung notwendig seien.
Das BfR erklärte im November 2020: „Da Säuglingsnahrung ein standardisiertes Produkt ist, lässt sich auch durch den Zusatz von Aromen nicht die Geschmacksvielfalt erreichen, die Muttermilch gestillten Säuglingen bietet. Aromatisierte Säuglingsnahrung kann daher nach derzeitigem Kenntnisstand den Geschmacks- und Geruchssinn von Säuglingen nicht in ähnlicher Weise wie Muttermilch fördern.“
Weil bei Säuglingen Entgiftungsmechanismen des Körpers wie die Leber- und Nierenfunktion sowie weitere Schutzmechanismen wie die Blut-Hirn-Schranke noch nicht voll ausgeprägt sind, erklärt das BfR, betonen internationale Expertengremien zudem, dass die als sicher geltenden Tagesgrenzwerte (ADI), die für Lebensmittelzusatzstoffe abgeleitet wurden, für Säuglinge bis zu einem Alter von zwölf beziehungsweise 16 Wochen nicht ohne weitere Prüfung anwendbar sind.
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