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Es war die Woche der Verbands- und Kammerversammlungen. Da konnte man mal wieder in Apothekers Seelen blicken. Offen für Digitalisierung, ja, aber am liebsten alles übers Apothekerportal in Apothekerhand. Dienstleistungen ja, aber die liegen noch bei der Schiedsstelle. Impfen, auch gegen Corona? Ja gerne, wenn die Politik grünes Licht gibt. Apotheken als Cannabis-Stores? Da gibt’s noch was zu diskutieren. Auch darüber, ob es eine Corona-Impfpflicht fürs Personal geben soll. Und wann gibt’s eine zeitgemäße Ausbildung? Hoffentlich bald, derzeit arbeitet sich ein „Hardcore Gremium“ daran ab. Und der positive Ausblick: die Motivationsrede unserer Präsidentin mit ihrem Wunsch, dass wir Apothekers uns mit der ABDA gerne identifizieren und Vertrauen haben. Auch zum E-Rezept: Love it, leave it oder change it! Wir lieben es!
8. November 2021
Das sollte fest ins Curriculum der ärztlichen Ausbildung eingebaut werden: ein Besuch in einer Apotheke mit Einblick in die Arbeit einer Apotheke. Medizinstudierende in Sachsen-Anhalt erhalten diese Möglichkeit. Der Vizepräsident der dortigen Apothekerkammer, Dr. Lars Alexander Mohrenweiser, organisiert zusammen mit dem Institut für Allgemeinmedizin der Otto-von-Guericke-Universität die Besuche in Magdeburger Apotheken. Neben der Arbeit in der Apotheke steht vor allem die Polypharmazie im Mittelpunkt und die daraus entstehenden Wechsel- und Nebenwirkungen. Den Medizinstudierenden wird bewusst, wie sinnvoll und nützlich es ist, wenn die Patientinnen und Patienten einen aktuellen Medikationsplan haben. Mein liebes Tagebuch, diese Initiative, die angehenden Medizinerinnen und Mediziner in die Vor-Ort-Apotheke einzuladen und mit ihnen solche praxisnahen Fragen zu erläutern, sollte auch in anderen Bundesländern stattfinden. Und nebenbei erfahren die Medizinstudierenden viel über die Apothekenarbeit. So ist z. B. vielen nicht bewusst, dass die Rezeptur noch immer eine große Bedeutung hat, welche Schwierigkeiten durch Lieferengpässe entstehen und wie häufig es durch wechselnde Rabattvertragspartner der Krankenkassen zu Umstellungen in der Medikation kommt. Mein liebes Tagebuch, mit solchen Besuchen werden die Grundlagen für eine bessere und verständnisvollere Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker gelegt.
Der Versender DocMorris pflastert in einigen Großstädten die Plakatwände, Litfaßsäulen und andere Werbeflächen mit seinen E-Rezept-Botschaften zu. Da wird richtig viel Geld in die Hand genommen, um sich der Bevölkerung als der Versender auszugeben, der E-Rezept kann und E-Rezept-kompetent ist. ABDA bzw. unsere Apothekerverbände können da nicht mithalten und schon gar nicht die einzelne Vor-Ort-Apotheke. Der Kölner Apotheker Erik Tenberken will die DocMo-Aktionen dennoch nicht kampflos hinnehmen. Er hielt bereits mit drei selbstproduzierten Videoclips dagegen. Auf die DocMo-Aktionen im Kölner Raum antwortete er in dieser Woche mit Zeitungswerbung: Er schaltete achtmal eine Anzeige auf dem Titelblatt des Kölner Express. Die Anzeigen zeigen eine Person und den plakativen Text: Medizin und Beratung. Tag und Nacht. Wir sind hier – zur Kampagne (mit QR-Code). Ihre Apotheke vor Ort. #weilesnochniewichtigerwar. Scannt man den QR-Code, gelangt man zu den emotionalen Kampagnen-Videos. Mein liebes Tagebuch, Respekt, was hier auf die Beine gestellt wurde.
9. November 2021
Die Themen Digitalisierung, E-Rezept sowie Apotheken-Plattformen und Portale standen auf der Herbstsitzung des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg (LAV) auf der Tagesordnung. LAV-Chefin Tatiana Zambo rät „zur ruhigen Hand“ und nicht zu Aktionismus. Es sei derzeit nicht ratsam, sich auf allzu vielen Portalen für das E-Rezept gleichzeitig kostenpflichtig anzumelden. Mein liebes Tagebuch, natürlich macht sie auch Werbung für das kommende Apothekenportal der neuen Verbands-Digitalgesellschaft GEDISA, das derzeit im Aufbau ist. Mit der kostenfreien Gematik-App fürs E-Rezept in Verzahnung mit dem Apothekenportal sowie der Patientenplattform www.mein-apothekenmanager.de stehe bereits eine Lösung der Verbände bereit, um die nötigen Services abbilden zu können. Nun, mein liebes Tagebuch, der Anfang mit diesem Apothekenportal ist bereits mit den digitalen Impfzertifikaten gemacht, aber die eine oder andere Funktion befindet sich da noch im Aufbau oder wartet aufs E-Rezept. Vielleicht mag es aber tatsächlich ratsamer sein, das Angebot des Apothekenportals zu prüfen, bevor man sich an teure Plattformen bindet. Immerhin ist auch das Apothekenportal für die Verbandsmitglieder nicht kostenlos: Der LAV erhebt für die Jahre 2021 und 2022 eine Sonderumlage von 300 Euro je Apothekenbetriebsstätte. Laut Zambo halte man mit diesem Portal die digitalen Services ohne Fremdinteressen in Apothekerhand.
Gut dass es sie gibt: unsere Pharmazieräte. Auf der Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD) machten sie sich Gedanken über die Apothekenzukunft, aber auch zu aktuellen Themen, die sie in einer Resolution zusammenfassten. Ganz klar sprachen sie sich dafür aus, dass sich Abholfächer in den Betriebsräumen der Apotheke befinden müssen und nicht irgendwo außerhalb. Und eine Bestückung muss aus den Räumen der Apotheke und nur durch pharmazeutisches Personal erfolgen. Auch zu den Befugnissen der PTAs haben die Pharmazieräte eine klare Meinung: Sie dürfen nur unter Aufsicht eines persönlich anwesenden Apothekers arbeiten, eine Vertretung des Apothekenleiters durch eine PTA ist unter keinen Voraussetzungen zulässig. Zum Thema Impfen: Ja, aber nur in einem abgetrennten, für diesen Zweck geeigneten und von der Betriebserlaubnis erfassten Raum. Wenn pharmazeutische Dienstleistungen erbracht werden, dann abhängig von der Dienstleistung nur durch das Personal bzw. durch das pharmazeutische Personal der öffentlichen Apotheke. Mein liebes Tagebuch, es ist ein vernünftiges und zukunftsweisendes Statement, wie sich Apotheken aufzustellen haben. Diese Auslegung und Darstellung zur Apothekenbetriebsordnung soll dazu beitragen, die inhabergeführten Apotheken nicht durch andere Vertriebsformen zu gefährden. Gut möglich, dass nicht jeder Punkt dieser Resolution bei allen auf Gefallen stößt. Aber es ist ein Signal der Apothekerschaft, dass es bei Vor-Ort-Apotheken um Einrichtungen geht, bei denen das Patientenwohl im Mittelpunkt steht – was man bei Arzneiversandhäusern nicht immer unterschreiben kann.
10. November 2021
Dass die Strafbarkeitslücke bei Impfpässen dringend geschlossen werden muss, ist in der Politik angekommen. Nach der Union hat auch die künftige Ampelkoalition, so sie denn kommt, Vorschläge gemacht, wie sie diese Lücke im Strafgesetz schließen will. Bisher ist es nämlich nur verboten, Behörden und Versicherungsgesellschaften mit gefälschten Gesundheitszeugnissen zu täuschen, Apotheken werden hier nicht explizit genannt. Künftig soll dann nur noch von einer „Täuschung im Rechtsverkehr“ die Rede sein, um die bestehende Strafbarkeitslücke zu schließen. Apotheken sind dann mit dabei. Gut so, mein liebes Tagebuch, Hauptsache, die neue Bestimmung kommt rasch. Vorgesehen sind außerdem auch Strafen, wenn die Herstellung unrichtiger Impfausweise vorbereitet wird und wenn Impfausweise missbräuchlich verwendet werden. Die ABDA begrüßt die geplanten Änderungen. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening geht davon aus, dass die gesetzliche Neuregelung auch die Arbeit der Apotheken leichter macht, die bei der Digitalisierung der Impfpässe schon viele Fälschungen aufgespürt haben.
Abgesehen von der Strafbarkeitslücke drängen sich noch weitere Fragen auf im Zusammenhang mit den Impfpässen. Zum Beispiel die: Wie geht man in der Apotheke vor, wenn man den Verdacht hat, dass einem ein gefälschtes Impfdokument zur Digitalisierung vorgelegt wird? Darf man dann den Impfpass einbehalten? Gar nicht so einfach zu beantworten. Auf der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg versuchte Kammerjustiziar Uwe Kriessler Hilfestellung zu geben. Klar, wenn die Apotheke Zweifel an der Identität der Person und/oder Authentizität des vorgelegten Dokuments hat, wäre eine Rücksprache mit dem Impfarzt das Beste – doch der ist nicht immer erreichbar, der Verdacht lässt sich nicht immer ausräumen. Und dann? Einfach und rechtssicher ist es, kein Zertifikat auszustellen und die vorgelegten Dokumente zurückzugeben. Mag sein, mein liebes Tagebuch, aber wie unbefriedigend ist das denn! Eine Meldepflicht bei der Polizei bestehe übrigens auch nicht, selbst wenn die Polizei dies empfehle. Und auch die polizeiliche Empfehlung, den Impfpass im Verdachtsfall einzubehalten, sei zwar nachvollziehbar, und als Gegenabwehr rechtlich vertretbar. Aber, traut man sich das? Mein liebes Tagebuch, wie fallen die Reaktionen der verdächtigten Person aus? Es soll vorgekommen sein, dass ein Kunde dem Apotheker das Dokument hinterm HV einfach wieder entrissen habe. Die Frage, ob die Schweigepflicht im Weg steht, wenn man den Impfpass einbehält oder Meldung bei der Polizei macht, ist nicht abschließend geklärt. Laut Kriessler geht es hier um den Schutz der Allgemeinheit und da stellt sich die Pflicht zu schweigen wohl anders dar als in Fällen, bei denen z. B. ein Süchtiger ein gefälschtes Rezept vorlegt. Mein liebes Tagebuch, die bisherige Rechtsprechung ist sich in dieser Frage noch nicht recht einig. Kriessler zeigte jedenfalls „höchsten Respekt vor jedem, der nicht den einfachen Weg gehen will, einfach nur das Zertifikat zu verweigern“. Mein liebes Tagebuch, dem kann man sich nur anschließen und hoffen, dass in dieser Frage bald politische Hilfe aus Berlin kommt.
Oh ihr pharmazeutischen Dienstleistungen, wann endlich kommt ihr? Tja, mein liebes Tagebuch, das kann noch dauern. Die Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschen Apothekerverband zur Frage, welche Dienstleistungen es denn sein und wie sie denn honoriert werden sollen, sind gescheitert. Jetzt kommt eine Schiedsstelle zum Zug, endlich – wie man hört, ist das Verfahren zur Anrufung des Schiedsgerichts eingeleitet. Die ABDA hat sogar die Hoffnung nicht aufgegeben, dass der Dienstleistungskatalog doch noch bis zum geplanten Start zu Beginn des kommenden Jahres vorliegt. Mein liebes Tagebuch, bis Anfang Januar? Wirklich? Mal ehrlich, so richtig können wir daran nicht glauben.
11. November 2021
Noch ist nichts entschieden, ja, noch gibt es die Ampelkoalition nicht und alles ist in statu nascendi. Aber wenn sie denn kommt, ist es gut möglich, dass mit ihr auch eine kontrollierte Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken auf uns zukommt. Und die könnte oder sollte dann über die Apotheke laufen. Die Diskussionen in Apothekers Kreisen laufen bereits auf Hochtouren, die Meinungen gehen weit auseinander. Ein Teil der Apothekers lehnt das kategorisch ab, ein anderer Teil kann sich die Abgabe von Cannabis zum Freizeit-Konsum in Apotheken durchaus vorstellen. Und klar, der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) ist überzeugt, dass Apotheken grundsätzlich in Sachen Beratung und Prävention am besten dafür gerüstet sind. Gut und schön, fragt sich nur, unter welchen Bedingungen und zu welchen Preisen. Denn eigentlich sollte die Freigabe doch auch dazu beitragen, den Schwarzmarkt auszutrocknen und dafür zu sorgen, dass die Drogenqualität sicherer ist als auf der Straße. Mein liebes Tagebuch, lassen wir mal die gesundheitlichen Gefahren und Auswirkungen des Cannabiskonsums außen vor, dann spricht natürlich einiges dafür, die Apotheke als das Drogenfachgeschäft auszuwählen: Da ist alles gut kontrolliert, da gibt’s Beratung und Prävention, so der Konsument dafür noch zugänglich ist. Und dennoch, es wird nicht jede Apotheke die Genussdroge Cannabis abgeben müssen oder wollen.
Die Berliner Apothekerin Melanie Dolfen, die schon seit mehreren Jahren Erfahrung mit der Abgabe von Medizinal-Cannabis hat, sieht eine Lösung darin, Cannabis für den Freizeitkonsum in separaten Apotheken-Stores zu verkaufen – das hätte auch den Vorteil, dass die Kundenströme getrennt bleiben: Der Cannabis-Genusskonsument neben dem schwer erkrankten Patienten in der Apotheke passt ja auch nicht wirklich.
Auf alle Fälle ist es gut, wenn wir Apothekers nun darüber diskutieren. Baden-Württembergs neuer Kammerpräsident Martin Braun ist überzeugt, dass das Thema Cannabis auf die Apotheken zukommt. Er rief seine Kolleginnen und Kollegen dazu auf, sich eine eigene Meinung dazu zu bilden. Mein liebes Tagebuch, da können wir ihm nur zustimmen, denn, mal flapsig formuliert, am Ende wird es die persönliche Entscheidung sein, ob man ins Drogengeschäft einsteigt oder nicht.
Prinzipiell positiv steht Martin Braun, Kammerpräsident von Baden-Württemberg, dem Impfen in der Apotheke gegenüber. Weltweit werde in Apotheken geimpft, sagte er auf der Kammerversammlung. Und dass Baden-Württemberg bei der Grippe-Impfquote bundesweit zu den Schlusslichtern gehört, „das müssen wir ändern“. Ja, mein liebes Tagebuch, kein Wunder, während im Kammerbereich Nordrhein schon seit vergangener Grippesaison in Apotheken im Rahmen von Modellprojekten geimpft wird, laufen die Grippeschutzimpfungen in „The Länd“, wie Ba-Wü mittlerweile in einer Imagekampagne heißt, erst in diesem Herbst an. Nun ja, besser als nie. Braun ist jedenfalls davon überzeugt: „Jede Apotheke wird irgendwann einmal impfen können.“ Mein liebes Tagebuch, das hoffen wir.
Die Digitalisierung stand in der Mitgliederversammlung des Apothekerverbands Mecklenburg-Vorpommern im Mittelpunkt. Axel Pudimat, Chef des Verbands, ließ durchblicken, dass er im seinem Innersten wohl nicht ein glühender Anhänger des E-Rezepts ist. Aber ja, die Gesellschaft will es und die Apotheken machen es. Allerdings sollten in jeder Apotheke Plakate hängen, dass hier E-Rezepte eingelöst werden – mein liebes Tagebuch, da können wir ihn nur unterstützen, da muss sich noch mehr tun. Keine Kundin, kein Kunde soll auch nur den geringsten Zweifel daran haben, dass seine Apotheke keine E-Rezepte einlöst. Beim Thema Plattform allerdings brennt Pudimat für das Apothekerportal und die apothekereigene Digitalgesellschaft GEDISA. Ein offenes Wort kam von ihm auch zum Thema Personalmangel und Gehälter: PTA-Gehälter knapp über dem Mindestlohn seien nicht attraktiv. Und zum Schluss, mein liebes Tagebuch, verriet er ein Detail aus den Verhandlungsrunden mit den Krankenkassen zu den Dienstleistungen, um sich mal eine Vorstellung darüber machen zu können, wieso diese Verhandlungen so schwierig sind und wo es klemmt: Die Krankenkassen haben vorgeschlagen, die pharmazeutische Betreuung nach einer Organtransplantation als pharmazeutische Dienstleistung einzuführen. Wenn alle Patienten, die in einem Jahr ein Organ transplantiert bekommen, dies wahrnehmen, hätte dies nach einer Rechnung von Pudimat bedeutet, dass etwa jede fünfte Apotheke eine Leistung pro Jahr erbringen könnte. Oh ja, mein liebes Tagebuch, angesichts solcher weltfremder Vorstellungen der Kassen kommen wir mit 150 Mio. Euro, die für Dienstleistungen insgesamt zur Verfügung stehen, wirklich nicht weit. Jetzt liegt’s an der Schiedsstelle, wie es weiter geht.
Der 11.11. ist gemeinhin mit närrischen Ereignissen verbunden, zum Beispiel dem Karnevalsbeginn. In diesem Jahr gesellt sich am 11.11. ein einmaliges Ereignis hinzu – ob und wie närrisch es wird, bleibt abzuwarten: Die Rede ist von der Gründung der neuen Digitalgesellschaft GEDISA, einer Tochtergesellschaft der Apothekerverbände, die das verbandseigene Online-Portal weiterentwickeln und betreiben soll. Auf der Mitgliederversammlung des Apothekerverbands Mecklenburg-Vorpommern stellte der ABDA-Abteilungsleiter für IT, Sören Friedrich, Einzelheiten dazu vor. Also, beim Verbändeportal sind insgesamt drei Plattformen geplant: für die Verbände selbst, für die Apotheken und für die Patienten. Sein relativ erfolgreiches Debut hatte das Portal bereits bei der Ausstellung der Impfzertifikate. 98 Prozent der Apotheken seien, so Friedrich dadurch schon an das Portal gebunden. Derzeit nutzten etwa 30.000 Endkunden pro Tag das Portal zur Apothekensuche. Aber dabei soll es nicht bleiben, das Portal wird noch aufgebohrt, da soll noch einiges neben den Impf-und Genesenen-Zertifikaten hinzu kommen, beispielsweise „News und Blogs“, Grippeimpfungen in Apotheken und die Anfragefunktion für Kunden. Und im nächsten Jahr soll’s dann eine Terminvergabefunktion geben und die Unterstützung für mögliche Beratungen als honorierte Dienstleistungen. Und alles soll systemneutral über den Browser erreichbar sein. Und was kostet das? Laut Friedrich kommen Kosten von weniger als 50 Euro pro Monat als „Zugang zur digitalen Zukunft“ auf die Apotheke zu. Na, mein liebes Tagebuch, da kann man doch getrost mitmachen.
12. November 2021
Zehn Monate ist Gabriele Regina Overwiening als ABDA-Präsidentin im Amt. Und, wie ging’s bisher so? Wie laufen die Projekte und vor allem, was macht die Transparenz? Mein liebes Tagebuch, im DAZ.online-Interview macht sie deutlich: Der Gestaltungsspielraum als ABDA-Präsidentin sei begrenzt. Ihre Aufgabe sieht sie darin, den Geschäftsführenden Vorstand und die Mitgliederversammlung davon zu überzeugen, sich für einen gemeinsamen Weg zu entscheiden. Ja, und die liebe Transparenz, z. B. bei den geheimen pharmazeutischen Dienstleistungen: Warum erfährt man da nicht ein bisschen mehr? Nun, die ABDA geht davon aus, dass es taktisch unklug wäre, wenn einzelne Dienstleistungen von Teilen der Apothekerschaft öffentlich kontrovers diskutiert würden; das wäre Wasser auf die Mühlen der Kassen. Kann man so sehen, mein liebes Tagebuch, muss man aber nicht. Man könnte sich auch vorstellen, dass uns gerade eine kontroverse Diskussion voranbringen könnte. Aber so isse nu ma, uns ABDA. Ja, und ansonsten gibt es noch jede Menge zu tun, wie uns die Präsidentin wissen lässt, z. B. den Personalmangel entschlossen angehen, aber wie? Dann stehen die ARMIN-Ergebnisse vor der Veröffentlichung mit der Hoffnung auf Rückenwind, wie die Präsidentin andeutet. Mit der Honoraranpassung muss sich der Deutsche Apothekerverband intensiv befassen. Die Plattformen stehen bei der ABDA im kritischen Licht, vor allem, wenn es um Kooperationen mit Telemedizinanbietern geht. Bei der Bürokratisierung sieht die Präsidentin gar nicht so viel Negatives, außer bei der Präqualifizierung – da wolle man noch mal genau abfragen, wo die Probleme liegen. Mein liebes Tagebuch, das sollte doch mittlerweile bis nach Berlin gedrungen sein, oder? Und schließlich noch die ABDA-Strukturanalyse, was gibt es da zu berichten? Der Befund liege mittlerweile vor, ließ die Präsidentin wissen, jetzt arbeite man an „Therapievorschlägen“. Aha, da ist also Therapie nötig! Für März ist ein Konvent geplant – kennen wir noch, mein liebes Tagebuch, da geht die ABDA in sich – und dann stehen da hoffentlich tolle Verbesserungsvorschläge zur Weiterentwicklung der ABDA. Und dann? Die Präsidentin verspricht, „alles dafür zu tun, dass so viele Vorschläge wie möglich tatsächlich umgesetzt werden“. Ui, da sind wir heute schon gespannt, wie die ABDA-Reform aussieht.
Gleich nochmal ein Gruß der Präsidentin, nein, eine Motivationsrede auf der Mitgliederversammlung des Apothekerverbands Mecklenburg-Vorpommern, wobei die Motivation natürlich nicht nur dem AV Meck-Pomm galt, sondern allen Apothekerinnen und Apothekern. Mein liebes Tagebuch, wirken wir Apothekers so unmotiviert auf unsere Präsidentin? Nun ja, Overwiening warb darin für Engagement beim E-Rezept, Eigenverantwortung und eine Vertrauenskultur. Zum E-Rezept meinte sie so nett: Love it, leave it oder change it“. Will heißen: Da wir aus dem E-Rezept nicht aussteigen oder es verändern können, müssten wir es lieben lernen, so Overwiening. Ist das nicht ein schönes Bild, wir Apothekers mit dem E-Rezept im Bett? Schön ist auch, was sie mit Blick nach innen über die ABDA sagte. Vor dem Hintergrund, dass es im Diesseits keine Unfehlbarkeit gebe, sollten die Apothekers der Standesvertretung doch bitte Vertrauen schenken. Mein liebes Tagebuch, Weihnachten steht vor der Tür, also, worauf warten wir noch. Denn um in der Politik gehört zu werden, brauche der Berufsstand Selbstwertgefühl und das erfordere eine entschlossene und agile ABDA – und daher auch die in Auftrag gegebene Strukturanalyse. Der Wunsch der Präsidentin: „Die ABDA soll eine Vertretung sein, mit der wir uns gerne identifizieren.“ Ups, mein liebes Tagebuch, da muss sich aber noch einiges verändern, oder? Aber was nicht ist, kann ja noch werden, mein liebes Tagebuch. Gerne hörte man, was die Präsidentin zur Agentur für Präqualifizierung sagte: Dieses Unternehmen soll neu aufgestellt werden und „wertschätzend und verstehend“ auftreten. Genau so ist es, mein liebes Tagebuch, wie schön wäre es, wenn diese Agentur verstünde, dass wir als ausgebildete Heilberufler eine insgesamt fünfjährige Ausbildung hinter uns haben. Da ist wirklich noch Motivation nötig.
Mehr Booster-Impfungen sollen helfen, die aktuelle Corona-Welle abzumildern, vor allem für Ältere. Da die Arztpraxen die Nachfrage nach Drittimpfungen kaum bewältigen oder manche sich auch nicht sonderlich dafür engagieren, entstehen derzeit vielerorts sogar Pop-up-Impfzentren, die Corona-Booster-Impfungen durchführen. Aus Kreisen unserer Ampelregierung in spe, so sie denn kommt, hört man bereits, dass sie nicht abgeneigt ist, wenn Apotheken Booster-Impfungen übernähmen. Die SPD-Gesundheitsexpertin Sabine Dittmar kann sich entsprechende Modellprojekte vorstellen. Sogar der noch amtierende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn – bisher kein Freund von Corona-Impfungen in Apotheken – zeigt sich bereit, darüber nachzudenken. Mein liebes Tagebuch, so richtig verstehen kann man ihn da nicht, warum er bei der Impfung gegen Covid-19 in Apotheken zögert und damals vehement für Modellprojekte für Grippeschutzimpfung stritt. Aber nun ja, lange ist er nicht mehr im Amt, dann muss eh eine neue Regierung entscheiden, auch darüber, ob es eine Corona-Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen geben soll. Vielleicht auch fürs Apothekenpersonal? Doch da gehen die Meinungen sogar innnerhalb der Heilberufe auseinander: Während sich die Sächsische Landesärztekammer und ihr Präsident Erik Bodendiek klar für eine allgemeine Impfpflicht gegen Covid-19 für alle ab einem Alter von 16 Jahren aussprechen, zeigt sich der Präsident der Sächsischen Apothekerkammer, Friedemann Schmidt, eher zurückhaltend. Er möchte in den Apotheken lieber für eine Impfung werben und Ansprechpartner für die Bedenkenträger bleiben. Bayerns Kammerpräsident Thomas Benkert bekennt sich dagegen auf seiner Delegiertenversammlung deutlich zu einer Impfpflicht fürs Apothekenpersonal. Mein liebes Tagebuch, mal unter uns, ich weiß nicht, ob wir in diesem Winter noch viel Zeit haben, mit Ungeimpften über das Für und Wider der Impfung zu diskutieren. Da folgen wir doch eher dem Bayerischen Kammerpräsidenten. Und ja, ist es nicht für alle, die in Gesundheitseinrichtungen, auch in Apotheken arbeiten, eine ethische Pflicht, sich impfen zu lassen?
Wer den ausgedruckten Token hat, hat Zugang zum E-Rezept – so einfach ist das. Aber genau das sollte doch verhindert werden. Die Versender sind schon mega-scharf darauf, an diese Token zu gelangen. Aber wie lässt sich das unterbinden? Wie verhindert man, dass der ausgedruckte QR-Code fürs E-Rezept, also der Token, abfotografiert, weitergeleitet und durch die Welt geschickt wird? Wenige Wochen vor Einführung des E-Rezepts ist diese Frage noch immer nicht geklärt. Jetzt überrascht Sören Friedrich, ABDA-Abteilungsleiter für IT und Telematik, mit einer neuen Lösung: Statt den Token auszudrucken, könne er auf der vorhandenen elektronischen Gesundheitskarte gespeichert und an die Apotheke vor Ort weitergegeben werden, ohne PIN. Mein liebes Tagebuch, genial, oder? Warum ist da bisher noch keiner darauf gekommen? Friedrich ist überzeugt: „Das ist der beste Weg für die Vor-Ort-Apotheken.“ Die Spezifikation für diesen neuen Übertragungsweg solle bis zum 1. Dezember vorliegen. Na, dann mal Tempo, dass diese Lösung Wirklichkeit wird – ein ausgedruckter Token kann’s doch wirklich nicht sein.
Es war die Woche der Kammer- und Verbandsversammlungen. Zum Beispiel bei der Sächsischen Landesapothekerkammer (SLAK). Dort schaute z. B. Göran Donner, der Vizepräsident der Kammer, skeptisch auf den ABDA-Haushalt: Die Kosten für die SLKA seien zu hoch und er fragte: Wie viel ABDA können und wollen wir uns leisten?“ Gute Frage, mein liebes Tagebuch, vor allem wenn man auf den Output schaut.
Auf der Delegiertenversammlung der Bayerischen Landesapothekerkammer war der Nachwuchsmangel das Thema. Kammerpräsident Thomas Benkert sieht eine wichtige Aufgabe darin, den Nachwuchs für die Apotheke zu begeistern. Vielleicht auch über eine zeitgemäßere Ausbildung? Die aktuelle Approbationsordnung jedenfalls ist ein Auslaufmodell, vor allem mit Blick auf die pharmazeutischen Dienstleistungen und andere künftige Einsatzgebiete für Apothekerinnen und Apotheker. Mein liebes Tagebuch, da muss sich schleunigst etwas tun, das Thema schieben wir schon viele Jahre vor uns her. Mittlerweile gebe es ein „Hardcore Gremium“, wie Benkert es nannte, mit Koryphäen aus allen Ecken der Pharmazie mit dem Ziel, die Approbationsordnung zu novellieren. Hoffen wir, mein liebes Tagebuch, dass dieses Hardcore Gremium sich nicht nur über sich selbst freut, sondern bald mit diskussionswürdigen Vorschlägen glänzt.
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