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Koalitionsvertrag
Pharmaverbände kritisieren Koalitionspläne zu Arzneimittelpreisen
Die künftigen Ampel-Koalitionäre wollen den Krankenkassen mehr Möglichkeiten zur Begrenzung der Arzneimittelpreise einräumen. Zudem soll der verhandelte Erstattungspreis in Zukunft ab dem siebten Monat nach Markteintritt des Arzneimittels gelten und das Preismoratorium beibehalten werden. Bei den Pharmaverbänden kommt dies gar nicht gut an.
Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP steht. Die Inhalte stoßen bei der Pharmaindustrie auf Kritik. So erklärt Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des BAH: „Die im Koalitionsvertrag vorgestellten Pläne sind nicht ausreichend, um die Arzneimittelversorgung und -forschung nachhaltig zu sichern. Der angekündigte Bürokratieabbau ist wichtig, aber nicht ausreichend, denn eine Korrektur auch bei den sozialrechtlichen Steuerungsinstrumenten wäre essenziell. Insbesondere die beabsichtigte Verlängerung des Preismoratoriums verhindert wichtige Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, deren Notwendigkeit sich gerade in der Pandemie gezeigt haben“. Durch das Preismoratorium könnten Hersteller beispielsweise gestiegene Produktionskosten seit mehr als elf Jahren nicht mehr ausgleichen. Der seit Juli 2018 gegebene Inflationsausgleich könne das nicht beheben. Die erneute Verlängerung des Preismoratoriums ist aus BAH-Sicht „mittelstandsfeindlich und schadet dem Pharmastandort Deutschland“.
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Auch dass die Krankenkassen zusätzliche Möglichkeiten bei der Verhandlung von Arzneimittelpreisen bekommen sollen, sieht Cranz mit Sorge. Zudem belaste es die Hersteller, wenn der Erstattungsbetrag rückwirkend ab dem siebten Monat gelten soll. „Die Vorhaben verwundern, da gerade in Deutschland innovative Arzneimittel bislang besonders schnell auf den Markt gebracht werden. Davon profitieren vor allem die Menschen, die auf eine stabile Arzneimittelversorgung und neue Therapieoptionen angewiesen sind“, so Cranz.
Eines begrüßt der BAH jedoch: Die Ampel-Koalitionäre wollen das „ungenutzte Potenzial, das in zahlreichen Forschungsdaten liegt, (…) effektiver für innovative Ideen nutzen“. So soll der Zugang zu Forschungsdaten für öffentliche und private Forschung mit einem Forschungsdatengesetz umfassend verbessert und vereinfacht werden. Einem solchen breiteren Ansatz zur Verwendung von Versorgungsdaten und weiteren Themen stehe der BAH der neuen Bundesregierung „für einen konstruktiven Austausch zur Verfügung“.
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