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Apotheken sind der Booster für die Impfkampagne! Auch die Medien interessieren sich mächtig dafür: Bald werden auch Apotheken gegen Covid-19 impfen, die Impf-Schulungen laufen auf Hochtouren. PoC-PCR-Tests werden allerdings nur wenige Apotheken anbieten können und wollen, die staatliche Vergütung dafür trägt nicht mal die Materialkosten. Nix Neues zum E-Rezept – wann es kommt, ist noch immer ungewiss. Ist vielleicht auch gut so, denn es gibt noch so viele Sonder- und Spezialfälle im Vorfeld zu regeln und zu klären. Derweil kabbeln sich BAK und Gematik über die Anzahl der SMC-B-Karten.
17. Januar 2022
Noch gibt es nicht allzu viele DiGAs, die digitalen Gesundheitsanwendungen – Apps, die man auf Smartphone, Tablet oder PC lädt und die den User bei Diagnose oder Therapie von Krankheiten unterstützen sollen. Das Besondere: Diese DiGAs können ärztlich verschrieben und von den Krankenkassen erstattet werden, wenn sie offiziell im DiGA-Verzeichnis der Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet sind. 28 solcher „Apps auf Rezept“ gibt es mittlerweile. Auch wenn das Geschäft mit den DiGAs nicht über unsere Apotheken läuft – schade eigentlich, wäre doch nett, wenn unsere Kundinnen und Kunden ihre DiGAs über die Apotheke beziehen könnten –, ist es nicht verkehrt, wenn wir darüber Bescheid wissen, was es da auf dem Markt gibt und wie man an die Apps kommt. Nicht alle Ärzte kennen die DiGAs und nur die wenigstens Patientinnen und Patienten wissen, was es da gibt. Mein liebes Tagebuch, Wenn wir hier unseren Kundinnen und Kunden einen Tipp und dazu beraten können, kann das unsere digitale Kompetenz nur unterstreichen.
Muss nun ein Warenwirtschaftsanbieter einen fremden Konnektor, der nicht vom Apothekensoftwarehaus selbst vertrieben wird, anschließen oder nicht? Konkret geht es um die Frage: Muss Pharmatechnik die Konnektoren des Anbieters Red Medical (das sind die Konnektoren, die nicht in der Apotheke, sondern in einem Rechenzentrum stehen) anschließen? Nein, Pharmatechnik muss nicht. In der juristischen Auseinandersetzung zwischen Pharmatechnik und Red Medical konnte sich der Konnektoranbieter nicht durchsetzen, das Oberlandesgericht München hat das Berufungsverfahren von Red, mit dem Pharmatechnik zum Anschließen der Red-Konnektoren gezwungen werden sollte, zurückgewiesen.
18. Januar 2022
Die Bundesapothekerkammer (BAK) pocht darauf: Eine Apotheke soll in der Regel nur eine SMC-B-Karten erhalten. Nur wenn es räumlich getrennte Organisationseinheiten einer Apotheke gibt, etwa bei krankenhausbeliefernden Apotheken, kann sich die Bundesapothekerkammer die Ausgabe einer oder mehrerer weiterer SMC-B-Karten für diese Apotheke vorstellen oder aber als Ersatzkarte. Für die Gematik dagegen ist es klar: Apotheken, die neben ihrer Offizintätigkeit auch Sterilherstellung, Heimversorgung oder Versandhandel betreiben, sollen SMC-B-Karten mit bis zu acht unterschiedlichen Telematik-IDs einsetzen können, egal, ob diese anderen Tätigkeiten in den Apothekenräumen stattfinden oder nicht. Zwischen diesen Positionen von BAK und Gematik ist nun ein heftiger Streit entbrannt, die Kammer Berlin hat sogar exemplarisch Klage erhoben. Das Spannende dabei: Der Deutsche Apothekerverband ist mit 3,92 Prozent als Gesellschafter an der Gematik beteiligt und so liegen die BAK und der DAV wohl ein bisschen miteinander im Clinch. Spaß beiseite, mein liebes Tagebuch, warum sich die BAK nun an der Gematik wegen der Anzahl der SMC-B-Karten abarbeitet – gibt es wirklich nichts Wichtigeres? – lässt sich echt nicht nachvollziehen. Zumindest hat die BAK öffentlich noch nicht erklärt, warum dieses Thema für sie eine Herzensangelegenheit ist und was so schlimm daran ist, wenn eine Apotheke für ihre Sterilherstellung und für die Heimversorgung zwei zusätzliche SMC-B-Karten bekommen darf. Da die BAK damals im November den Gematik-Beschluss, dass durchaus mehrere Karten für eine Apotheke möglich sind, „mit Befremden“ zur Kenntnis genommen hatte, insbesondere, weil dieser Beschluss nicht mit den Kammern abgestimmt worden sei, lässt vermuten, dass hier Animositäten welcher Art auch immer im Spiel sind. Wie man hört, geht es also weniger um inhaltliche Details als vielmehr um das „Wie“ des Beschlusses. Mein liebes Tagebuch, ist wo ähnlich wie Zickenkrieg, oder? Kann man sich da nicht mal kurz drüber verständigen und fertig? Sollten beide nicht lieber alles daran setzen, dass Telematik-Infrastruktur und E-Rezept ans Laufen kommen? Wenn eine Seite den Großkopferten raushängt und die andere die beleidigte Leberwurst spielt, kommen wir nicht weiter.
Es dürfte nur noch ganz wenige Apotheken geben, die mit Blick aufs E-Rezept ihre Technik noch nicht auf den aktuellen Stand gebracht haben, um E-Rezept-ready zu sein. Fast komplett sind unsere Apotheken an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen, die Konnektoren werkeln vor sich hin und die elektronischen Heilberufsausweise und Kartenleseterminal liegen bei fast allen bereit. Die Investition in Hard- und Software hat Geld gekostet. Immerhin, es gibt finanzielle Hilfen von Seiten der GKV, die Apotheken müssen die Umstellungs- und Anschaffungskosten nicht alleine schultern. Erst Mitte des vergangenen Jahres hatten sich der Deutsche Apothekerverband und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung auf eine Erhöhung der Pauschalen zur Anbindung an die TI geeinigt. Da gibt es zum Beispiel eine erhöhte Erstausstattungspauschale, Geld für die Kartenterminals, Zuschüsse für den Handscanner, für die Konnektoren, und eine Finanzierung der Heilberufsausweise auch für angestellte Approbierte sowie eine höhere Betriebskostenpauschale pro Quartal. Um die finanziellen Hilfen zu bekommen, musste die Apotheke einen Antrag auf Refinanzierung der TI-Erstausstattung stellen – mehr als 15.000 Apotheken haben dies bereits getan. Die Auszahlung der Gelder soll über den Nacht- und Notdienstfonds erfolgen. Apotheken, die ihre Anträge im vierten Quartal 2021 gestellt haben, dürfen laut NNF Ende März 2022 mit der Auszahlung rechnen. Mein liebes Tagebuch, die Anschubfinanzierung hat funktioniert. Das zeigt aber auch, die Apotheken haben ihre Hausaufgaben weitgehend gemacht. Jetzt heißt es: Warten aufs E-Rezept.
Die Apothekerkammern Nordrhein und Westfalen-Lippe sind ganz vorne dran bei den Vorbereitungen für die Corona-Impfungen in den öffentlichen Apotheke. Die Termine für die Schulungen sind nahezu schon ausgebucht. Die ersten Praxisschulungen sind bereits absolviert. Und Kammerpräsidentin Overwiening hat allen Grund zur Freude: „Sollte am Ende jede zweite Apotheke im Bedarfsfall Corona-Impfungen anbieten, wäre das ein echter Booster für die Impfkampagne in Westfalen-Lippe.“ Wie wahr, mein liebes Tagebuch, Apotheken als Booster für die Impfkampagne! Die Apotheken können das. Wie Nordrheins Kammerpräsident Hoffmann sagt, böte es sich dann an, beiläufig während der Arzneimittelberatung den Kunden, die Kundin auch nach dem Impfstatus zu fragen und ggf. die Booster-Impfung anzubieten. Mein liebes Tagebuch, jede Impfung mehr ist ein weiterer Schritt raus aus der Pandemie. Hoffen wir, dass die Nachfrage nach Impfschulungen in anderen Bundesländern (auch wenn man hier weniger darüber hört) ebenfalls so gut anläuft wie in Nordrhein-Westfalen. Und ab Anfang Februar wird geimpft!
19. Januar 2022
Wenn Apotheken PoC-PCR-Tests anbieten, dann werden sie es vermutlich nicht für die auf Staatskosten verordneten Tests tun können – sie müssten mächtig drauflegen. Als Vergütung sieht die Coronavirus-Testverordnung nämlich nur karge 30 Euro vor – ein Betrag, der in vielen Fällen kaum die Materialkosten trägt. Aber wäre es möglich, dass die Apotheken einen Aufschlag von den zu testenden Personen zu verlangen, die Anspruch auf einen PCR-Test haben? Die Einschätzung der ABDA ist da klar: Nein, das dürfen die Apotheken nicht, eine zusätzliche Kostenerhebung beim Patienten, der Anspruch auf einen Test hat, ist ausgeschlossen. Mein liebes Tagebuch, da bleibt dann nur noch die Möglichkeit, die PCR-Tests nach freier Preisbildung für Selbstzahler anzubieten.
Auch eine Idee: Könnte eine Apotheke, die größer ins Corona-Impfgeschäft einsteigen will, Ärztinnen und Ärzte anstellen, die die Impfungen in den Apothekenräumen vornehmen? Im Prinzip ja, heißt es von Seiten der ABDA, die dies zumindest für die Geltungsdauer des Infektionsschutzgesetzes (§ 20b IfSG) als unproblematisch sieht. Die Ärztin, der Arzt würde dann zum nicht-pharmazeutischen Personal zählen. Ein rechtliches Problemchen könnte sich allerdings mit dem ärztlichen Berufsrecht ergeben, das dem Arzt verbietet, ärztliche Tätigkeiten nach Weisung eines Nichtarztes auszuüben. Zudem könnte ein Konflikt mit der Pflicht zur Ausübung des ärztlichen Berufs in ärztlicher Praxis (bzw. einem Krankenhaus) bestehen. Die ABDA empfiehlt daher, sich bei der jeweiligen Aufsichtsbehörde zu erkundigen, wie sie die Anstellung eines Impfarztes sieht. Mein liebes Tagebuch, also, es scheint nicht ausgeschlossen zu sein, dass man Ärztinnen und Ärzte fürs Impfen in der Apotheke anheuern darf und dass dies genehmigt wird. Immerhin sehen wir auch schon impfende Medizinerinnen und Mediziner in Impfzentren, in Impfbussen und anderswo. Vielleicht ist Potenzial bei so manchen Doktores vorhanden die bereits im Rentenalter sind und die man fürs Impfen gewinnen kann. Was allerdings nicht möglich ist, ist die Anstellung von Medizinischen Fachangestellten (MFA) fürs Impfen in der Apotheke. Denn MFAs dürfen nur per ärztlicher Delegation impfen.
20. Januar 2020
Immer wieder zeigt es sich, dass es nicht verkehrt war, die Einführung des E-Rezepts zu verschieben. So sind beispielsweise noch viele Spezialfälle zu regeln. Ein solcher Spezialfall ist die legale Zuweisung von Rezepten für Zytostatikazubereitungen. Die Gematik hat nun eine Spezifikation erstellt. Allerdings sollte man da mal genau hinschauen, ob die speziellen Wege für solche Sonderfälle nicht unzulässigen Zuweisungen Tür und Tor öffnen. Die Zytostatikarezepte dürfen nämlich einer bestimmten Apotheke zugewiesen werden, um kurzfristige Änderungen und Absprachen zur termingenauen Lieferung ohne Mitwirkung des Patienten zu ermöglichen. Der Patient ist da also erstmal außen vor, er kann das Rezept nicht selbst einer Apotheke zuweisen und er kann das Rezept auch nicht löschen. Schaut man sich den Workflow an, wie mit solchen Rezepten verfahren wird, erkennt man, dass die für legale Fälle geschaffene Ausnahme eine Hintertür im Schutzsystem des E-Rezepts öffnet und damit auch illegale Nutzungen möglich machen könnte. So könnte es denkbar sein, dass einzelne Ärzte diese Funktionen als allgemein zulässige „komfortable“ Alternative missverstehen. Mein liebes Tagebuch, die Wege dieser Spezialfälle sind also wirklich gut zu prüfen – Hintertürchen für eine allgemeine bequeme Rezeptzuweisung von Arztpraxen an bestimmte voreingestellte Apotheken darf es nicht geben.
Die Vorbereitungen für Covid-19-Impfungen in Apotheken laufen auf Hochtouren an. In manchen Bundesländern werden Ende Januar, Anfang Februar die ersten Impfungen durchgeführt werden. Damit die Bevölkerung auch weiß, dass ihre Apotheke Covid-19-Impfungen anbietet, muss die Apotheke auf die Impfung hinweisen dürfen: Werbung für Covid-Impfungen – ist das erlaubt? Ja, die Apotheke darf dafür werben, solange sie nur für das Impfen als Dienstleistung wirbt. Dagegen darf die Apotheke nicht dafür werben, dass sie zum Beispiel den Biontech- oder Moderna-Impfstoff einsetzt, denn das wäre eine Werbung für ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Eine solche Werbung erlaubt das Heilmittelwerbegesetz nicht, da sie sich an Laien wendet. Mein liebes Tagebuch, ein Flyer, ein Handzettel, ein Hinweis in einer Zeitung oder im Schaufenster und im Straßenaufsteller ist in Ordnung, aber ohne Impfstoffangabe. Der Hinweis „Hier wird mit Mercedes- oder Rolls-Royce-Impfstoff geimpft“ geht nicht.
21. Januar 2022
Spannendes Thema: „Quo vadis Großhandel?“ Der Apotheken-Ökonom Prof. Kaapke befasst sich in einem DAZ-Beitrag mit der Zwickmühle, in der der pharmazeutische Großhandel und die Apotheken gleichermaßen stecken. Beide sind mit steigenden Kosten bei begrenzten Honoraren konfrontiert. Großhandelsrabatte bedeuten für den Großhandel und die Apotheken ein Dilemma: Apotheken brauchen die Rabatte des Großhandel, ohne Rabatte wären viele nicht mehr überlebensfähig. Und für den Großhandel wäre es wegen steigender Kosten und Inflation besser, wenn er diese Rabatte nicht mehr geben müsste. Aber für den Wettbewerb um ihre Kunden, die Apotheken, können Großhandlungen nicht darauf verzichten. Hinzukommt: Die Großhandlungen haben ihre Rationalisierungspotenziale weitgehend ausgereizt, die Konzentration ist so weit fortgeschritten, dass selbst Übernahmen kaum noch Vorteile bieten. Wie kommt man aus dieser Zwickmühle heraus? Kaapke sieht da Hilfe nur von außen: Erhielten die Apotheken mehr Honorar, könnten sie auf die Großhandelsrabatte verzichten. Und damit wäre auch dem Großhandel geholfen. Kaapke sieht dringenden Handlungsbedarf, eine Entwicklung vom Großhandels-Oligopol zum -Monopol wäre nicht wünschenswert und führt erst recht zu einem Dilemma. Zwei weitere Beiträge in der aktuellen DAZ vertiefen diese Thematik: Ein Interview mit dem Noweda-Chef Dr. Michael Kuck, der die Situation aus seiner Perspektive ergänzt, und in einem Kommentar plädiert DAZ-Redakteur Dr. Thomas Müller-Bohn für eine langfristige Anpassungsregel für die Festzuschläge von Großhandel und Apotheke, alles andere sei nicht nachhaltig. Mein liebes Tagebuch, drei lesenswerte Beiträge!
3 Kommentare
Booster
von Karl Friedrich Müller am 23.01.2022 um 15:04 Uhr
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AW: Booster
von Christian Metze am 24.01.2022 um 9:50 Uhr
AW: Boostern- wen?
von Reinhard Rodiger am 24.01.2022 um 12:06 Uhr
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