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18. Januar 2022
Die Bundesapothekerkammer (BAK) pocht darauf: Eine Apotheke soll in der Regel nur eine SMC-B-Karten erhalten. Nur wenn es räumlich getrennte Organisationseinheiten einer Apotheke gibt, etwa bei krankenhausbeliefernden Apotheken, kann sich die Bundesapothekerkammer die Ausgabe einer oder mehrerer weiterer SMC-B-Karten für diese Apotheke vorstellen oder aber als Ersatzkarte. Für die Gematik dagegen ist es klar: Apotheken, die neben ihrer Offizintätigkeit auch Sterilherstellung, Heimversorgung oder Versandhandel betreiben, sollen SMC-B-Karten mit bis zu acht unterschiedlichen Telematik-IDs einsetzen können, egal, ob diese anderen Tätigkeiten in den Apothekenräumen stattfinden oder nicht. Zwischen diesen Positionen von BAK und Gematik ist nun ein heftiger Streit entbrannt, die Kammer Berlin hat sogar exemplarisch Klage erhoben. Das Spannende dabei: Der Deutsche Apothekerverband ist mit 3,92 Prozent als Gesellschafter an der Gematik beteiligt und so liegen die BAK und der DAV wohl ein bisschen miteinander im Clinch. Spaß beiseite, mein liebes Tagebuch, warum sich die BAK nun an der Gematik wegen der Anzahl der SMC-B-Karten abarbeitet – gibt es wirklich nichts Wichtigeres? – lässt sich echt nicht nachvollziehen. Zumindest hat die BAK öffentlich noch nicht erklärt, warum dieses Thema für sie eine Herzensangelegenheit ist und was so schlimm daran ist, wenn eine Apotheke für ihre Sterilherstellung und für die Heimversorgung zwei zusätzliche SMC-B-Karten bekommen darf. Da die BAK damals im November den Gematik-Beschluss, dass durchaus mehrere Karten für eine Apotheke möglich sind, „mit Befremden“ zur Kenntnis genommen hatte, insbesondere, weil dieser Beschluss nicht mit den Kammern abgestimmt worden sei, lässt vermuten, dass hier Animositäten welcher Art auch immer im Spiel sind. Wie man hört, geht es also weniger um inhaltliche Details als vielmehr um das „Wie“ des Beschlusses. Mein liebes Tagebuch, ist wo ähnlich wie Zickenkrieg, oder? Kann man sich da nicht mal kurz drüber verständigen und fertig? Sollten beide nicht lieber alles daran setzen, dass Telematik-Infrastruktur und E-Rezept ans Laufen kommen? Wenn eine Seite den Großkopferten raushängt und die andere die beleidigte Leberwurst spielt, kommen wir nicht weiter.
Es dürfte nur noch ganz wenige Apotheken geben, die mit Blick aufs E-Rezept ihre Technik noch nicht auf den aktuellen Stand gebracht haben, um E-Rezept-ready zu sein. Fast komplett sind unsere Apotheken an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen, die Konnektoren werkeln vor sich hin und die elektronischen Heilberufsausweise und Kartenleseterminal liegen bei fast allen bereit. Die Investition in Hard- und Software hat Geld gekostet. Immerhin, es gibt finanzielle Hilfen von Seiten der GKV, die Apotheken müssen die Umstellungs- und Anschaffungskosten nicht alleine schultern. Erst Mitte des vergangenen Jahres hatten sich der Deutsche Apothekerverband und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung auf eine Erhöhung der Pauschalen zur Anbindung an die TI geeinigt. Da gibt es zum Beispiel eine erhöhte Erstausstattungspauschale, Geld für die Kartenterminals, Zuschüsse für den Handscanner, für die Konnektoren, und eine Finanzierung der Heilberufsausweise auch für angestellte Approbierte sowie eine höhere Betriebskostenpauschale pro Quartal. Um die finanziellen Hilfen zu bekommen, musste die Apotheke einen Antrag auf Refinanzierung der TI-Erstausstattung stellen – mehr als 15.000 Apotheken haben dies bereits getan. Die Auszahlung der Gelder soll über den Nacht- und Notdienstfonds erfolgen. Apotheken, die ihre Anträge im vierten Quartal 2021 gestellt haben, dürfen laut NNF Ende März 2022 mit der Auszahlung rechnen. Mein liebes Tagebuch, die Anschubfinanzierung hat funktioniert. Das zeigt aber auch, die Apotheken haben ihre Hausaufgaben weitgehend gemacht. Jetzt heißt es: Warten aufs E-Rezept.
Die Apothekerkammern Nordrhein und Westfalen-Lippe sind ganz vorne dran bei den Vorbereitungen für die Corona-Impfungen in den öffentlichen Apotheke. Die Termine für die Schulungen sind nahezu schon ausgebucht. Die ersten Praxisschulungen sind bereits absolviert. Und Kammerpräsidentin Overwiening hat allen Grund zur Freude: „Sollte am Ende jede zweite Apotheke im Bedarfsfall Corona-Impfungen anbieten, wäre das ein echter Booster für die Impfkampagne in Westfalen-Lippe.“ Wie wahr, mein liebes Tagebuch, Apotheken als Booster für die Impfkampagne! Die Apotheken können das. Wie Nordrheins Kammerpräsident Hoffmann sagt, böte es sich dann an, beiläufig während der Arzneimittelberatung den Kunden, die Kundin auch nach dem Impfstatus zu fragen und ggf. die Booster-Impfung anzubieten. Mein liebes Tagebuch, jede Impfung mehr ist ein weiterer Schritt raus aus der Pandemie. Hoffen wir, dass die Nachfrage nach Impfschulungen in anderen Bundesländern (auch wenn man hier weniger darüber hört) ebenfalls so gut anläuft wie in Nordrhein-Westfalen. Und ab Anfang Februar wird geimpft!
3 Kommentare
Booster
von Karl Friedrich Müller am 23.01.2022 um 15:04 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Booster
von Christian Metze am 24.01.2022 um 9:50 Uhr
AW: Boostern- wen?
von Reinhard Rodiger am 24.01.2022 um 12:06 Uhr
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