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19. Januar 2022
Wenn Apotheken PoC-PCR-Tests anbieten, dann werden sie es vermutlich nicht für die auf Staatskosten verordneten Tests tun können – sie müssten mächtig drauflegen. Als Vergütung sieht die Coronavirus-Testverordnung nämlich nur karge 30 Euro vor – ein Betrag, der in vielen Fällen kaum die Materialkosten trägt. Aber wäre es möglich, dass die Apotheken einen Aufschlag von den zu testenden Personen zu verlangen, die Anspruch auf einen PCR-Test haben? Die Einschätzung der ABDA ist da klar: Nein, das dürfen die Apotheken nicht, eine zusätzliche Kostenerhebung beim Patienten, der Anspruch auf einen Test hat, ist ausgeschlossen. Mein liebes Tagebuch, da bleibt dann nur noch die Möglichkeit, die PCR-Tests nach freier Preisbildung für Selbstzahler anzubieten.
Auch eine Idee: Könnte eine Apotheke, die größer ins Corona-Impfgeschäft einsteigen will, Ärztinnen und Ärzte anstellen, die die Impfungen in den Apothekenräumen vornehmen? Im Prinzip ja, heißt es von Seiten der ABDA, die dies zumindest für die Geltungsdauer des Infektionsschutzgesetzes (§ 20b IfSG) als unproblematisch sieht. Die Ärztin, der Arzt würde dann zum nicht-pharmazeutischen Personal zählen. Ein rechtliches Problemchen könnte sich allerdings mit dem ärztlichen Berufsrecht ergeben, das dem Arzt verbietet, ärztliche Tätigkeiten nach Weisung eines Nichtarztes auszuüben. Zudem könnte ein Konflikt mit der Pflicht zur Ausübung des ärztlichen Berufs in ärztlicher Praxis (bzw. einem Krankenhaus) bestehen. Die ABDA empfiehlt daher, sich bei der jeweiligen Aufsichtsbehörde zu erkundigen, wie sie die Anstellung eines Impfarztes sieht. Mein liebes Tagebuch, also, es scheint nicht ausgeschlossen zu sein, dass man Ärztinnen und Ärzte fürs Impfen in der Apotheke anheuern darf und dass dies genehmigt wird. Immerhin sehen wir auch schon impfende Medizinerinnen und Mediziner in Impfzentren, in Impfbussen und anderswo. Vielleicht ist Potenzial bei so manchen Doktores vorhanden die bereits im Rentenalter sind und die man fürs Impfen gewinnen kann. Was allerdings nicht möglich ist, ist die Anstellung von Medizinischen Fachangestellten (MFA) fürs Impfen in der Apotheke. Denn MFAs dürfen nur per ärztlicher Delegation impfen.
3 Kommentare
Booster
von Karl Friedrich Müller am 23.01.2022 um 15:04 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Booster
von Christian Metze am 24.01.2022 um 9:50 Uhr
AW: Boostern- wen?
von Reinhard Rodiger am 24.01.2022 um 12:06 Uhr
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