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26. April 2022
Wir wissen zwar noch überhaupt nicht genau, welche pharmazeutischen Dienstleistungen uns unsere Standesvertretung bescheren wird, und somit wissen wir auch überhaupt noch nicht, mit welchen Honoraren wir für diese unbekannten Leistungen rechnen können – aber was wir mittlerweile wissen ist, wie diese Leistungen aus der Dunkelkammer abgerechnet werden. Na, mein liebes Tagebuch, das ist doch schon mal was. Und dafür müssen wir unserem Deutschen Apothekerverband doch schon mal dankbar sein. Denn umgedreht wär’s ja auch nicht schön. Stellen wir uns mal vor, wir wüssten schon, was wir machen sollen und was wir dafür bekommen, aber wüssten noch lange nicht, wie wir es abrechnen können, also auf welchen Vordrucken wir die Leistungen eintragen und wie wir die Vordrucke bedrucken sollen. Jetzt weist uns zum Glück ein eigenes Merkblatt des Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbands den Weg zum Geld. Und das geht dann irre flugs, nun ja quartalsweise: Zum Beispiel wird eine Dienstleistung im März erbracht und man schafft es, den Vordruck pünktlich auszufüllen und beim Apothekenrechenzentrum einzureichen, dann gibt’s schon Ende Juni die Auszahlung. Unglaublich, mein liebes Tagebuch, wie schnell das in digitalen Zeiten geht.
Wir haben es vernommen: Die Ampelkoalition ist begeistert davon, wie die Modellprojekte zur Grippeschutzimpfung in den Apotheken gelaufen sind und möchte diese Impfungen in die Regelversorgung überführen. Dieses Vorhaben soll mit einer Änderung des Pflegebonusgesetzes umgesetzt werden. Nichts dagegen, mein liebes Tagebuch, da machen wir Apothekers doch gerne mit, oder zumindest die Hälfte von uns, die den Impfungen in Apotheken aufgeschlossen gegenüber stehen. Auch die ABDA lässt wissen, dass ihr dies gefällt, und besonders, dass die Durchführung von Grippeschutzimpfungen an die öffentliche Apotheke geknüpft sein soll. Sie hätte nur gerne noch den Zusatz, dass die impfende Apothekerin oder der impfende Apotheker „zum pharmazeutischen Personal der Apotheke gehören müssen und nicht etwa als ‚freie Mitarbeiter*innen‘ diese Aufgabe übernehmen dürfen“. Gegenwind zum Vorhaben der Ampel kommt, na klar, von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und von der Bundesärztekammer. Sie haben es einfach noch immer nicht mitbekommen, dass wir Apothekers die Grippeschutzimpfungen kompetent und sicher durchführen können. Ja, liebe Doctores, was eure MTA oder Sprechstundenhilfen können, dürft ihr auch uns Apothekers zutrauen. Mein liebes Tagebuch, in welcher Welt leben die Ärztefunktionäre eigentlich? „Das Impfen in Apotheken ist die Antwort auf eine Frage, die niemand gestellt hat“, poltert der KBV-Chef Andreas Gassen. Er meint, dass alle bisherigen Versuche, das Impfen in Apotheken zu etablieren, nicht funktioniert hätten. Von wegen, mein liebes Tagebuch, die vielen Impflinge, die das niedrigschwellige Impfangebot der Apotheken bisher schon angenommen haben, sind davon begeistert! Und die Impfungen in Apotheken haben durchaus viel dazu beigetragen, die Durchimpfungsrate zu erhöhen, nicht nur bei der Grippeschutz-, sondern auch bei der Covid-19-Impfung. Also, irgendwann ist auch mal gut mit dem Funktionärsgeplänkel, das so durchsichtig und überhaupt nicht haltbar ist und eigentlich nur in eine Richtung zielt…
1 Kommentar
Fliegen in. Turbulenzen !
von Ulrich Ströh am 01.05.2022 um 9:25 Uhr
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