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29. April 2022
Die Politik will die Grippeschutzimpfung als Regelleistung für GKV-Versicherte in Apotheken möglich machen – und die Ärztefunktionäre starten reflexartig ihre stereotype Polterei, wenn Apotheken das Impfen erlaubt werden soll. Mein liebes Tagebuch, es ist immer wieder das Gleiche: Ein irgendwie vernünftiges Argument gegen das Impfen in Apotheken ist aus der Ärzteschaft nicht zu hören, es gibt es nicht. Die Rede ist wie immer nur von einer „urärztlichen Aufgabe“. Mag sein, das war sie mal, aber die Zeiten haben sich geändert. Eine stichhaltige Begründung gibt es nicht, zumal die Ärzte ihre „urärztliche Aufgabe“ sowieso in der Regel von ihrem Praxispersonal durchführen lassen. Letztlich geht es wohl nur um ein paar schnell verdiente Euro. Und so holen die Funktionäre zum Gegenschlag aus und fordern ein Dispensierrecht, insbesondere im Nacht- und Notdienst. Im Ernst, mein liebes Tagebuch, welche Ärztin, welcher Arzt möchte sich schon mit all den Vorschriften des Arzneimittel- und Sozialrechts (Stichworte Rabattverträge, Beschaffung und Lagerhaltung) herumärgern, nur um im Nacht- und Notdienst ein paar Arzneimittel auszuhändigen und sie für low costs umständlich abzurechnen. Also, liebe Ärztefunktionäre, poltert ruhig weiter, die Politik ist überzeugt davon, dass das Impfen in Apotheken einen sehr guten Beitrag zur Gesundheitsvorsorge leisten kann. Die Modellversuche und die Impfungen gegen Covid-19 haben das in der Pandemie gezeigt. Mein liebes Tagebuch, auch unser Nachwuchs, der Bundesverband der Pharmaziestudienrende (BPhD) spricht sich ohne Wenn und Aber dafür aus, die Grippeschutzimpfung in den Apotheken in die Regelleistung zu überführen.
1 Kommentar
Fliegen in. Turbulenzen !
von Ulrich Ströh am 01.05.2022 um 9:25 Uhr
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