Apotheker wendet sich ans Bundesgesundheitsministerium

Neue Testverordnung ist „eine Zumutung“

Berlin - 05.07.2022, 15:15 Uhr

Apotheker Christian Fehske (Foto: Henning Ross)

Apotheker Christian Fehske (Foto: Henning Ross)


Seit Juli müssen Betreiber von Testzentren prüfen, wer wie viel für einen Corona-Schnelltest zu zahlen hat. Wem der Aufwand zu hoch und die Lage zu unsicher ist, stellt sein Test-Angebot ein. In einem Brief wendet sich nun Apotheker Christian Fehske direkt an das Bundesministerium für Gesundheit. Er schlägt eine Rückkehr zur alten Verordnung mit zugleich intensiveren Betrugs-Kontrollen vor. 

Seit der Pandemie ist klar: Die Bundesregierung kann schnell handeln und Verordnungen umsetzen, wenn sie will. Für diejenigen, die die kurzfristigen Änderungen betreffen, bedeutet das oftmals Chaos. Am 24. Juni kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) via Twitter an: Ab Juli werden viele Bürger für Corona-Schnelltests eine Eigenbeteiligung von 3 Euro bezahlen müssen. Am 29. Juni erschien die neue Coronavirus-Testverordnung im Bundesanzeiger. Einen Tag später trat sie in Kraft.

Mehr zum Thema

Veröffentlichung im Bundesanzeiger

Neue Testverordnung gilt ab 30. Juni 2022

Neue Dokumentationspflichten nach der Testverordnung

Lauterbach: „Der Aufwand ist überschaubar“

Einverständniserklärung bei PoC-Tests in der Apotheke

ABDA stellt Formblätter zur Verfügung

Kostenlos sind die Tests weiterhin etwa für Menschen, die am selben Tag eine medizinische Einrichtung besuchen wollen oder die sich aus der häuslichen Isolation „freitesten“ lassen möchten. 3 Euro Eigenbeteiligung haben diejenigen zu zahlen, die am selben Tag eine Freizeitveranstaltung in Innenräumen besuchen, wer eine rote Corona-Warn-App hat oder wer am selben Tag Kontakt mit Personen über 60 Jahren hat. Wer keinen der in der Testverordnung definierten Punkte erfüllt, zahlt den vollen Preis. Laut Bundesgesundheitsministerium kann die Person, die sich testen lassen will, die Angaben auch per Selbstauskunft nachweisen.

Was Anbieter von Schnelltests befürchtet hatten, wurde über Nacht Realität: mehr Bürokratie für die bisher relativ unkomplizierten Testungen. Denn nun muss geprüft und dokumentiert werden, wer welchen Betrag für den Corona-Schnelltest zu zahlen hat.

Kritik aus Apotheker- und Ärzteschaft

Die Kritik ließ nicht lange auf sich warten. Schon am 30. Juni erklärte Holger Seyfarth, Vorsitzender des Apothekerverbands Hessen, dass viele Apotheken das Testangebot eingestellt hätten. Am 1. Juli richtete die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KV) einen Brandbrief an Lauterbach. Laut Testverordnung müssen sie die Kosten abrechnen, auszahlen und die Angaben überprüfen. Doch mit den Neuregelungen können die KVen diese Tätigkeit nicht mehr übernehmen, so die Autoren des Brandbriefs. Inzwischen ist zumindest dieser Streit offenbar beigelegt.

KBV und BMG einigen sich im Streit um neue Testverordnung

KVen rechnen Bürgertests auch weiterhin ab

Bürgertests – wer hat Anspruch?

Apotheker entwickelt Schnelltest-o-Mat

Jetzt wendet sich auch der Hagener Apotheker Christian Fehske mit einem Hilferuf an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Das Schreiben liegt der Deutschen Apotheker Zeitung vor. Die Verordnung habe Testzentren Zusatzkosten aufgebürdet, indem sie aufwendig prüfen müssen, wer Anspruch auf einen von der Bundesregierung finanzierten Test hat. Fehske berichtet, dass Bürger:innen in vielen Fällen spontan auf die Testung verzichten, wenn sie erfahren, dass sie zahlen müssen.

Höhere Dunkelziffer und mehr Betrug?

Allein dadurch steige die Dunkelziffer der SARS-CoV-2-Infizierten. Auch sinke die Verfügbarkeit von Tests, „wenn Teststellen sich […] gegen eine Fortsetzung ihres Testangebots entscheiden müssen.“ Die neuen Regelungen sollten zwar Betrugsfällen vorbeugen, doch für Fehske bezwecken sie in der Realität das Gegenteil: Denn ohne juristisches Vorwissen und genügend Zeit können Einzelfälle nicht sorgfältig genug geprüft werden.

Der Apotheker beklagt gegenüber dem BMG, dass die aktuelle Fassung der Testverordnung sowohl für Bürger als auch Teststellenbetreiber:innen eine Zumutung sei. Er bittet darum, zu prüfen, ob nicht eine „Rückkehr zur alten Testverordnung bei gleichzeitig deutlich intensivierten Betrugs-Kontrollen“ die gleichen Ziele erreichen könne.


Apotheker Marius Penzel
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.