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Neu und noch ungewohnt: honorierte pharmazeutische Dienstleistungen. Wirklich ein echtes Novum in unserem Apothekerberuf. Viele Apotheken freuen sich darauf, solche Leistungen anzubieten – sie müssen allerdings noch besser kommuniziert werden. Die hessischen Ärztefunktionäre laufen noch immer unflätig Sturm dagegen und fordern sogar Lauterbach auf, sie zu stoppen. Und der GKV-Spitzenverband klagt sogar dagegen, weil ihm irgendwas daran nicht passt. Jetzt heißt es für uns Apothekers: sich nicht kirre machen lassen, sondern einfach machen. Wir wissen: Es ist gut so, was wir machen – für unsere Patientinnen und Patienten.
11. Juli 2022
Honorierte pharmazeutische Dienstleistungen – mein liebes Tagebuch, das ist etwas ganz Neues für uns Apothekers, so was gab’s noch nie in der Geschichte unseres Apothekerberufs: Wir dürfen unseren Patientinnen und Patienten eine Dienstleistung verordnen und die Krankenkassen bezahlen sie. Nun gut, es sind nur fünf genau umrissene Leistungen und der Honorartopf hat einen Deckel: Etwa bei 150 Mio. Euro ist Schluss, mehr gibt’s nicht. Ja, aber woher wissen wir denn, wann der Topf zur Neige geht und was schützt uns davor, dass wir dann Dienste leisten ohne dafür honoriert zu werden? Mein liebes Tagebuch, dafür gibt es ein ziemlich intelligentes System – „erfunden“ hat’s Dr. Thomas Müller-Bohn, DAZ-Redakteur und Apothekenwirtschaftsexperte. Vor rund einem Jahr hat er sich dazu viele Gedanken gemacht und ein zweistufiges Abrechnungskonzept für die Dienstleistungshonorare vorgeschlagen. Und siehe da, der Deutsche Apothekerverband und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung haben sein Konzept nahezu 1:1 übernommen. Im DAZ.online-Podcast unterhält sich DAZ-Chefredakteur Dr. Armin Edalat mit Dr. Thomas Müller-Bohn, wie er auf dieses Abrechnungssystem gekommen ist und wie es funktioniert. Ist echt spannend, hören Sie mal rein.
Die Kritik am GKV-Finanzstabilisierungsgesetz hält unvermindert an. Keiner, wirklich keiner der in diesem Gesetz adressierten Leistungserbringer, Organisationen, Verbände und Hersteller kann etwas Gutes an diesem Gesetz finden, von Begeisterung ist da erst recht keine Spur. Statt einer dringend nötigen und geforderten Honorarerhöhung soll quasi das Apothekenhonorar gekürzt werden. Die Apotheken sollen durch eine zweijährige Erhöhung des Kassenabschlags von 1,77 Euro auf 2,00 Euro ihren Beitrag zur Stabilisierung der Kassenfinanzen leisten. Nicht nur die ABDA, sondern auch zahlreiche Landesorganisationen lassen ihrer Kritik an diesem Gesetzesvorhaben freien Lauf. Zum einen gehe das wirklich an die Substanz vieler Apotheken, zum andern bringe diese Einsparung kaum eine nennenswerte Entlastung für das Gesamtsystem, ist Martin Braun, Präsident der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, überzeugt. Für Berend Groeneveld, Vorsitzender des Landesapothekerverbands Niedersachsen, ist dieses Vorhaben des Bundesgesundheitsministers sogar ein „absoluter Vertrauensbruch“. Auch er sieht mittelfristig weitere Schließungen von Vor-Ort-Apotheken, der Nachwuchs werde in der Übernahme einer öffentlichen Apotheke keine Zukunft mehr sehen. Mein liebes Tagebuch, vollkommen richtig, mit diesem Gesetz wird Lauterbach zum Totengräber vieler Apotheken.
2 Kommentare
KV Hessen
von Dr.Diefenbach am 18.07.2022 um 10:21 Uhr
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70/42
von Ulrich Ströh am 17.07.2022 um 8:59 Uhr
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