DAZ.online-Miniserie „Jüdische Apotheker“ (3)

Geschichten von Flucht und Vernichtung

Berlin - 17.08.2018, 17:50 Uhr

Apotheke im Ghetto Litzmannstadt (Lodz). Im Teil 3 der DAZ.online-Miniserie über jüdische Apotheker geht es darum, welche Wege jüdische Apotheker während der Verfolgung durch die Nazis genommen haben. ( r / Foto: dpa)

Apotheke im Ghetto Litzmannstadt (Lodz). Im Teil 3 der DAZ.online-Miniserie über jüdische Apotheker geht es darum, welche Wege jüdische Apotheker während der Verfolgung durch die Nazis genommen haben. ( r / Foto: dpa)


Der Nationalsozialismus war eine finstere Epoche – insbesondere für die jüdische Bevölkerung. Auch die Apotheker jüdischen Glaubens sahen sich den Verfolgungen ausgesetzt. Es sind Geschichten von Flucht und Vernichtung. Teil 3 der DAZ.online-Miniserie „Jüdische Apotheker“ zeichnet Schicksale jüdischer Apotheker während der NS-Zeit nach.  

Ungefähr eine halbe Millionen Juden lebten 1933 im Deutschen Reich. Die direkt nach der sogenannten Machtergreifung der Nationalsozialisten vom 30. Januar 1933 einsetzende antisemitische Gesetzgebung entzog der jüdischen Bevölkerung planmäßig Schritt für Schritt ihre bürgerlichen Rechte und beraubte sie ihrer Existenzgrundlagen. Ziel war die Ausgrenzung der Juden aus allen Gesellschafts- und Lebensbereichen. So durften auch jüdische Apotheker zunächst ihre Apotheken nicht mehr leiten und ab 1939 ihren Beruf gar nicht mehr ausüben. Doch nicht nur die damit verbundenen wirtschaftlichen Existenzängste machten das Leben für die jüdische Bevölkerung schwer, zunehmend wurde auch ihr Leben selbst bedroht.

Nationalsozialistische Rassenideologie

Die jüdische Bevölkerung wurde von den Nationalsozialisten nicht als Teil des deutschen Volkes betrachtet. Sie verfolgten eine – wissenschaftlich unhaltbare – „völkische“ Rassenideologie, die ihre Anfänge bereits im 19. Jahrhundert hatte. Juden galten als bedrohliche „Gegenrasse". Zudem wurden sie als Verschwörer sowohl hinter dem westlichen Kapitalismus als auch hinter dem sowjetischen Kommunismus gesehen. Der rassisch motivierte Judenhass berief sich in seinen Ausgrenzungen nicht auf die jüdische Religion allein, sondern bezog sich auf eine Rassenideologie, die von einer Zugehörigkeit zu der „jüdischen Rasse“ ausging, die unabhängig vom jeweiligen Glauben der betroffenen Personen war. „Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist, ohne Rücksicht auf Konfession. Kein Jude kann daher Volksgenosse sein", so das Parteiprogramm der NSDAP bereits 1920. 

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Am 15. September 1935 wurden die „Nürnberger Gesetze“ verabschiedet – ein radikaler Einschnitt im Leben der jüdischen Bevölkerung. Die Gesetze bestanden unter anderem aus dem „Reichsbürgergesetz" und dem sogenannten „Blutschutzgesetz“. Das „Reichsbürgergesetz“ erklärte Juden zu Menschen minderen Rechts. Sie konnten keine sogenannten „Reichsbürger“ mit vollen Bürgerrechten sein. Fortan galt als Jude, wer drei jüdische Großeltern hatte, der jüdischen Glaubensgemeinschaft angehörte oder mit einem sogenannten „Volljuden" verheiratet war. Das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ stellte unter anderem die Eheschließung zwischen Juden und „Staatsangehörigen deutschen Blutes" unter Strafe.  



Inken Rutz, Apothekerin, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


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