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Juristen raten dringend ab, Kammern und Verbände warnen: § 78 AMG darf nicht gestrichen werden: Es ist, auf den Punkt gebracht, der einzig wirkliche Paragraph, der die Gleichpreisigkeit der Rx-Arzneimittel sichert. Wird die ABDA-Stellungnahme zum Spahnschen Plan das deutlich machen? Außerdem in dieser Woche: Warum wir die Entwicklung zum E-Rezept gut beobachten müssen. Und die Parabel von einem Apothekerkurfürsten aus dem Westfälisch-Lippischen.
23. April 2019
Mein liebes Tagebuch, heute geht es um eine Parabel von einem Apothekerkurfürsten. In Unna und um Unna und um Unna herum regierte vor langer Zeit – es war wohl noch im letzten Jahrhundert – ein gar mächtiger Apothekerkurfürst, der angesehene Pillendreher und Salbenrührer F. Riese. Sein Einfluss wirkte weit über die Grenzen von Unna und darüber hinaus, ganz Westfalen-Lippe war ihm untertan. Später zog er sogar in die Hauptstadt ein, war Erzherzog-Apotheker der Apothekerszunft und wenig später ab da König der Apotheker. Da ein König nur König sein kann, wenn er ein Schloss hat – so war F. Riese überzeugt –, überredete er seinen Hofstaat, ein königliches Palais für ihn zu kaufen. Und fortan machten sie es sich viele Jahre im Apotheker-Palais bequem und fühlten sich königlich wohl, auch wenn die Untertanen immer mehr litten und viele ihre kleinen Apotheken schließen mussten. Doch das ist eine andere Geschichte. Die Parabel, die vom großen Apotheker und seinen Nachfahren erzählt, spielt noch zu Zeiten, als F. Riese der Vize-Kurfürst in Westfalen-Lippe war. Er blickte auf sein Land und sah, dass es unweit seiner Apotheke ein kleines Örtchen vor den Toren Unnas gab, in dem die Bewohner auf die Segnungen einer Dorfapotheke verzichten mussten. Der Vize-Kurfürst ließ den Notstand ausrufen – und sich bald darauf feiern, denn er hatte ein Zweig-Apotheklein eingerichtet, wie es sich gehört mit kleiner Offizin, mit Lagerraum und ohne Labor – aber mit einem Nachtdienstzimmer, wie es denn die Vorschrift will. Doch dieses Nachtdienstzimmerchen war gar sehr kalt, zu nächtlichen Zeiten brannte niemals Licht darinnen. Der Vize-Kurfürst hatte wohl sein Zweig-Apotheklein so „klein gemacht“, dass es den Bediensteten des westfälisch-lippischen Fürstentums bis heute verborgen geblieben sein muss – zum Nachtdienst jedenfalls ward es gar nie eingeteilt. Was dem Vize-König und seinem Töchterlein, das das Zweig-Apotheklein später führen durfte, wohl angenehm zu pass kam. Ob das Amt des Vize-Königs gar eine bedeutende Rolle beim Verzwergen des Zweig-Apothekleins gespielt habe und ob die fürstlich westfälisch-lippische Fürstenkammer das Apotheklein bei der Nachtdienst-Einteilung glatt „übersehen“ habe, das wollen nun wackere Basis-Volksapotheker wissen und klopfen an die Tore des Fürstentums. Warum sie das erst heute tun und nicht schon vor einem halben Jahrhundert revoltierten, bleibt ein Geheimnis. Dafür wollen sie jetzt auch wissen, warum das Zweig-Apotheklein so lange noch Zweig-Apotheklein sein durfte, ohne Labor und sogar ohne Nachtdienst, zumal es um den kleinen Ort herum in nur neun Kilometern Entfernung längst schon andere viele richtige Voll-Apotheken gibt, die alle Pflichten erfüllen und sich abrackern müssen. Für unterversorgte Gebiete reicht nämlich meist ein Briefkästchen zum Sammeln der ärztlichen Rezepte, eine Zweig-Apotheke sollte doch immer nur für den größten Notfall in Frage kommen. Mein liebes Tagebuch, ob die Parabel zeigen wird, wie mächtig Macht macht und wie dann am Ende Macht vieles kaputt macht, wird sich noch zeigen. Die fürstlich westfälisch-lippische Apothekerkammer hat versprochen, in die alten Kladden zu schauen und nach Erklärungen zu suchen.
Es kommt, das E-Rezept. Wann? So genau kann man das bei IT-Projekten nie sagen, vielleicht schon 2020 (eher nicht) oder 21 oder…? Sicher ist, Spahn drückt aufs Tempo. Und was wird aus dem guten alten Papierrezept? Es bleibt, zumindest vorerst, es hat noch lange nicht ausgedient. Das geht aus einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hervor, angefordert von den Grünen. Laut BMG sollen Ärzte auch künftig, wenn gewünscht, auf Papier verordnen können. Wie Papier- und E-Rezept friedlich nebeneinander zirkulieren werden, bleibt ein Geheimnis des ministeriellen Cyberspace. Mein liebes Tagebuch, uns kann’s recht sein, wenn das E-Rezept noch viele Sicherheitsprüfungen und Vorschriften absolvieren muss. So prickelnd schnell können wir es gar nicht wollen. Nicht zuletzt in Anbetracht der Frohlockungen von Versendern, die heute davon ausgehen, der Arzt würde das E-Rezept direkt auf ihre Server schicken dürfen. Never!
7 Kommentare
UNgereimtheiten
von Dr.Diefenbach am 28.04.2019 um 23:07 Uhr
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Existenzgefährdung
von Reinhard Rodiger am 28.04.2019 um 13:56 Uhr
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ABDA gegen die eigenen Leute
von Karl Friedrich Müller am 28.04.2019 um 13:31 Uhr
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Gesamtsituation
von Conny am 28.04.2019 um 9:17 Uhr
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Pharmazeutische Dienstleistungen
von Anita Peter am 28.04.2019 um 9:04 Uhr
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Zweige aus Unna
von Ulrich Ströh am 28.04.2019 um 8:47 Uhr
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„Demokratie beinhaltet die Notwendigkeit, sich gelegentlich den Ansichten anderer Leute nicht zu beugen.“
von Christian Timme am 28.04.2019 um 8:30 Uhr
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