Werbeaussagen für Kosmetika sind hierzulande nach gemeinsamen Kriterien gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 655/2013 zu richten. Sie sollen dem Verbraucher eine fundierte Entscheidung für das kosmetische Mittel ermöglichen. Dennoch mangelt es auch in Deutschland im Kontext Mikrobiom an einheitlich definierten Bewertungskriterien. Aussagen zu Prä- und Probiotika in Kosmetika werden teilweise vom Darm-Mikrobiom-Kontext abgeleitet. Für Laien ist kaum zu beurteilen, ob diese gleichermaßen für Topika relevant oder zutreffend sind. Zudem basieren Aussagen wie „Mikrobiomfreundlich“ oder „Mikrobiom-schonend“ nicht auf einheitlichen Testmethoden. Sie reichen, je nach Produkt, von in-vitro Tests bis zu klinischen Studien. Dabei bleibt fraglich, ob in-vitro Tests ausreichen, um daraus auf eine Wirkung in-vivo zu schließen.
Zusammengenommen bedeutet dies für Verbraucher, dass Aussagen von Herstellern, die zudem auch Marketingaspekten folgen, kaum zu bewerten sind, da schlicht eine Basis für Vergleiche fehlt.
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