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Was bleibt nach der Corona-Pandemie?
Krankschreibung per Video wird Regelversorgung
Die Coronakrise hat die Welt digitaler gemacht und beispielsweise Videosprechstunden beim Arzt zusätzlich Auftrieb verliehen. Wie nun bekannt wurde, können sich Patienten den Gang in eine Praxis auch künftig vielfach sparen. Die Krankschreibung per Video wird erlaubt. Mit der Corona-Pandemie soll diese neue Regelung allerdings nicht im Zusammenhang stehen.
Patienten können sich künftig per Videosprechstunde vom Arzt krankschreiben lassen. Voraussetzung für die Krankschreibung per Video ist, dass der Versicherte der behandelnden Arztpraxis bekannt ist und die Erkrankung eine Untersuchung per Videosprechstunde zulässt. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Spitzenvertretern der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser, wie das Gremium am Donnerstag in Berlin mitteilte. Ein Anspruch der Versicherten auf Krankschreibung per Videosprechstunde besteht jedoch nicht. Die neue Möglichkeit wurde unabhängig von der Corona-Pandemie geschaffen, wie der Ausschuss betonte. Anlass der Richtlinienänderung sei die berufsrechtliche Lockerung des Verbots der ausschließlichen Fernbehandlung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte in der Musterberufsordnung.
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Die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Video ist auf einen Zeitraum von sieben Kalendertagen begrenzt. Eine Folgekrankschreibung auf diese Weise darf es nur geben, wenn die vorherige Arbeitsunfähigkeit bei einer unmittelbaren persönlichen Untersuchung festgestellt wurde. Ausschließlich per Online-Fragebogen, Chat-Befragung oder Telefonat darf niemand krankgeschrieben werden.
„Als Standard für die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit gilt weiterhin die unmittelbare persönliche Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt“, sagte Monika Lelgemann vom Bundesausschuss. „Im Einzelfall soll aber die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit über eine Videosprechstunde möglich sein, ganz unabhängig von Pandemiegeschehnissen.“
Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet voran
Zudem wird ab 1. Januar 2021 die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit für die Krankenkasse digitalisiert und elektronisch übermittelt. Damit setzt der G-BA einen Auftrag aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) um. Bereits seit Längerem schreitet die Digitalisierung des Gesundheitswesens voran. Unabhängig von der aktuellen Erleichterung stieg in der Corona-Krise die Akzeptanz von Videosprechstunden. Laut einer im Juli veröffentlichten Umfrage des Digitalverbands Bitkom können sich jetzt 45 Prozent der Bundesbürger vorstellen, darüber in Kontakt zu einem Arzt zu treten. Im Mai waren es 39 Prozent, im Mai vergangenen Jahres noch lediglich 30 Prozent. Tatsächlich schon eine Videosprechstunde genutzt haben demnach nun 13 Prozent – im Mai waren es 8 Prozent, vor einem Jahr 5 Prozent.
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Aus Gründen des Infektionsschutzes gehören seit Beginn der Corona-Krise Videokonferenzen und -besprechungen für mehr Menschen als früher in verschiedenen Bereichen des Lebens zum Alltag. Laut der Umfrage nahmen Patienten Videosprechstunden nun zu 97 Prozent bei einem schon bekannten Arzt wahr – der Rest wandte sich über Online-Plattformen an unbekannte Mediziner.
Apps und elektronische Patientenakten
Offen sind viele Bundesbürger demnach auch für Gesundheits-Apps, die bald unter bestimmten Voraussetzungen auf Kassenkosten zu haben sein sollen: 59 Prozent können sich eine Nutzung „auf jeden Fall“ oder „eher“ vorstellen. Nach einem Gesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) können bestimmte Apps von Ärzten verschrieben werden – zum Beispiel Anwendungen, die beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten helfen, oder digitale Tagebücher für Diabetiker.
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Ein zentrales Projekt bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens sind elektronische Patientenakten. Sie sollen zum 1. Januar 2021 als freiwilliges Angebot starten. Für Kritik hatte gesorgt, dass verfeinerte Datenschutzeinstellungen nicht von Beginn möglich sind. Erst ab 1. Januar 2022 ist vorgesehen, auch für jedes Dokument einzeln festzulegen, welcher Arzt es sehen kann.
In der ersten Corona-Welle war vorübergehend auch eine telefonische Krankschreibungen wegen einer Erkältung möglich gewesen. Es handelte sich um eine Sonderregelung, die zum 31. Mai auslief. Ansteckungsmöglichkeiten sollten verringert, Arztpraxen entlastet werden.
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