Recht
Geübte Praxis oder alles neu?
Welche datenschutzrechtlichen Veränderungen sich durch das E-Rezept ergeben
Seit dem 1. September 2022 sind Apotheken verpflichtet, E-Rezepte entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Gegenüber der Einlösung von Muster-16-Rezepten ändern sich damit die praktischen Abläufe teilweise. Im Hinblick auf den Datenschutz werden aber plötzlich ganz neue Fragen aufgeworfen. So kritisierten Datenschützer sowohl die Weiterleitung der E-Rezept-Token per E-Mail als auch den Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) bei der Einlösung. Nicht wenige Apotheken fühlen sich spätestens seit dieser Kritik verunsichert im Umgang mit den E-Rezepten und den Token. Daher stellt sich die Frage, welche Anforderungen sich im Hinblick auf die Datenschutz-Compliance bei E-Rezepten ändern und wo es bei der mit den Muster-16-Rezepten geübten Datenschutz-Praxis bleiben kann. | Von Svenja Buckstegge
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